"Recht" bei ebay: Bin ich kleinkariert?

  • Zitat

    Original geschrieben von johnydoe
    Also ich würde das Gerät einfach mit der Rictigen beschreibung wieder bei ebay reinsetzen.


    Ich würde für 40,- nicht so einen "aufstand"machen (auch wenn berechtigt)!
    Denk an deine Nerven !
    Mach dir mit deiner Frau/Fräundin/Kind ein schönen Abend
    und glaub mir dir geht es besser!


    Das hab ich mir doch auch überlegt (dewegen dieser Thread...)


    Das von dir Beschriebene hätte ich auch getan, sofern ich den Defekt am Ladestecker nicht bemerkt hätte. V.a. da ich das Tel günstig gekauft habe und evtl. sogar noch einen Gewinn eingefahren hätte.


    Aber so kann ich da Risiko eines "Mangelfolgeschadens" durch den defekten Netzstecker nicht abschätzen. Und ich möchte nicht bezahlen, wenn dem Käufer meines Geräts die Hütte abraucht....


    Schreib ich in die Beschreibung "Netzstecker hat defekt, lieber nicht einstecken", fahr ich halt ein dickes Minus ein....

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ich hab das Tel für 40€ gekauft, und könnte es mit korrekter Beschreibung bzgl. des Gebrauchsgrades bestimmt für 70€ wieder verkaufen. Wenn ich aber den Defekt am Ladestecker korrekt und ausführlich beschreibe, wird der erzielbare Preis aber merklich nach unten gehen...


    Und verschweigen will ich so einen gravierenden Mangel nicht.


    Der Defekt am Ladestecker beeinträchtigt ja anscheinend nicht zwangsläufig die Funktionalität des Gerätes, oder? Ansonsten würde ich die bereits von Dir ins Auge gefasste Option des Wiederverkaufs eher ins Auge fassen als einen längeren "Grabenkrieg" mit so einem Spinner. Und den Defekt kann man ja sicher auch etwas gröber beschreiben bzw. unter "Ich verkaufe es sicherheitshalber als Defekt obwohl es super funktioniert hat bei mir" verkaufen.


    In dem Sinne..


    Tom

    Nutze den Tag


    Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."

  • Zitat

    Original geschrieben von Tom_le_ours
    Und den Defekt kann man ja sicher auch etwas gröber beschreiben. ;)


    Damit sich das ganze dann in Grün wiederholt? ;) Ne, wer A sagt muß auch B sagen :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Tom_le_ours
    Der Defekt am Ladestecker beeinträchtigt ja anscheinend nicht zwangsläufig die Funktionalität des Gerätes, oder? Ansonsten würde ich die bereits von Dir ins Auge gefasste Option des Wiederverkaufs eher ins Auge fassen als einen längeren "Grabenkrieg" mit so einem Spinner. Und den Defekt kann man ja sicher auch etwas gröber beschreiben. ;)


    In dem Sinne..


    Tom



    Kann ich dir nicht sagen, ich habs noch nichtmal richtig angeschlossen. Vielleicht gehts ja auch überhaupt nicht, und der Vk wundert sich deswegen, dass ich mich über so "lächerliche Mängel" aufrege :D


    Zu der Netzsteckerproblematik siehe ein psot über dem deinigen :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Wie wäre es, wenn Du es mal spaßenshalber auf Funktion testen würdest, hm? :D

    Nutze den Tag


    Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."

  • Hey
    wir sprechen hier über 40,- nicht 400,-€
    machs dir doch nicht so kompliziert
    vergess es doch einfach

  • Ich würd ihm das Telefon schicken und dann auf das Geld warten. Du als Verkäufer würdest bei einem Kunden, der die Ware reklamiert, ja auch erst die Ware sehen wollen und dann das Geld zurückerstatten.


    Hatte auch so einen Fall bei Ebay. Handy gekauft, entsprach absolut nicht der Beschreibung. Verkäufer war überhaupt nicht verhandlungsbereit bzw hat sich dann einfach nicht mehr gemeldet. Konnte das Gerät zum Glück ohne großen Verlust abstoßen.


    Meine Drohungen nach rechtlichen Schritten haben bei dem nicht gewirkt.


    @ johnydoe


    Schenkst du mir 40 Euro? :D


    Osmin

  • Er hat Dir ja ein Rücknahmeangebot gemacht. Schick ihm das Telefon und wenn er nicht zahlt, kannst Du immer noch einen Mahbescheid beantragen.


    Im Grunde genommen hättest Du sofort nach Erhalt reklamieren müssen und nicht erst das Telefon putzen und dann irgendwann feststellen, dass etwas kaputt ist. Das es nicht neu war, konntest Du ja sehen. Und möglich wäre es ja auch, dass der Glasreiniger Schäden hervorgerufen hat, die sich längerfristig auswirken (Korrosion auf der Platine o.ä.).


    Kurz und knapp: Du hast Dich auch nicht so verhalten, wie es eigentlich hätte sein müssen. Nutz daher am Besten das Angebot des Verkäufers und wenn er nicht zahlt kannst Du immer noch etwas machen. Das ist IMHO noch der beste Weg an das Geld zu kommen wenn Du kein defektes Telefon bei eBay weiterverkaufen möchtest...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Er hat Dir ja ein Rücknahmeangebot gemacht. Schick ihm das Telefon und wenn er nicht zahlt, kannst Du immer noch einen Mahbescheid beantragen.


    Im Grunde genommen hättest Du sofort nach Erhalt reklamieren müssen und nicht erst das Telefon putzen und dann irgendwann feststellen, dass etwas kaputt ist. Das es nicht neu war, konntest Du ja sehen. Und möglich wäre es ja auch, dass der Glasreiniger Schäden hervorgerufen hat, die sich längerfristig auswirken (Korrosion auf der Platine o.ä.).


    Kurz und knapp: Du hast Dich auch nicht so verhalten, wie es eigentlich hätte sein müssen. Nutz daher am Besten das Angebot des Verkäufers und wenn er nicht zahlt kannst Du immer noch etwas machen. Das ist IMHO noch der beste Weg an das Geld zu kommen wenn Du kein defektes Telefon bei eBay weiterverkaufen möchtest...



    Wie weiter oben schon geschrieben, hätte ich ich dem Vk keinen Ärger gemacht wegen dem Gebrauchsgrad des Telefones. Das Fass zum Überlaufen hat erst der beschädigte Netzstekcker gebracht.


    Ich habe das Telefon auch nicht unter Wasser gesetzt, sondern ich habe es mit leicht feuchten Tüchern abgewischt. Siemens empfiehlt das sogar in der BDA als Reinigungsmethode.


    Ich hab dann noch einen ISDN-Verteiler bestellt, damit ich das Teil anschließen kann. Das hat etwas gedauert. Und auf den Mangel am Netzstecker bin ich erst gest0ßen, als ich versuchte, das Tel anzuklemmen...


    Ich als Verbraucher unterliege auch keiner Mängelrügeobliegenheit wie etwa der Käufer beim Handelskauf. Ich kann mir also Zeit lassen, die Mängel zu rügen.


    Und was nützt mir ein MB, wenn der Vk bestreitet, mir jemals den Rücktritt eingeräumt zu haben, und behauptet, ich hätte das Tel ohne vorherige Absprache zu ihm geschickt? Ich hab dann genau eine windige email als Beweisstück....

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • also erstmal du bist absolut nicht kleinkariert.


    Und 46,70€ die du bisher investiert hast sind immerhin fast 100DM!


    Das finde ich schon einen Betrag, bei der meine Schmerzgrenze überschritten wäre, insbesondere, wenn der Verkäufer so dreist lügt.


    Ich habe auch gerade so einen Streitfall. Bei mir geht es zwar nur um 22,70€, aber der Verkäufer ist ebenso dreist. Das fängt schon damit an, dass er 7,70€ Versand wollte und er es dann als Maxibrief für 2,20€ versendet hat.


    Aber ich erwische mich immer wieder dabei, dass ich den Verkäufern zuviel durchgehen lasse, weil es mir zuviel Arbeit ist mich lange mit denen per Email rumzustreiten, aber wenn ich daran denke, dass die zu Hause sitzen und sich freuen, dann könnte ich... :mad:


    Ich hatte auch mal ein Handy einem Verkäufer wird zurück geschickt und er hatte mir dann auch das Geld wieder zurück erstattet. Bei dem war der Email Verkehr damals allerdings ganz ok.
    An deiner Stelle wäre ich mir nicht so sicher jemals Geld zu sehen, wenn du ihm das Gerät zurückschickst und wenn, dann wird er bestimmt nicht 2x Porto übernehmen.


    Ich würde versuchen ihn dazu zu bringen dir einen Teilbetrag (15 Euro, oder so) zurück zu erstatten und du behälst das Telefon. Dann hätte er 2x Porto gespart (das er ja übernehmen müsste) und du würdest nicht so einen schlechten Schnitt machen, wenn du es wieder bei Ebay verkaufst. So hat das ebi mir auch schonmal geklappt...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!