Entstörung und Entschädigung nach § 58 TKG

  • Hallo,



    hat hier jemand im Forum schon Erfahrungen mit dem neuen § 58 TKG seit 01.12.2021 gemacht? Konkret geht es um folgenden Sachverhalt:


    Ich bin Kunde bei o2 und an meiner Vertragsadresse, die gleichzeitig auch mein Hauptwohnsitz ist, besteht seit dem 07.01.2022 eine Netzstörung, die Telefonie und Datenverbindungen unmöglich macht. Auch WLAN Call funktionierte einige Tage im Januar nicht, sodass ich komplett vom Telefonieren ausgeschlossen war. Ich habe einen Zweitvertrag bei der Telekom, mit dem ich die Störung bei o2 telefonisch gemeldet habe. Man sagte eine Störungsbehebung innerhalb der nächsten zwei Tage zu, es passierte allerdings nichts. Weitere, mehrere Störungsmeldungen pro Woche brachten keine Besserung, bis heute besteht die Störung fort. Am 10.01.2022 schrieb ich einen Brief an o2 und bat um schnellstmögliche Behebung, mir wurde per Brief nur mitgeteilt, ich möge das Anliegen mit der Kundenbetreuung klären. Weitere Versuche waren erfolglos, man verweist immer https://www.o2online.de/service/entschaedigung/ - nach einem Antrag dort, bekam ich heute folgenden Brief:



    Gibt es im TKG einen solchen Passus, dass die Entschädigung erst nach der erfolgten Entstörung vorsieht? Da diese nun einen Monat besteht, würde ich auf Basis des TKG (siehe unten) folgende Entschädigung berechnen.


    Zitat
    • § 58 Abs. 3 S. 2 TKG-neu: Gemäß § § 58 Abs. 3 S. 1 TKG-neu können Verbraucher ab dem dritten Kalendertag nach Eingang der Störungsmeldung für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen. Dieser Anspruch besteht nicht, wenn der Verbraucher die Störung zu vertreten hat, die Diensteunterbrechung auf gesetzlichen Maßnahmen nach dem TKG beruht oder bei höherer Gewalt. In Satz 2 wird die Höhe der Entschädigungspauschale festgelegt:
      • am dritten und vierten Tag beträgt sie 5 EUR oder 10 % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte
      • ab dem fünften Tag beträgt sie 10 EUR oder 20 % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte


    • Tag 1 und 2 der Störung: keine Entschädigung
    • Tag 3 und 4 der Störung: 5,00€ oder 10% des Monatsentgelts, je nachdem, welcher Betrag höher ist
    • jeder weitere Tag: 10,00€ oder 20% des Monatsentgelts, je nachdem, welcher Betrag höher ist


    Das tatsächlich entrichtete monatliche Entgelt des Vertrags beträgt 39,99€ brutto. In beiden Fällen ist also der benannte Betrag höher.

    Folglich komme ich also auf 290,00€ Entschädigung, berechnet aus den bis jetzt 28 Tagen mal 10,00€ und zwei Tagen je 5,00€.


    Ich hab jetzt in § 58 TKG keine Aussage dazu gefunden, dass die Entschädigung für eine Störung auf das tatsächlich bezahlte Entgelt beschränkt ist. Weiß jemand was dazu?



    LG

    Jay

    iPhone 12 mit Telekom MagentaMobil Young S + o2 Free S (2018) + o2 My Data Unlimited

    Ab Juli 2022: fraenk

  • Lies einfach mal https://www.teltarif.de/bnetza…tscheidet/news/87201.html

    und du hast nicht mehr solche hohe Erwartungen.

    Ohne jetzt den Gesetzestext bzw. Kommentare genau zu prüfen, vermute ich außerdem einen Bezug eher zum Festnetz. Ein ausfallsloser Mobilfunk ist doch einfach unmöglich. Die Kriterien für Mobilfunk wollte die Bundesschnarchagentur erst später festlegen. Wetten, das die im Rahmen der Mitwirkungspflicht verlangen 5km zu fahren, denn dort geht es dann doch. :rolleyes:

    Nach Deinen Vorstellungen könnte man aus einem Vertrag mehr Gewinn rausholen als man Kosten hat. Das wird bestimmt nicht hinhauen.

  • Den Artikel habe ich gestern auch gelesen und kurz übers Teilen hier nachgedacht.

    Hier übrigens die Überschrift "Lahmes Internet: Provider bestimmt Höhe der Minderung?"

    Enttäuschend, welch zahnloser Tiger daraus geworden ist. :thumbdown:

    Ich nutze: 1&1 | Handyvertrag.de | Sipgate | Satellite | Easybell | Freevoipdeal | AVM | Kubuntu 22.04 | Windows 11 | Android | Fonial | Zoiper | Norisbank

  • Nach Deinen Vorstellungen könnte man aus einem Vertrag mehr Gewinn rausholen als man Kosten hat. Das wird bestimmt nicht hinhauen.

    Das waar nicht Ziel der Sache, aber ich kann mir gut vorstellen, dass die Betreiber dann deutlich motivierter wären, die Netze stabil zu halten, wenn es einfach über den Geldbeutel geht.

    Enttäuschend, welch zahnloser Tiger daraus geworden ist. :thumbdown:


    Sehe ich auch so.



    Mittlerweile ist die Störung behoben, ich habe online den Antrag auf Entschädigung gestellt, mal schauen, was passiert.

    iPhone 12 mit Telekom MagentaMobil Young S + o2 Free S (2018) + o2 My Data Unlimited

    Ab Juli 2022: fraenk

  • Bei mir hatte O2 über zwei Wochen eine Basisstation abgeschaltet, so dass ich zwar noch Netz hatte, aber Daten unendlich langsam waren.
    Antrag auf Entschädigung über das Formular gestellt und sechs Wochen später kam dann der negative Bescheid, wonach mir eine Entschädigung angeblich nur bei vollständigem Ausfall zustehen würde. Saftladen.

  • 260,00 EUR wurden heute gutgeschrieben mit entsprechendem Begleitschreiben.

    iPhone 12 mit Telekom MagentaMobil Young S + o2 Free S (2018) + o2 My Data Unlimited

    Ab Juli 2022: fraenk

  • Weitere drei Störungsmeldungen erfasst, wenn es so weitergeht, bezahlt o2 mir mehr als ich denen.


    Finanziert so immerhin den Telekom-Vertrag, den ich als Fallback nutze.

    iPhone 12 mit Telekom MagentaMobil Young S + o2 Free S (2018) + o2 My Data Unlimited

    Ab Juli 2022: fraenk

  • Leider fällt Telefònica damit auf, dass sie den Zeitpunkt der voraussichtlichen Störungsbehebung nicht mitteilen, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. Meine am 23. und 25.03.2022 gemeldeten Störungen sind nun behoben, sodass nun eine weiterer Entschädigung etwa 170€ im Raum steht. Ich werde der BNetzA schreiben, welche Möglichkeiten es gibt, den Netzbetreiber dahingehend mal abzuklopfen, zu wann er denn gedenkt, die voraussichtliche Zeit der Störungsbehebung mitzuteilen.

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    Ab Juli 2022: fraenk

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