Wer hat Ahnung von Spekulationssteuer beim Hausverkauf?

  • Ich habe meiner Mutter ihr Haus abgekauft (Darlehen von der Bank) da sie eine kleine Rente bezieht und ihr gespartes aufgebraucht hatte. Nun wohnte bis zu ihrem ableben 3 Jahre weiter in dem Haus und wir haben schriftlich ohne Notar vereinbart das sie im Haus so lange wohnen kann bis die Darlehenssumme aufgebraucht ist aber höchstens 10 Jahre (so lange lief das Darlehen). Von der Darlehenssumme hatte sie monatlich immer ein festen Betrag erhalten und von der Darlehenssumme wurde auch der Abtrag und die Zinsen gezahlt. Ich hatte nämlich für Sie das Geld verwaltet.

    Jetzt ist meine Mutter nicht mehr da und ich will das Haus verkaufen und die Restschuld bei der Bank begleichen. Ich nehme mal an das ich nach dem Begleichen der Restschuld noch einiges übrig habe welches ich ja wohl versteuern muß (Spekulationssteuer). Jetz meine Frage an die die davon Ahnung haben: Muß ich denn diese Steuer zahlen? Ich habe das Haus ja nicht gekauft um damit zu handeln sondern um meine Mutter zu helfen?

  • Sehr komplex. Eins vorneweg: Was du im Zusammenhang mit dem Eigentumsübertrag ohne Notar vereinbart hast, zählt nicht. Bei Immobilien reicht Schriftform nicht, es ist zwingend Notar vorgeschrieben. Dass du ihr das Haus abgekauft hast und sie es dir nicht einfach geschenkt hat, macht die Sache natürlich kompliziert. Du hättest ja als Sohn einen Freibetrag von 400k (innerhalb 10 Jahren) gehabt und es dann nach dem Ableben deiner Mutter, ohne dass Spekulationssteuer ein Thema wäre, verkaufen können. Ich kann dir nur mein Bauchgefühl sagen: Ich sehe keinen Grund, dass Spekulationssteuer nicht fällig werden sollte, sofern Spekulationsgewinne anfallen. Es sei denn, man könnte die Differenz zwischen Erwerbs- und Verkaufskosten als Erbe interpretieren. Um aber das zu beantworten, bin ich nicht fit genug.

  • Offensichtlich hat Deine Mutter Dir das Haus unter Auflagen (Wohnrecht) samt Schulden geschenkt und Du hast die Schulden inzwischen beglichen. Das wäre mein Ausgangspunkt. Problem ist tatsächlich, das alles ohne Notar gemacht wurde. Ob die Formulierungen in dem schriftlichen Vertrag zwischen Euch gerichtsfest sind, wird sich zeigen. Gibt es weitere Erben?

    ACHTUNG: Das sind nur meine spontanen Gedanken zu der Sache und keine Beratung oder Hilfestellung. Bin selber Laie.

  • Ich habe es so verstanden, dass der Hauskauf ganz offiziell abgewickelt und er ins Grundbuch eingetragen wurde. Nur das mit dem Wohnrecht haben sie ohne Notar vereinbart, also gegenstandslos. Wenn ich das falsch verstanden habe und ALLES ohne Notar gemacht wurde, dann hat sich gar nichts geändert. Ein Kaufvertrag über eine Immobilie ohne Notar ist nicht einmal das Papier wert, auf dem er geschrieben ist, d.h. die Mutter war weiterhin Eigentümerin und das Haus gehört jetzt zur Erbmasse.

  • Ich würde dir dringend empfehlen, hierüber unter Vorlage aller Unterlagen mit einem Steuerberater zu sprechen. Alles andere ist Spekulation und wird dich nicht weiterbringen bzw. dich im Ernstfall richtig Geld kosten.

  • Wenn der Eigentumsübertrag gar nicht statt gefunden hat (hierzu sollte er sich einmal äußern), nützt ihm ein Steuerberater nichts, weil ihm das Haus aktuell gar nicht gehört und er es folglich gar nicht verkaufen kann ;)


    Er sollte in dem Fall also erst einmal seine Erbschaftsangelegenheiten klären. Dazu braucht er aber eher einen Anwalt als einen Steuerberater.

  • Wenn der Eigentumsübertrag gar nicht statt gefunden hat (hierzu sollte er sich einmal äußern), nützt ihm ein Steuerberater nichts, weil ihm das Haus aktuell gar nicht gehört und er es folglich gar nicht verkaufen kann ;)

    Dann braucht er den Steuerberater für die Erbschaftssteuer. ;) Ich habe es so verstanden, dass das Haus mit Eintragung im Grundbuch verkauft wurde - ansonsten hätte die Bank wohl kaum eine Finanzierung gewährt. Ich halte aber von der ganzen Diskussion nichts, das muss ein Fachmann beurteilen, der alle Unterlagen einsehen kann.

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