Auto an Zweitwohnsitz anmelden möglich?

  • Servus,


    aufgrund einer sehr bürgerfreundlichen Regelung ist die nette und schöne Stadt Bochum jetzt auch dazu übergegangen, eine Zweitwohnsitzsteuer einzuführen. Ist eigentlich auch nicht so schlimm, da ich sowieso meinen Wohnsitz verlegen darf/muß. Aber: kann ich meinen Wagen an meinem ehemaligen Erstwohnsitz, den ich dann als Zweitwohnsitz angeben würde, angemeldet lassen? Dies hätte den Vorteil, dass die Regionalklassen der Versicherung deutlich günstiger sind. Oder muß ein Fahrzeug immer am eigentlichen Wohnsitz angemeldet und versichert sein?

    "Sein glasklarer Verstand wurde von keinem Anflug von Wissen getrübt..."

  • Hallo!
    Ich kann dir leider nichts Genaues sagen. Ich weiss nur, dass ein Bekannter von uns, sein Auto in dem Bundesland seines Zweitwohnsitzes angemeldet hat, weil es für ihn billiger war. Also scheint es zu gehen... Ruf doch einfach mal bei der Zulassungsstelle an, die werden dir da sicher weiterhelfen können.


    Gruß
    Mekong

    Ein Hund denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...sie müssen Götter sein!"


    Eine Katze denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...ich muss ein Gott sein!

  • Ich hab mein Auto auch an meinem Zweitwohnsitz angemeldet.
    War einfach günstiger von den Versicherungsklassen.
    Ging ohne Probleme...


    Bis die Tage...


    Jörg

    ~done~

  • Auch bei mir ist es so. Wohne in Hessen und habe dort Erstwohnsitz.
    Zweitwohnsitz ist bei meinen Eltern im Saarland, wo der Wagen auf mich seit Anfang an zugelassen ist, auch als ich noch Erstw. dort hatte.
    Laut Zulassungstelle meiner Heimatstadt kein Problem.
    Seitdem genieße ich es, mir mit Fremdnummernschild etwas mehr erlauben zu dürfen und habe außerdem ein Nummernschild, das hier sonst keiner hat. Und werde überall als Saarländer erkannt, nicht als *räusper* Hesse. ;)

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Wenn man es genau nimmt, muß das Fahrzeug dort zugelassen sein, wo es seinen "regelmäßigen" Standort hat - unabhängig, ob das nun Erstwohnsitz, Zweitwohnsitz oder sonstwas des Besitzers ist.


    Quelle: STVO

  • Streng genommen, vielleicht.
    Mich interessiert das, was meine Z-stelle sagt. ;)

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Schon klar, aber ich als Erbsenzähler musste das loswerden ;)


    Die Aussage der Zulassungsstelle muß ja auch nicht zwangsläufig mit dem Paragrafen konkurrieren, die genauen Umstände kennen die ja nicht. ;)

  • Ich hatte auch lange mein Kennzeichen in der Kleinstadt BB, obwohl ich in der Großstadt DD lebte. Wurde nur einmal von Polizisten angesprochen (nach einem unverschuldeten Unfall), ich sollte besser das Auto ummelden.


    Könnte es bei einem selbst verschuldeten Unfall Probleme mit der Haftpflicht geben, wenn das Auto zu günstigeren Konditionen auf dem Land versichert war?


    Gruß, Chris :)

  • Die Zulassungsstelle kümmert sich normalerweise nicht darum, wo das Fahrzeug seinen tatsächlichen Standort hat. Du kannst an jedem Haupt- oder Nebenwohnsitz das Fahrzeug anmelden.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Wenn man es genau nimmt, muß das Fahrzeug dort zugelassen sein, wo es seinen "regelmäßigen" Standort hat - unabhängig, ob das nun Erstwohnsitz, Zweitwohnsitz oder sonstwas des Besitzers ist.


    Quelle: STVO



    Ist es aber andererseits nicht so, dass man da wo man seinen "regelmäßigen Standort" hat seinen Erstwohnsitz anmelden muss (oder sollte :confused: ?)? Weiß da jmd. mehr?



    Brazzo

    FCB forever No. 1


    "Ein freundliches Wort kostet nichts und ist doch das schönste Geschenk." [Daphne du Maurier (1907 - 89), engl. Schriftstellerin]


    Geht der Reichtum der Welt zu Grunde, dann stirbt die ROLEX zuletzt.

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