Eine Geldprämie für "hauptwohnsitznehmende" Studis gabs bei uns auch (100 oder 150 Mark?). Der Hauptwohnsitz ist übrigens nicht der Ort, an dem man sich (zeitbezogen) am meisten aufhält, sondern wo der Lebensmittelpunkt besteht (familiäre Bindungen, Haus usw.) - sonst hätte ja jeder Wochenendpendler seinen Hauptwohnsitz abseits der Familie.
Infos z.B. für Berlin: http://morgenpost.berlin1.de/a…5/berlin/story645793.html
Manche Semester hatte ich freitags Vorlesungsfrei - ich konnte also Montag morgen zum Hochschulort pendeln und Donnerstag mittag zurück, es ließe sich also nicht einmal ein zeitlicher überwiegender Aufenthalt definieren. Außerdem kommen ja noch die Ferien dazu.
Noch ein Link: http://www.uni-bayreuth.de/stu…97/Ausgabe_05/freunde.htm
Auto an Zweitwohnsitz anmelden möglich?
-
-
-
*hochhol*
Hallo,
hab dazu mal eine Frage bezüglich der KFZ-Steuer.
Seid ihr da beim Finanzamt noch mit der alten Adresse gemeldet, sprich die "Rechnung" kommt an den Zweitwohnsitz?
Und wie verhält sich das mit den normalen behördlichen Anmeldungen? Dort alles bei Erstwohnsitz?Danke für die Info.
Gruß
Max -
Alles was das Auto betrifft geht zum Wohnsitz des Autos (dem Zweitwohnsitz)
Alles was die Person betrifft geht an deren Erstwohnsitz... -
*Update*
Kurzes Update.
Vielleicht sucht demnächst ja nochmal jemand in diesem Forum nach dem Thema.Das Zulassen eines Wagens am Zweitwohnsitz ist nicht mehr möglich. Fahrzeuge können nur noch am Erstwohnsitz zugelassen werden. Das hat sich irgendwann in 2007 geändert.
Ich wollte gerade meinen neuen Wagen an meinem Zweitwohnsitz zulassen und habe dort von der Änderung erfahren. Jetzt fahre ich erstmal solange mit Kurzzeitkennzeichen rum
bis ich wieder mal an meinem Erstwohnsitz bin.Viele Grüße!
J -
Wenn man nicht gerade vorhat sich zum Bürgermeister oder Landrat wählen zu lassen, oder Schöffe werden will spricht im Prinzip nichts dagegen einfach seinen Erstwohnsitz in die Stadt mit der günstigeren Regionalklasse zu verlagern.
-
Zitat
Original geschrieben von Martyn
Wenn man nicht gerade vorhat sich zum Bürgermeister oder Landrat wählen zu lassen, oder Schöffe werden will spricht im Prinzip nichts dagegen einfach seinen Erstwohnsitz in die Stadt mit der günstigeren Regionalklasse zu verlagern.Außer des Gesetzes!

Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!