Vielleicht hatte ja schon mal jemand einen ähnlichen Fall und kann was dazu sagen:
Wir haben uns Ende 2017 im Zuge eines Umzugs eine Küche gekauft. Diese wurde auch 2017 eingebaut, allerdings sind einige Punkte noch bis heute offen weil sowohl Händler wie Hersteller durch verschiedenste Fehler, geschäftliche Veränderungen etc. einigen ‚Mist‘ gebaut haben.
Nun stellt sich mir folgende Frage: der eigentliche Kauf war 2017. Ich würde nun gerne für 2017 den Anteil der Arbeitszeit für haushaltsnahe Dienstleistungen in unserer Steuer geltend machen. Der Händler möchte aber die Rechnung erst erstellen wenn alles abgeschlossen ist und wird mir dann auch eine Rechnung für 2018 ausstellen. Ist das seinerseits überhaupt rechtens? Habe ich nicht zumindest Anspruch auf eine Zwischenrechnung o.ä.? Oder bleibt da einfach nur hinnehmen und eben erst 2018 absetzen? Nachteile sehe ich dadurch auf den ersten Blick keine?
Danke für Tips und Meinungen
Grüße