Grundsteuer-Reform: Angaben zwangsweise über Elster

  • Das sind Spekulationen. Kann man sicherlich auch nicht generalisieren, weil jede Gemeinde selbst und jährlich in der Hand hat, wie sie ihren Hebesatz gestaltet. In Thüringen wird darauf durch das Land leicht Einfluss genommen, so wirkt sich der Hebesatz auf die Berechnung der Schlüsselzuweisungen aus. Heißt konkret, wenn es sich die Kommune leisten kann die Grundsteuer B eine Hebesatz unter 395 (vom Hundert =3,95) zu erheben, dann wird so gerechnet, als hätte sie Grundsteuereinnahmen mit einem Hebesatz von 395.

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  • [leicht OffTopic]


    ist/war doch seinerzeit bei der Gewerbesteuer in NFK genauso - da wurde der finanziell starken Gemeinde eine Mindeststeuer auferlegt, schliesslich sollen... ach, ich rege mich nicht mehr auf, ist zu lange her, einfach nach "Gewerbesteuer Norderfriedrichskoog" suchen, im Zusammenhang mit "Steuerparadies" gibt es da sicher einige gute Treffer...

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Das dürfte in Thüringen auch so sein. Die fiktiven Hebesätze nach § 10 Abs. 2 ThürFAG:


    Grundsteuer A: 271 v. Hundert


    Grundsteuer B: 389 v. Hundert


    Gewerbesteuer: 395 v. Hundert

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  • Mit diesem Bescheid kann man sich momentan schon seine zu zahlende Grundsteuer ausrechnen und mit der bisherigen Vergleichen. Denn man muss den ganz untenstehenden Betrag (ich glaube er heißt Grundsteuermessbetrag) mit dem Hebesatz multiplizieren.


    Zum Beispiel ein Hebesatz von 480 (von Hundert) ist eine Multiplizierung von 4,8 x Messbetrag.


    Beispiel: 25,00 Euro Messbetrag x 4,8 = 120,00 € Grundsteuer per anno.

    Meiner ist heute gekommen.

    Ab 2025 zahle ich dann wohl nur etwas mehr als die Hälfte, wenn der Hebesatz so bleibt.

    Werde ganz sicher keinen Widerspruch einlegen 😜

  • Ab 2025 zahle ich dann wohl nur etwas mehr als die Hälfte, wenn der Hebesatz so bleibt.

    Werde ganz sicher keinen Widerspruch einlegen 😜

    da sich vermutlich nicht alle Grundsteuern Deiner Stadt/Gemeinde ausgleichen werden, wuerden alle geringer - glaubst Du ernsthaft, das liesse die Verwaltung so stehen? Natuerlich werden dann die Hebesaetze angehoben, bis es unterm Strich wieder passt, zumindest ungefaehr...


    Ein jetziger Widerspruch waere allerdings gegen die *Berechnungs*grundlage, also zB. mit der Balkone oder Garagen, da wird sich si herlich noch einiges tun, ein Widerspruch *kann* also trotzdem sinnvoll sein!

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Aus Umschau (MDR):

    Zitat

    Grundsteuer-Reform - Für diese Personen wird es teurer

    Seit Januar wird die Grundsteuer in Deutschland neu berechnet. Für einige Besitzer von Grund bedeutet das nicht wenige Mehrkosten. Wen das betrifft, erfahren Sie hier.

    Video (9 min): https://www.ardmediathek.de/vi…ctOWMyMC01Nzc2NTgyOTczYTc

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  • Habe jetzt meinen neuen Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt in Hessen erhalten.

    Bringt mir nur nicht sehr viel, außer Vergleich mit dem vorigen. :/ (Müsste auch erstmal den alten suchen)


    Finanztipp hat ne Menge Infos u.a. zu den Themen Einspruch und Prüfung des Bescheids.


    https://www.finanztip.de/blog/…06/?newsletter_id=2023060

    https://www.finanztip.de/grundsteuer/grundsteuerbescheid/

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  • Sofern der Hebesatz hier nicht verändert wird, und ich mich nicht verrechnet habe, zahle ich demnächst 200 € weniger Grundsteuer im Jahr.

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