Hallo zusammen,
ich suche nach Erfahrungen, wie ihr mit Problemfällen, die Geschäfte auf ebay mit sich gebracht haben, umgeht.
Ich versuche dies jetzt bewußt nicht im allgemeinen ebay Problemthread, da ich nicht nach rechtlicher Beratung suche (da kenn ich mich selber aus:D ), sondern nach Meinungen, ob es sich überhaupt lohnt, aktiv zu werden, oder ob man dem Verkäufer lieber einiges durchgehen lassen und so seine Nerven schonen sollte.
Mal ein kleines Beispiel:
Kurz vor Weihnachten ein schnurloses ISDN-Telefon per Sofortkauf von privat erworben. Artikelbeschreibung war kurz und bündig: "Hallo . Ich verkaufe heute ein Simens 62 . Das Telefon ist etwa 1 Jahr alt aber ungebraucht also so wie neu<p>farbe des telefons ist schwarz und am Hörer ist es auf der Rückseite silber . Beim Sofortkauf lege ich noch ein etwa 10 m langes Telefonkabel dazu und nun VIEL SPASS BEIM BIETEN"
Noch zwei Fotos dabei, leider relativ unscharf.
Kein Haftungsausschluß bzgl Sachmängelhaftung im Übrigen:D
Ich habe dann auch relativ schnell zugeschlagen, da es ein sehr günstiges Angebot war.
Direkt nach dem Kauf habe ich per email beim Verkäufer nachgefragt, ob das Tel wirklich unbenutzt und voll funktionsfähig ist, und ob evtl. Rechnung und OVP mitgeliefert werden können. Die Antwort:
"Ja es handelt sich um ein T - Sinus 62 S
Ja ich habe es noch nie gebraucht darum vollfunktionsfähig . das Telefon brauchen sie nur aufladen . Netzteil ist natürlich dabei . Rechnung leider nicht mehr vorhanden sonst wäre es kein Problem gewesen . Ok dann geht das Telefon als Vertsichertes Packet raus"
Dann war ich guter Dinge und wartete auf das Paket.
Nach dem Auspacken war ich dann sehr enttäuscht. Telefon war "verdreckt", Gehäuse "speckig", Dreck und Staub in Ohrmuschel, Mikro und Gehäusespalten.
Kratzter und Macken auf einer Seite. Lecker Tabakrauchgeruch ( prima wenn man seit 1/4 Jahr Nichtraucher ist :D) und nicht zuletzt auch Kratzer und Dreck unter dem Display...
Das Schärfste war, es waren Nummern im internen Telefonbuch eingespeichert, unter anderem die Handynummer des Vk, was eigentlich schon genug Beweis für eine Inbetriebnahme durch den Vk sein sollte.
Na gut, ich dachte mir, es ist Weihnachten, ich reg mich nicht auf![]()
Dann erstmal mit Glasreiniger 10 Minuten lang das Tel gereinigt, die Tücher wurden schwarz und der Tabakgestank verschwand.
Hatte noch einen ISDN-Verteiler über ebay bestellt, um das Telefon anschließen zu können. Am Freitag war der dann da, und dann sollte es losgehen.
Doch was sehe ich da: Am Netzstecker der Basis des Telefons war einer von diesen metallenen "Zapfen" mit schwarzer, klebriger Kunsstoffmasse überzogen:eek:
Sah aus, als wäre da mal was geschmolzen... Habe versucht das Zeug wegzubekommen, schmiert aber immer wieder nach. Da war meine Geduld zu Ende. Ich wollte das Tel so nicht in Betrieb nehmen, da wir einen hölzernen Telefonschrank haben und die Basis in einer Steckerleiste darunter eingesteckt wird. Sollte da mal was abrauchen, steht evtl. das ganze Haus in Flammen.
Gut. Mail an den Verkäufer, Mängel detailliert geschildert, ihm eine Frist zur Nacherfüllung durch Lieferung eines mangelfreien und unbenutzten Geräts gesetzt mit Androhung des Rücktritts vom Kaufvertrag bei erfolglosem Fristablauf. Freundlich und sachlich aber bestimmt.
Was kommt heute in mein Postfach:
"Ich hab die reine wahrheit gesagt . Ok hatte es mal für 2 Tage am Netz aber es ist kein kabelbrannt oder was ähnliches gewesen . Wir haben ein gültigen vertrag gemacht und ich nehme das Telefon nicht zurück . Ich habe nix von Garantie gesagt oder so was ähnliches angedeutet . Ich hab auch in Ebay geschrieben das , das telefon etwa 1 jahr alt ist . Laut Ebay gibt es keine garantie mehr bei Privatauktionen . Ich hoffe das sich es hiermit erledigt hat ."
[übrigens, der Verkäufer ist Deutscher, also nicht für so einen Sprachstil entschuldigt]
Mein Hals wurde dick, sehr dick:mad:
Nun, wie erklärt man einem derartigen Laien den raffinierten Unterschied zwischen gesetzlicher Sachmängelhaftung und Garantie. Und wie erst die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag bei erfolgloser Fristsetzung zur Nacherfüllung oder fehlgeschlagener Nachbesserung, denn wir haben ja "einen gültigen Vertrag geschlossen", demzufolge nimmt er das Geär ja nicht zurück...
Und er hat auch nix von Garantie "gesagt". Aber dafür sagt doch ebay, es gäbe bei "Privatauktionen" keine Garantie mehr![]()
Meine mit juristischem Feingefühl erstellte Antwort hat mich jetzt über eine Stunde gekostet. Von daher bin ich wieder am Anfang dieses Beitrages hier, und frage mich, ob sich denn der ganze Aufwand überhaupt im Ansatz lohnt?
Würdet ihr ähnlich vorgehen? Bin ich ein Spinner und kleinkariert?
Ich bitte um Meinungen...