Rücklastschriftgebühren der TK Firma?!

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm


    Wir sind hier doch nicht bei "VEB Telefonkombinat"


    wäre aber ein cooler name!:D


    seid ihr aus der buchhaltung von o2! ja dann bitte "ohren zu"


    ruft doch mal für einen kunden dort an um ein problem zu klären! aus meiner sicht bisher nur inkompetente und nicht geschulte MA!


    und wenn der kunde, dem mal ne LS platzt sofort gesperrt wird (ohne Zahlungserrinnerung, ohne vorwarnung) dann darf er sich noch anhören das es bis zu 7 tagen dauern kann! persönlich bekommt man sowieso keinen richtig ans ohr


    ob das rechtlich haltbar ist, ist fraglich


    die ausführung von D-ABVK sagt doch schon einiges aus!:top:
    und wenn ich mir mal soone PL von o2 richtig anschaue sehe ich genau das!
    "dem kunden steht der nachweis von geringeren kosten zu" (fußnote 36)sperrgebühren(fußnote35) sind lt. rechtsprechung nicht statthaft, da der kunde von der sperre keinen nutzen hat! sondern nur der diensteanbieter!

  • Zitat

    Original geschrieben von aleusius


    Dem kann ich nur zustimmen!
    In den AGBs steht dass bei Kundenverschuldeter Rücklastschrift Kosten entstehen,und das ist auch gut so. Man hat nicht nu Rechte sondern auch Pflichten.


    Aleusius


    Dem kann ich nur zustimmen, denn schließlich ist es nicht das Verschulden des Mobilfunkanbieters,
    das Rücklasten entstehen, sondern die des Nutzers, denn er ist es der das Konto nicht gedeckt hat.
    Zudem kommt ein heftiger Aufwand auf den Anbieter zu weil er dies manuell nicht steuern kann, sondern dies alles von Systemen gesteuert wird.


    Jörg

  • wisst ihr, eigentlich geht ja nicht vordergründig um den betrag, sondern um den sachverhalt?


    ist es nun statthaft oder nicht:confused: und wenn ja, bis zu welcher höhe?


    zitat aus der mail von o2 an den kunden:
    Guten Tag,


    vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Ihre Bank hat den Einzug von Ihrem Konto nicht akzeptiert. Deshalb haben
    wir das Lastschriftver-fahren vorübergehend eingestellt. Die dadurch
    entstandenen Kosten von € 7,67 stellen wir Ihnen in Rechnung. Wir können
    Ihnen leider keinen Nachweis von unserer Bank geben.


    Bitte überweisen Sie den offen stehenden Betrag umgehend mit
    Angabe der Kundennummer an folgende Bankverbindung:



    und wenn es keine kosten gab? dann können diese auch nicht nachgewiesen werden dafür aber berechnet?


    nen kontoauszug oder pl der bank würde reichen! klar geht es hier um nur 7,67 € aber wie gesagt andere provider berechnen mehr, dürfen die das:confused: :confused: :confused:


  • Sorry, Handyguru, aber das sind mir die liebsten Kunden.....
    Der MB-Betreiber geht einen Monat in Vorleistung, du telefonierst quasi auf Kredit. Dann kann der Betreiber auch verlangen, dass er an sein Geld kommt. Es gibt jeden Monat (bei Eplus) 10.ooode Rülas. Nach deiner Meinung sollte der Betreiber also jeden Kunden erstmal anmahnen, die SIM gleichzeitig offen lassen, dann noch mal mahnen und auf die Zahlungsmoral des Kunden hoffen. Weisst du eigentlich, welche Kosten da entstehen ? Nee, so kann es nicht gehen.


    Mann, mann mann

    Zu welchen Anlässen man Whisk(e)y trinkt :
    Man sollte immer eine kleine Flasche Whisky dabeihaben, für den Fall eines Schlangenbisses - und ausserdem sollte man immer eine kleine Schlange dabeihaben.
    (W.C.Fields)


  • Wenn du mit all dem nicht einverstanden bist dann kündige,wechsel den Provider und führe Prozesse. Viel Spass dabei.
    Die AGB sollte man vor dem unterschreiben immer lesen oder lesen lassen und dann erzählen lassen.
    Aleusius:D

  • Nur mal so zum System:


    Auch die RÜLA dürfte automatisch gehen.


    Da beim Einzug ja kundenrelavante VWZ's verwendet werden, kommen die auch bei der RÜLA so zurück und werden mit Sicherheit von System erkannt.


    Von da an wird es bestimmt auch ein System geben, welches entscheidet, ob der Kunde nur angeschrieben wird (bei sehr guten Kundne wird wohl bestimmt nicht direkt gesperrt), gesperrt und angeschrieben oder nur angeschrieben.


    An Kosten dürfte für den Netzbetreiber pro Rüla DM 7,50 anstehen.
    Da die Gebühren von der einzuziehenden (also der Kundenbank) erhoben wird, gibt es wahrscheinlich keinen Mengenrabatt für den Netzbetreiber.


    Vielleicht wurde die Geühr ja mit dem Teuro auf €5 o.ä. erhöht.
    Wie sich die restlichen 2€ zusammensetzen ist natürlich erheblich schwerer aufzulisten.


    Kosten für Software
    Techniker, der die Anlage warten.
    Strom
    Mietkosten usw usw usw....


    alles im allen finde ich 2-3€ Verwaltungskosten nicht zu hapig, es soll ja auch ein bisschen abschrecken :)


    Gr.
    Kai

  • Glaub mir Kai, auch wenn ich die Kosten für eine Rüla nicht konkret beziffern kann, sie sind weit höher als die veranschlagten Gebühren.
    Glaub mir auch, dass ein reibungsloser Zahlungsverkehr das Optimum ist. Jede Rüla ist für jeden Betreiber eine zuviel.

    Zu welchen Anlässen man Whisk(e)y trinkt :
    Man sollte immer eine kleine Flasche Whisky dabeihaben, für den Fall eines Schlangenbisses - und ausserdem sollte man immer eine kleine Schlange dabeihaben.
    (W.C.Fields)

  • Zitat

    Original geschrieben von faceman
    Glaub mir Kai, auch wenn ich die Kosten für eine Rüla nicht konkret beziffern kann, sie sind weit höher als die veranschlagten Gebühren.
    Glaub mir auch, dass ein reibungsloser Zahlungsverkehr das Optimum ist. Jede Rüla ist für jeden Betreiber eine zuviel.


    Genauso schaut es aus. Der Aufwand ist um ein vielfaches höher.
    Kein Kunde sollte sich über eine so geringe Gebühr beschweren, sondern vielmehr dafür sorgen, dass sein Konto ausreichende Deckung aufweist. Dann profitieren beide.


    Cheeseburger

    Signatur?

  • Hi, vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
    Ich hab vor ca. 2 Monaten ein Headsetstecker gekauft, für 8.95€ oder so. Das ganze hab ich mir meiner EC-Karte bezahlt, jedoch hat meine Bank die Lastschrift zurückgehen lassen, weil mein Konto nicht gedeckt war.
    Ich bin sofort als ich das mitbekommen habe zu dem Laden gefahren und wollte das bezahlen. Dort sagte man mir aber, dass die nicht zuständig seien, sondern die Deutsche Bank und man hat mir gesagt das zwischen 5 und 8€ Gebühren anfallen würden.
    Gut, hab ich das Schreiben von der Deutschen Bank abgewartet und was steht da drin? Rücklastschriftgebühren 35€!
    Ist das gerechtfertigt? Ich hab mir nochmal den gelben EC-Zettel angeguckt und da hab ich ja nur unterschrieben, dass denen meine Anschrift mitgeteilt werden darf, im Falle einer nichteinlösung, da steht ja nichts von eventuellen Gebühren.
    Bis zu 15€ find ich auch noch ok, aber 35€ find ich echt zuviel.
    Ich hab denen dann erstmal die Mahngebühren von 3€ und den Warenwert überwiesen, aber nicht die 35€. Jetzt warte ich bis die sich melden. Haben die Anspruch auf 35€? Müssen die die Kosten belegen können?


  • Wirst du wohl zahlen müssen, ist banküblich. Versuche zu handeln wird nichts nützen.
    Strebe einen Prozess an, wird sicher teurer.
    Im übrigen hast du wohl deinen gesamten Überziehungsrahmen ausgeschöpft wenn die nicht mal mehr so einen geringen Betrag überweisen.Das klingt bedenklich


    Aleusius

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!