iPhone XS in Schweiz kaufen - was beachten?

  • Hey Leute.
    Und zwar chill ich gerade hier in Zürich und habe im Apple Store auf der Bahnhofstrasse gesehen, dass ein iPhone XS 256GB dort 1386,50CHF kostet. Das sind 1213,83EUR.


    In Deutschland kostet das gleiche Handy 1319EUR, also hier etwas über 100EUR billiger.


    Wie gesagt, original Apple Store.
    Gibt es was zu beachten, wenn man in der Schweiz kauft?

  • Die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle ist relativ gering (je nachdem wo du rüber fährst). Grundsätzlich muss man natürlich gekauftes aus der Schweiz verzollen, auf dem Landweg sind es nur 300€ die Zollfrei sind. Schengen hat hier nichts mit zu tun.

  • Was erzählst du da? Der TE ist Zoll- bzw. Einfuhrumsatzsteuerpflichtig. Das hat mit der Kontrolle nichts zu tun. Hat er Waren dabei, die der Einfuhrumsatzsteuer bzw. dem Zoll unterliegen, muss er von sich aus anmelden. Und da die Schweiz eben Drittstaat ist, gibt es da nix zu diskutieren.

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    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Du bist nicht viel unterwegs oder? Nein, natürlich muss man es nicht immer angeben, aber ich kann nur sagen, völlig doof ist der Zoll nicht, der kann auch anhand der IMEI feststellen woher das Geräte stammt. Man kann natürlich sich die Steuer in der Schweiz zurückholen, aber muss man dann wieder mit 19% hier versteuern.


    Es ist nicht anders als wenn man aus USA ein iPhone hier einführt...

  • [...]zumal eh nicht mehr nachvollzogen werden kann, ob du das Gerät schon hattest als du in die Schweiz gefahren bist.


    Solltest du behaupten, das iPhone bereits vorher besessen bzw. in DE gekauft zu haben, kann der Zoll auch einen entsprechenden Nachweis (z.B. Rechnung) fordern.

    28:6:42:12

  • Solltest du behaupten, das iPhone bereits vorher besessen bzw. in DE gekauft zu haben, kann der Zoll auch einen entsprechenden Nachweis (z.B. Rechnung) fordern.


    Sogar noch mehr. Er muss es beweisen. Beim Zoll liegt die Beweispflicht beim Zollpflichtigen/Importeur, umgangssprachlich gesprochen: der TE muss beweisen, dass der Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer abgeführt wurde. Und das auch noch Jahre zurück, falls es erst später auffällt. Selbst bei einem Verkauf an eine andere Person/juristische Person im Inland erlischt die Zoll-/Abgabenpflicht nicht.

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  • Typisch Theorie und Praxis. Wenn man das iPhone nicht gerade verpackt und auf dem Präsentierteller serviert, dann interessiert das eigentlich niemanden. Ich wurde noch nie auf meine Geräte kontrolliert und kenne auch niemanden. Es fanden nicht einmal Kontrollen statt, außer mal eine Passkontrolle. Egal ob Auto oder Flugzeug.

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