Rechnung mit abweichenden Datum, Anspruch auf Zwischenrechnung?

  • Vielleicht hatte ja schon mal jemand einen ähnlichen Fall und kann was dazu sagen:


    Wir haben uns Ende 2017 im Zuge eines Umzugs eine Küche gekauft. Diese wurde auch 2017 eingebaut, allerdings sind einige Punkte noch bis heute offen weil sowohl Händler wie Hersteller durch verschiedenste Fehler, geschäftliche Veränderungen etc. einigen ‚Mist‘ gebaut haben.


    Nun stellt sich mir folgende Frage: der eigentliche Kauf war 2017. Ich würde nun gerne für 2017 den Anteil der Arbeitszeit für haushaltsnahe Dienstleistungen in unserer Steuer geltend machen. Der Händler möchte aber die Rechnung erst erstellen wenn alles abgeschlossen ist und wird mir dann auch eine Rechnung für 2018 ausstellen. Ist das seinerseits überhaupt rechtens? Habe ich nicht zumindest Anspruch auf eine Zwischenrechnung o.ä.? Oder bleibt da einfach nur hinnehmen und eben erst 2018 absetzen? Nachteile sehe ich dadurch auf den ersten Blick keine?


    Danke für Tips und Meinungen


    Grüße

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Wenn Du Vorsteuer abzugsberechtigt bist, muss Dir innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung eine Rechnung gestellt werden. Wenn nicht, dann nicht. Außerdem, wurde vereinbart, dass die Küche Preis A hat und die Arbeitszeit zusätzlich aufgeführt und berechnet wird? Wenn das nicht penibel getrennt wird, hilft Dir die Rechnung sowieso nicht.


    Um die Frage kurz zu beantworten. Nein, als Privatkunde hat Du zu keiner Zeit einen Anspruch auf eine Rechnung.

  • Danke. Nein, der Kauf war rein privat und ja, zumindest war es mit dem Händler so abgesprochen dass die Rechnung aufgesplittet wird und die Arbeitszeiten dort separat stehen. Dann muss ich wohl einfach abwarten und kann es eben erst 2018 absetzen.


    Nein, als Privatkunde hat Du zu keiner Zeit einen Anspruch auf eine Rechnung.


    Selbstverständlich:
    https://dejure.org/gesetze/BGB/368.html

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • lohnt der zins aus der lohnsteuererstattung denn den aufwand? grösser ist der vorteil nämlich nicht, wenn du die kosten ein jahr früher geltend machst. wobei du vielleicht beim finanzamt abklären könntest, ob sie sich erstmal mit der auftragsbestätigung zufrieden geben, insofern schon alles bezahlt ist.
    also bei 1000€ einbaukosten, sprechen wir von 20% absetzbarkeit = 200€, bei steuersatz 30% ist die steuerreduktion 60€. 60€ x 4% = 2,40€
    nur mal pi mal daumen zum nachdenken.

  • Doch natürlich. Wenn ich ne Rechnung hätte würde ich ja die Frage nicht stellen :confused: Den Händler musst Du mir zeigen der ne Küche aufbaut ohne dafür was bekommen zu haben ;)

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Was heißt hier Zuruf? Eine Küche zahlt man i.d.R. bei Bestellung an, zahlt am Aufbautag den Rest und hält 10% offen bis zur Klärung von Reklamationen. Du hast noch nie eine individuell geplante Küche gekauft, oder? Wir reden hier nicht von einer Ikea oder Baumarktküche die Du mitnimmst und an der Kasse zahlst ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Aber dann hast du doch einen Kaufvertrag aus dem sich die Summen ergeben und entsprechende Quittungen über die Teilzahlungen. Das reicht doch für die Steuererklärung.

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