Warum lässt man solche Affen noch rein?
Dir das zu erklären, würde ja doch nichts bringen…
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Warum lässt man solche Affen noch rein?
Dir das zu erklären, würde ja doch nichts bringen…
Du würdest wohl einen Einbrecher noch zum Kaffee einladen?
Du würdest wohl einen Einbrecher noch zum Kaffee einladen?
Nicht alles was hinkt…
Mir geht mein Entzündeter Fersensporn auf den Senkel ![]()
Du würdest wohl einen Einbrecher noch zum Kaffee einladen?
Klar, dann muss er ja nicht einbrechen, sondern ich öffne ihm die Türe und erspare mir kaputte Fenster oder Türen. ![]()
Richtig, er muss nicht einbrechen und wenn es dann eine auf die Glocke gibt, muss man sich nicht wundern.
Vor vielen Jahren wurde mal in der Nachbarschaft eingebrochen und der Hausbesitzer hat den Einbrecher überrascht und eine mit der Holzlatte auf den Schädel gedonnert. Als Dank musste der sogar noch vor Gericht
Aber egal, sowas ist es auf alle Fälle wert.
Richtig, er muss nicht einbrechen und wenn es dann eine auf die Glocke gibt, muss man sich nicht wundern.
Vor vielen Jahren wurde mal in der Nachbarschaft eingebrochen und der Hausbesitzer hat den Einbrecher überrascht und eine mit der Holzlatte auf den Schädel gedonnert. Als Dank musste der sogar noch vor Gericht
Aber egal, sowas ist es auf alle Fälle wert.
Naja, die Frage ist, weshalb musste er vor gericht. Ist ja eine Körperverletzung. Ob es dafür jedoch Rechtfertigungsgründe gibt (Notwehr, etc.) muss die Staatsanwaltschaft beurteilen. Sieht die Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Notwehr nicht als erfüllt an, kann es schon sein, dass der Richter urteilen muss, ob die Maßnahme gerechtfertigt war. Ggf. hat der Einbrecher aber Schmerzensgeld eingefordert. Auch da beurteilt der Richter, ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. So ist das eben im Rechtsstaat. Da kann nicht jeder Bürger seine eigene Gerichtsbarkeit sein. Nur weil man vor Gericht muss, heißt das nicht, dass man schuldig ist.
Naja, die Frage ist, weshalb musste er vor gericht. Ist ja eine Körperverletzung.
So eine Frechheit, wenn ich als Frau allein bin und es kommt ein Fremder mir nicht Bekannter Mann also Einbrecher von dem ich mich höchst Bedroht fühle in mein Haus darf ich dem nicht einmal den Hammer über den Kopf ziehen und soll noch warten bis der mich umbringt. Soll ich dem vorher noch eine Waffe aka Küchenmesser in die Hand drücken... ![]()
So eine Frechheit, wenn ich als Frau allein bin und es kommt ein Fremder mir nicht Bekannter Mann also Einbrecher von dem ich mich höchst Bedroht fühle in mein Haus darf ich dem nicht einmal den Hammer über den Kopf ziehen und soll noch warten bis der mich umbringt. Soll ich dem vorher noch eine Waffe aka Küchenmesser in die Hand drücken...
Nein, das ist nicht verboten. Ein Richter oder die Staatsanwaltschaft wird schon Deine Unschuld feststellen ![]()
Vollkommen egal, sein Eigentum verteidigt man. Da wird sich auch nicht um Konsequenzen einen Kopf gemacht. Er hat sogar vor Gericht gesagt, dass er das sofort wieder machen würde![]()
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