"Recht" bei ebay: Bin ich kleinkariert?

  • Hallo zusammen,


    ich suche nach Erfahrungen, wie ihr mit Problemfällen, die Geschäfte auf ebay mit sich gebracht haben, umgeht.
    Ich versuche dies jetzt bewußt nicht im allgemeinen ebay Problemthread, da ich nicht nach rechtlicher Beratung suche (da kenn ich mich selber aus:D ), sondern nach Meinungen, ob es sich überhaupt lohnt, aktiv zu werden, oder ob man dem Verkäufer lieber einiges durchgehen lassen und so seine Nerven schonen sollte.


    Mal ein kleines Beispiel:


    Kurz vor Weihnachten ein schnurloses ISDN-Telefon per Sofortkauf von privat erworben. Artikelbeschreibung war kurz und bündig: "Hallo . Ich verkaufe heute ein Simens 62 . Das Telefon ist etwa 1 Jahr alt aber ungebraucht also so wie neu<p>farbe des telefons ist schwarz und am Hörer ist es auf der Rückseite silber . Beim Sofortkauf lege ich noch ein etwa 10 m langes Telefonkabel dazu und nun VIEL SPASS BEIM BIETEN"


    Noch zwei Fotos dabei, leider relativ unscharf.
    Kein Haftungsausschluß bzgl Sachmängelhaftung im Übrigen:D


    Ich habe dann auch relativ schnell zugeschlagen, da es ein sehr günstiges Angebot war.


    Direkt nach dem Kauf habe ich per email beim Verkäufer nachgefragt, ob das Tel wirklich unbenutzt und voll funktionsfähig ist, und ob evtl. Rechnung und OVP mitgeliefert werden können. Die Antwort:


    "Ja es handelt sich um ein T - Sinus 62 S
    Ja ich habe es noch nie gebraucht darum vollfunktionsfähig . das Telefon brauchen sie nur aufladen . Netzteil ist natürlich dabei . Rechnung leider nicht mehr vorhanden sonst wäre es kein Problem gewesen . Ok dann geht das Telefon als Vertsichertes Packet raus"


    Dann war ich guter Dinge und wartete auf das Paket.
    Nach dem Auspacken war ich dann sehr enttäuscht. Telefon war "verdreckt", Gehäuse "speckig", Dreck und Staub in Ohrmuschel, Mikro und Gehäusespalten.
    Kratzter und Macken auf einer Seite. Lecker Tabakrauchgeruch ( prima wenn man seit 1/4 Jahr Nichtraucher ist :D) und nicht zuletzt auch Kratzer und Dreck unter dem Display...


    Das Schärfste war, es waren Nummern im internen Telefonbuch eingespeichert, unter anderem die Handynummer des Vk, was eigentlich schon genug Beweis für eine Inbetriebnahme durch den Vk sein sollte.


    Na gut, ich dachte mir, es ist Weihnachten, ich reg mich nicht auf:rolleyes:


    Dann erstmal mit Glasreiniger 10 Minuten lang das Tel gereinigt, die Tücher wurden schwarz und der Tabakgestank verschwand.


    Hatte noch einen ISDN-Verteiler über ebay bestellt, um das Telefon anschließen zu können. Am Freitag war der dann da, und dann sollte es losgehen.



    Doch was sehe ich da: Am Netzstecker der Basis des Telefons war einer von diesen metallenen "Zapfen" mit schwarzer, klebriger Kunsstoffmasse überzogen:eek:


    Sah aus, als wäre da mal was geschmolzen... Habe versucht das Zeug wegzubekommen, schmiert aber immer wieder nach. Da war meine Geduld zu Ende. Ich wollte das Tel so nicht in Betrieb nehmen, da wir einen hölzernen Telefonschrank haben und die Basis in einer Steckerleiste darunter eingesteckt wird. Sollte da mal was abrauchen, steht evtl. das ganze Haus in Flammen.


    Gut. Mail an den Verkäufer, Mängel detailliert geschildert, ihm eine Frist zur Nacherfüllung durch Lieferung eines mangelfreien und unbenutzten Geräts gesetzt mit Androhung des Rücktritts vom Kaufvertrag bei erfolglosem Fristablauf. Freundlich und sachlich aber bestimmt.


    Was kommt heute in mein Postfach:


    "Ich hab die reine wahrheit gesagt . Ok hatte es mal für 2 Tage am Netz aber es ist kein kabelbrannt oder was ähnliches gewesen . Wir haben ein gültigen vertrag gemacht und ich nehme das Telefon nicht zurück . Ich habe nix von Garantie gesagt oder so was ähnliches angedeutet . Ich hab auch in Ebay geschrieben das , das telefon etwa 1 jahr alt ist . Laut Ebay gibt es keine garantie mehr bei Privatauktionen . Ich hoffe das sich es hiermit erledigt hat ."


    [übrigens, der Verkäufer ist Deutscher, also nicht für so einen Sprachstil entschuldigt]


    Mein Hals wurde dick, sehr dick:mad:


    Nun, wie erklärt man einem derartigen Laien den raffinierten Unterschied zwischen gesetzlicher Sachmängelhaftung und Garantie. Und wie erst die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag bei erfolgloser Fristsetzung zur Nacherfüllung oder fehlgeschlagener Nachbesserung, denn wir haben ja "einen gültigen Vertrag geschlossen", demzufolge nimmt er das Geär ja nicht zurück...


    Und er hat auch nix von Garantie "gesagt". Aber dafür sagt doch ebay, es gäbe bei "Privatauktionen" keine Garantie mehr:rolleyes:



    Meine mit juristischem Feingefühl erstellte Antwort hat mich jetzt über eine Stunde gekostet. Von daher bin ich wieder am Anfang dieses Beitrages hier, und frage mich, ob sich denn der ganze Aufwand überhaupt im Ansatz lohnt?


    Würdet ihr ähnlich vorgehen? Bin ich ein Spinner und kleinkariert?


    Ich bitte um Meinungen...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Bei mir wäre die Sache ganz einfach so gelaufen, dass ich das Gerät in dem Zustand, wie Du es beschreibst, nicht akzeptiert hätte. Ich hätte einen für mich sehr lustigen Mailverkehr mit dem Verkäufer geführt und ihm dann irgendwann per Einschreiben zur Lieferung eines Gerätes, welches der Beschreibung entspricht, oder zur Rückzahlung des Kaufpreises aufgefordert.


    Spätestens, wenn der Mahnbescheid bei ihm eingeflattert wäre, wäre er sicher etwas aufgeschreckt... ;)


    Ich weiß nicht, ob ich kleinlich bin, aber wenn ein Verkäufer dermaßen dreist lügt, dann würde ich das Ding bis zum bitteren Ende durchziehen. Nicht wegen des Geldes, sondern aus Prinzip.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Man will ja freundlich bleiben:)
    Ein Mahnbescheid bringt dich in dieser Sache überhaupt nicht weiter, da das durch den Rücktritt entstandenene Rückgewährschuldverhältnis Zug-um-Zug abzuwicklen ist.


    Mir gehts auch um das Prinzip. Aber ich glaube auch hier sollte man Grenzen ziehen, sonst steht man irgendwann ganz alleine da....

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Wenn da steht neu, hat man auch das Recht ein neues Gerät zu verlangen, so sehe ich das jedenfalls. Das Teil was du bekommen hast würde ich nichtmal Second Hand akzeptieren. Aber mehr als eine schlechte Bewertung bei Ebay kannst du wohl nicht machen wenn er nicht "mitspielt". Ist ja keine Firma...


    Vieleicht machst du einfach solange "Terror" bei ihm bis er es einsieht und dir entnervt ein neues Tel gibt oder Geld zurück. Am besten telefonisch oder hinfahren falls nicht zu weit.


    Kleinkariert finde ich das nicht, ich hätte mich noch viel mehr aufgeregt.

  • Re: &quot;Recht&quot; bei ebay: Bin ich kleinkariert?



    Da fragste noch:D
    Ich wäre jetzt kurz vorm amoklauf!
    Ich würde es nicht bei einem Brief belassen, sondern direkt und schriftlich Anzeige erstatten. Vielleicht auch mal vor Ort(wenns nicht weit ist), mal erklären, dass er im Unrecht ist und auch kooperieren sollte, denn dies ist ja rechtlich gesehen(was für dich ja offtopic ist) in meinen Augen betrug, falsche Produktbezeichnung und da sollte dir die ebayhotline oder der gang zu den Beamten in grün aus der patsche helfen!
    Versuche mal wenn er dir nicht zuhören möchte, was ich aus seinem Briefwechsel mit dir impliziere, einfach den rechtlichen weg zugehen, soll sich dein Rechtsanwalt damit auseinandersetzen(hoffe du bist rechtschutzversichert:D )!
    MFG mayday7

    Die Paula ist ne Kuh, die macht nicht einfach Muh, die macht nen Pudding, der hat Flecken, Vanille Schoko, Schoko Vanille, nur echt von Paula mit der Brille!
    Ich liebe Hausmeister Krause - Ordnung muss sein!

  • @ booner


    man braucht bei sowas nicht freundlich bleiben...... der Typ hat Dich *ich sag mal ein schlimmes Wort* verarscht ! und das wissendlich!



    zwei Mahnungen per Mail, und ihm dann sagen das Du Anzeige erstatten wirst, sowas heisst hier doch immer noch "Betrug" zumal die Beschreibung vollkommen daneben ist..... ich sehe das so wie BB007, jagen und wenn nötig erlegen ;)



    Wenn ich sowas lese bekomm ich sofort nen dicken Hals....... und das ist garnicht gut wenn der liebe Michael nen dicken Hals bekommt....;)



    Ruf ihn doch mal an, den Drecksack :D

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

  • booner:


    Da Du ja offenbar hören willst, dass Du nicht so kleinkariert sein sollst: Mann, sei doch nicht so. Hast halt 'n billiges Phone ersteigert. Freu Dich einfach dran und meckere nicht! :top:


    Besser? ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von toyboy
    zwei Mahnungen per Mail, und ihm dann sagen das Du Anzeige erstatten wirst, sowas heisst hier doch immer noch "Betrug" zumal die Beschreibung vollkommen daneben ist..... ich sehe das so wie BB007, jagen und wenn nötig erlegen ;)

    Genau so mache ich es auch ;) Bisher mußte ich 2x einen Ebaypartner verklagen, zieht sich zwar hin, aber egal. Beide male wurde der Typ verurteilt und gut ist. Es geht halt ums Prinzip bzw. den Pen*ern mal klar zu machen das sie nicht wilde Sau spielen können. Leider klappt das oft genug und die Hemmschwelle scheint bei vielen Leuten sehr niedrig zu sein. Gerade was kleine Beeträge betrifft, liest man immer wieder das Käufer so was "durchgehen lassen"... Droh ihm mit Anzeige wenn er es nicht zurück nimmt und ziehe es dann aber auch durch ;)

    Gruß
    berlibaerchen

  • booner


    Mir ist es vor kurzem auch so gegangen. Hab im Siemens-Schnäppchen-Thread ein Anbeot über ein S40 gelesen und der Preis war wirklich gut wenn denn die Beschreibung auch so gepaßt hätte (u.a. kein Haftungsausschluß)


    Kannst dir ja denken was kam. Handy entsprach bei weitem nicht der Artikelbeschreibung. Also viel Zeit mit Mailverkehr kaputt gemacht (Rechtsanwalt und gerichtliche Schritte, etc.). Und was war das Ende vom Lied:


    Hab dem Typ eine negative reingeknallt, schon alleine deswegen weil er sich ausdrücklich dagegen verwehrt hat, dass ich ihm eine negative gebe. Hab dann das Teil mit richtiger Beschreibung und unter Angabe der Mängel bei eBay vertíckert und round about 5 Euro kaputt gemacht. Was mich einzig ärgert ist dass der Typ mir auch eine negative reingehauen hat die mir ebay nicht löschen will.


    Mittlerweile bin ich der Ansicht, auch wenn du selber eine negative Bewertung bekommst muss man diese schwarzen Schafe einfach richtig bewerten. Es bringt einfach nichts, zu schreiben "alles ok" oder ähnliches!


    Gruß
    Peter

  • Etwas ähnliches hatte ich auch erst neulich.
    Handy sollte in "Top-Zustand" sein.
    Als es ankam, fehtlte eine Taste, überall Kratzer und auch Dreck im Gehäuse.
    Der Verkäufer beschuldigte mich dann, dass ich das gemacht hätte.
    Nach ca. 15 mails hin und her wars mir dann zu blöde. Normalerweise hätte ich das auch durchgezogen, aber was tun, wenn der Verkäufer behauptet, dass sein Gerät 1a war und ich es kaputt gemacht hätte?
    Seitdem bin ich von Privatkäufen mit Handys bei eBay geheilt.


    Grüße SpeedTriple

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