Schummelt Telekom bei MWSt.-Angaben?

  • Die Telekom schreibt aktuell auf ihrer Homepage zu einem Angebot für Magenta Zuhause M (https://www.telekom.de/zuhause…nternet/magenta-zuhause-m; bei anderen Angeboten wird es ähnlich sein):


    • Der Tarif kostet in den ersten 6 Monaten 19,45 €/Monat, danach 38,95 €/Monat. Angebot gilt bis zum 31.01.2021 für Breitband-Neukunden, die in den letzten 3 Monaten keinen Breitbandanschluss bei der Telekom hatten.
    • Einmaliger Bereitstellungspreis für neuen Telefonanschluss 68,19 €.
    • Mindestvertragslaufzeit 24 Monate.
    • ...
    • Die Preise beinhalten die aktuell geltende Mehrwertsteuer von 16 %.


    Sind somit alle Preisangaben mit 16% MWSt., obgleich die Telekom weiß, dass sie ab 01.01.2021 wieder 19% abführen muss? Wird sie dies an den Endkunden weitergeben trotz der hier anderslautenden Endpreisangaben? (so nach dem Motto: MWSt-Erhöhungen dürfen wir natürlich weitergeben). Vermutlich durch die Telekom-AGB abgedeckt. Sauber wären solche Angaben m.W. dennoch nicht.

    Vielleicht kann Telekom Hilft dazu ja mal etwas schreiben hier.

  • Meiner Meinung nach ist es sauber.


    Vereinbart werden Bruttopreise, und Steuererhöhungen können 'durchgereicht' werden. Alles im grünen Bereich soweit.


    Und ich denke das Thema MWSt hat doch jetzt wirklich jeder mitbekommen, oder? Und wer zu faul zum Umrechnen ist, der lässt sich halt überraschen.



    Vorraussichtliche MWSt-Erhöhungen in die zukünftigen Bruttopreise einrechnen ginge vermutlich, würde aber mMn

    1. die Preisauszeichnung unnötig verkomplizieren.

    2. es müsste die AGB-Klausel angepasst werden, sonst könnte man die MWSt-Erhöhung zur doppelten Preiserhöhung nutzen.

    3. die Erhöhung auch nicht zu 100% fix, die Politik ist ja derzeit von hastigen Entscheidungen geprägt. Um diese Unwägbarkeiten abzufangen müssten entsprechende Regeln in den Vertrag, sonst wäre der Kunde evtl. im Nachteil.


    Das Vertragswerk wäre dadurch für den Verbraucher dann insgesamt derart undurchsichtig, dass es die Verbraucherschützer auf den Plan rufen könnte.


    Oder rein informativ die Preise mit 19% MWSt darstellen. Könnte dann aber erst recht juristische Probleme heraufbeschwören. Ist es Vertragsbestandteil, Ja oder Nein? Lautet die Einschätzung dann 'ja', dann geht der 'Spass' los (Ansatzpunkte s.o.).


    Theoretisch könnte auch der Bruttopreis gleich bleiben und somit der Nettopreis in 2021 sinken. Wer doch auch nicht schlecht, oder? - Ok, man darf ja mal träumen ;)

    Einmal editiert, zuletzt von tobmobile ()

  • ja, rechtlich wird es sauber sein, wie ich oben auch geschrieben habe; dennoch ist es für meine Begriffe nicht seriös, eine Kalkulation für die Kosten eines Vertrags, der weit (und überwiegend) über 2020 hinaus läuft, ohne weiteren Hinweis ausschließlich auf Basis von 16% MWSt. darzustellen.

  • ja, rechtlich wird es sauber sein, wie ich oben auch geschrieben habe; dennoch ist es für meine Begriffe nicht seriös, eine Kalkulation für die Kosten eines Vertrags, der weit (und überwiegend) über 2020 hinaus läuft, ohne weiteren Hinweis ausschließlich auf Basis von 16% MWSt. darzustellen.

    Das ist auch Seriös. Die Telekom kann ja nichts dafür das sich die MwSt zum 01.01.2021 wieder ändert.

    Die Telekom hat sich am Anfang dazu entschieden alle Preise auf 16% auszuweisen, was Vodafone und Telefonica nicht gemacht haben.


    Schlimm sind die ganzen Ausnahmen die es gibt.

    Ein Beispiel

    Du kaufst eine Lizenz für einen Virenscanner der in einem Jahr 10.2021 ausläuft, dann musst du auch jetzt 19% MwSt bezahlen.

    Kaufst du aber jetzt eine Virenscanner der im diesen Jahr noch ausläufst dann bezahlst du 16% MWst.


    Gruß

    Thomas

  • geos: Die Auszeichnung von reinen Nettopreisen bei Angeboten für Endverbraucher ist halt nicht zulässig, wenn die Telekom bei ihren Angeboten ab 2021 die Bruttopreise auf Basis von 19% Mehrwertsteuer auszeichnet könnten sie die auch nehmen wenn die Reduzierung verlängert wird.

    Und wenn sie es geschickt anstellen könnten sie ggf. sogar weitere 3% draufschlagen wenn die MWSt Reduzierung später im Jahr 2021 ausläuft.

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