Wenn Du Zugriff auf nen Palandt hast schau die mal die Kommentierung zu §119ff an, dort wird es so dargestellt dass der §122 so ausgelegt werden kann, dass eine Anfechtug gar nicht notwendig ist, wenn Du (in diesem Fall als Käufer) weißt das der Vk seine WE so gar nicht abgeben wollte und deshalb anfechten würde....
Oh Gott was für ein Satz...
Ist ja auch im Prinzip egal, auf jeden Fall heißt nicht Sofort-Kauf 1€ = Super-Schnäppchen und man sollte da immer den Ball schön flachhalten.
Um aber noch mal auf Deine Argumentation zurückzukommen:
Gerade auch die Anforderungen an die Form einer Anfechtung sind ja je vom Anfechtenden abhängig. Bei einer Privatperson die einfach ein bißchen dusselig um nicht zu sagen dumm ist, sind diese Anforderungen mit Sicherheit auch wesentlich geringer als bei einem Kaufmann.
Unsere Rechtssprechung geht ja nun mal nicht vom "mündigen Bürger" sondern vom "schutzbedürftigen Dussel" aus. Daher gab es auch schon Fälle in denen das "nicht-melden" als Anfechtung gesehen wurde.
Ok da hätte ich auch meine Zahnschmerzen aber irgendwie haben die das argumentativ so hingebogen
Gruß
CH