Kaufland Mobil im Telekom Netz.

  • Finde es schade, dass hier und auch in den anderen Threads es häufig nur noch darum geht, Startguthaben auszuzahlen zu lassen oder damit die Portierungsgebühren zu zahlen.

    grundsätzlich gebe ich dir recht....


    Man sollte das was einem an Sonderguthaben vom Provider zur Verfügung gestellt wird auch für Leistungen des mobilfunkproviders nutzen um diese zu testen.


    Kaufland mobil ist noch relativ neu....


    Aber andere Provider haben eben schon Gerichtsverfahren hinter sich und der Tenor war eben einheitlich, das das Startguthaben eine mit dem Starterpaket gekauftes Guthaben ist und somit für alle Dienstleistungen in der Preisliste ( also auch für die Opt.In.Gebühren) genutzt werden können muss.


    Wie gesagt....kaufland mobil ist noch relativ neu....aber auch Kaufland wird irgendwann genau dies von einem Gericht gesagt bekommen und es ist eigentlich schade, das man es darauf ankommen lassen will bei Kaufland....anstatt sich da anzupassen und das gekaufte Startguthaben eben auch für die Opt.In.Gebühr zuzulassen ohne das es erst ein Richter bescheinigen muss.


    Im übrigen....ich hatte bei der Vorstellung von Kaufland mobil gleich 4 neue Starterpaket gekauft und überall 50 Euro fürs hereinportieren bekommen.


    Daher war natürlich noch genügend Guthaben vorhanden als die smarten ein Jahr alt würden....und ich musste mich entscheiden.


    Nachladen....oder teilweise geschenktes Guthaben verfallen lassen.


    Da ich einmal 5 Euro nachgeladen hatte, war es bei mir ( nach etwas Diskussion mit der Dame von der Hotline, die sich immer erst nochmal bei ihrem Boss rückversichert hatte ) letztendlich kein Problem....wenn auch nur ein Teil der opt.in Gebühr aus echt gekauften Guthaben und ein weiterer Teil aus Startguthaben gezahlt wurde.


    Da das Startguthaben sogar vorrangig für die Opt in Gebühr genutzt wurde....hätte ich mir letztendlich sogar einige Cent von der echten Aufladung auszahlen lassen können.


    Zweimal hat es schon hingehauen....die anderen beiden Kaufland SIM-Karten aus der vorstellungsaktion sind in dauerhafter Nutzung in der Familie....dsfür sind 2 neue dazugekommen aus der 1.jahr geburtstagsaktion.

    Einmal editiert, zuletzt von Chickolino ()

  • Mich ärgert es halt maßlos, dass da seitens Kaufland mobil kein Weg reingeht, um das Startguthaben (resp. das Restguthaben vom Startguthaben) einer quasi 'fehl gekauften' Kaufland mobil SIM nicht auf die zwingend zur Portierung zu Kaufland mobil benötigten Kaufland mobil SIM gutgeschrieben werden kann!

    Jetzt soll ich mit der 'fehl gekauften' SIM Leute anrufen die diese Nummer überhaupt nicht kennen. Da wird aber zu 99,9 % keine Gespräche zustande kommen!

    Das Geld geht Kaufland doch überhaupt nicht verloren!

    Das verstehe wer will.


    Herr Schwarz muss es wohl ganz schön nötig haben!

    Einmal editiert, zuletzt von JeGe ()

  • Aber andere Provider haben eben schon Gerichtsverfahren hinter sich und der Tenor war eben einheitlich, das das Startguthaben eine mit dem Starterpaket gekauftes Guthaben ist und somit für alle Dienstleistungen in der Preisliste ( also auch für die Opt.In.Gebühren) genutzt werden können muss.

    Dazu hast du auch einen Präzedenzfall parat wo man das nachlesen kann?

  • Dazu hast du auch einen Präzedenzfall parat wo man das nachlesen kann?

    Mehrfach gelesen von diversen Providern....


    Aber leider keinen Link zu habe.


    Sollte man aber über Google finden können.


    Startguthaben gibt's ja schon seit Jahren.....insofern sind das teilweise schon Jahre alte Urteile gewesen...sie haben nur jetzt mit der Opt.in Gebühr wieder an Aktualität gewonnen.

  • Mit Verlaub, aber wer so was (also Gerichtsverfahren) in die Welt setzt, der sollte das auch mit diesbezüglichen Gerichtsurteilen fundieren können! Und dann nicht lapidar dahin schreiben: Such mal selber bei Google... (Frechheit!)

    2 Mal editiert, zuletzt von JeGe ()

  • Mit Verlaub, aber wer so was (also Gerichtsverfahren) in die Welt setzt, der sollte das auch mit diesbezüglichen Gerichtsurteilen fundieren können! Und dann nicht lapidar dahin schreiben: Such mal selber bei Google... (Frechheit!)

    Suche es dir selbst bei google raus...


    Ich werde für Arbeit bezahlt... Wieviel zahlst du mir wenn ich dir 2.. 3 links raussuche ?


    Eine Frechheit Arbeit für lau zu verlangen....würde ich jetzt antworten wollen.


    Ausserdem habe ich nur von dem berichtet was ich immer wieder mal lesen konnte über die letzten Jahre...und fertig.

  • Mich ärgert es halt maßlos, dass da seitens Kaufland mobil kein Weg reingeht, um das Startguthaben (resp. das Restguthaben vom Startguthaben) einer quasi 'fehl gekauften' Kaufland ...

    Erst hast du es vergeigt, indem du dich nicht informiert hast und die Karte einfach ohne Rufnummermitnahme aktiviert hast.


    Dann hast du es wieder vergeigt indem du eine zweite Karte gekauft hast, ohne vorher mal die Hotline anzurufen und zu fragen was die tun könnten. Einem User hier wurde dann geholfen.


    Und jetzt sollen die das aufräumen?

  • Dann hast du es wieder vergeigt indem du eine zweite Karte gekauft hast, ohne vorher mal die Hotline anzurufen und zu fragen was die tun könnten.

    Warum behauptest du, dass ich deswegen bei der Hotline nicht nachgefragt habe?


    Tipp: Lies das Szenario einfach nochmal UND VERSTEHE es auch!


    Dazu fällt mir nur Folgendes ein: Errare humanum est, sed in errare perseverare diabolicum.

    Einmal editiert, zuletzt von JeGe ()

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