Neues TKG - Kündigungsfristen bei alten Verträgen

  • Hallo,


    das neue TKG legt fest, dass ein Vertrag sich maximal um 1 Monat verlängern darf, wenn die Mindestlaufzeit (meist 24 Monate) abgelaufen ist.


    Das neue TKG gilt seit dem 1.12.2021

    Was aber wenn ich einen Vertrag - sagen wir - am 1.10.2019 abgeschlossen habe. Er hätte sich - nach altem Recht - am 1.10.2021 um 1 Jahr also bis zum 1.10.2022 verlängert.


    Mich interessiert weniger die Theorie, sondern die alltägliche Praxis, gerne auch bei den "üblichen Verdächtigen", die in Sachen Vertragsregeln "kreativ" sein können (M...com, Dri..sch, etc.)


    Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?


    Wenn ihr in dem obigen Beispiel heute eine Kündigung verschickt. Wann lassen die Euch raus? Am 1.10.2022 oder am 12.2.2022 ? (Unterstellt die Kündigung ging heute am 12.1.2022 beim Provider ein)

  • O2 hat, soweit mir bekannt, die Kündigungsfrist auf einen Monat und die passive Verlängerung ebenfalls auf einen Monat reduziert.


    Bei Mogelcom Debil würde ich persönlich wieder mit irgendwelchen waghalsigen Manövern rechnen, alles andere wäre eine Überraschung.

    pax optima rerum


    🇺🇦 🇮🇱

  • soweit mir bekannt

    Dbzgl. Erfahrungen am eigenen Leib wäre da sicher zielführender (also bitte nichts nur vom 'Hören, Sagen')!

    Und auch keine Mutmaßungen!

  • Meinen 24-Monater bei klarmobil ("Crash-Tarif") muss ich drei Monate vor seinem Ablauf gekündigt haben, sonst verlängert er sich nochmal um die folgende (!) 1-monatige Kündigungsfrist. Wird mir zumindest in der App so dargestellt.

  • Dbzgl. Erfahrungen am eigenen Leib wäre da sicher zielführender (also bitte nichts nur vom 'Hören, Sagen')!

    Und auch keine Mutmaßungen!

    Ich kann nur von meinen Verträgen sprechen und die der Familie. Dort ist es so, obwohl in den Vertragsunterlagen anders dargelegt. Bei einem Tarif wurde die Kündigung vergessen und der ist nun gekündigt und durch. Hier traf beides zu, wie von mit geschrieben. Bei einem anderen Vertrag ist laut Kündigungsbestätigung die Frist gewahrt geblieben. Auch bei den restlichen Verträgen gilt nach Angaben auf der Rechnung eine Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Hättest dir deinen blöden Kommentar sparen können, wirklich!

    pax optima rerum


    🇺🇦 🇮🇱

  • Ich kann nur von meinen Verträgen sprechen und die der Familie. Dort ist es so, obwohl in den Vertragsunterlagen anders dargelegt. Bei einem Tarif wurde die Kündigung vergessen und der ist nun gekündigt und durch. Hier traf beides zu, wie von mit geschrieben. Bei einem anderen Vertrag ist laut Kündigungsbestätigung die Frist gewahrt geblieben. Auch bei den restlichen Verträgen gilt nach Angaben auf der Rechnung eine Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Hättest dir deinen blöden Kommentar sparen können, wirklich!

    Dann schreibe es doch gleich so!


    Und in Zukunft solltest du mal auf deine Wortwahl achten!

  • Meinen 24-Monater bei klarmobil ("Crash-Tarif") muss ich drei Monate vor seinem Ablauf gekündigt haben, sonst verlängert er sich nochmal um die folgende (!) 1-monatige Kündigungsfrist. Wird mir zumindest in der App so dargestellt.

    Das wäre dann ja nach aktueller Rechtslage voll korrekt.


    Hallo,


    Ich kann nur von meinen Verträgen sprechen und die der Familie. Dort ist es so, obwohl in den Vertragsunterlagen anders dargelegt. Bei einem Tarif wurde die Kündigung vergessen und der ist nun gekündigt und durch. Hier traf beides zu, wie von mit geschrieben. Bei einem anderen Vertrag ist laut Kündigungsbestätigung die Frist gewahrt geblieben. Auch bei den restlichen Verträgen gilt nach Angaben auf der Rechnung eine Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit.

    Deine Verträge waren bei welchem Anbieter?

    Bestanden die auf dem vollen Verlängerungsjahr oder haben die beigedreht?

    wie hast Du gekündigt?

    - telefonisch?

    - per e-mail?

    - schriftlich (Einschreiben?)

  • Es ist so von mir hinzunehmen, da ich die 3-mon. Kündigungsfrist zum Ende der MVLZ in Kauf genommen habe, richtig. Wenn O2 das anders einrichtet und damit wirbt, das ist ihr Recht, ich lasse mir davon aber nicht meinen VF-Netz-Vertrag madig machen. Es war einfach vor dem 1.12.21 so, dass die Frist auch drei Monate betragen konnte, und ich habe das zusammen mit der MVLZ halt zu schlucken. Punkt.


    Ein bisschen habe ich mich über die 5€-Gutschrift als Willkommensgeschenk nach einem Hotlinekontakt gewundert, aber ich glaube nicht, dass das mit irgendwelchen Widerspruchsrechten etwas zu tun hatte (es ging darum, ob ein CF auf eine VF-Netz-Fremdmobilbox kostenlos wäre, Antwort nach Überprüfung im Bestand bei mir war, ja, ich bin voll und ganz mit dem erhaltenen Kundenservice bei klarmobil zufrieden).

  • Dann schreibe es doch gleich so!


    Und in Zukunft solltest du mal auf deine Wortwahl achten!

    Biste coroniert oder was haste fürn dollen Ton heut druff?

  • Ich kann zwar nicht aus eigenen Erfahrungen berichten und weiß auch nicht sicher, ob es hier im Forum anderswo schon einmal thematisiert wurde, aber ich finde die "Kreativität" bei den Drillisch-Marken schon beachtlich:


    Bei fast allen Untermarken haben Neuverträge "ohne Vertragslaufzeit" zwar keine Mindestvertragslaufzeit, jedoch eine Kündigungsfrist von doch ganz stattlichen 3 Monaten. Ausnahme ist nach meinen Recherchen Stand heute nur noch handyvertrag.de, die eine echte monatliche Laufzeit bieten.

    Diese Regelung ist in den letzten Jahren Schritt für Schritt bei allen Marken eingeführt worden. Dabei hatte nach meiner Erinnerung eine Drillisch-Marke vor ca. 2 Jahren sogar mal eine tägliche Kündigungsmöglichkeit angeboten.


    Mich würde ja mal interessieren, wie diese Regelungen im Einklang mit dem neugefassten TKG stehen. Dass man sich eine kurze Laufzeit mit 19,99 € Bereitstellungspreis "erkaufen" muss, ist ja noch verständlich, die schlechtere Flexibilität nach 24 Vertragsmonaten jedoch nicht so wirklich.

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