Sparkasse KölnBonn kündigt 38.000 Kunden

  • Mehr als ein Jahr lang hat es die Sparkasse KölnBonn immer wieder versucht: Mit "intensiver Kundenansprache" wollte sie ihre Kunden von neuen Girokontenmodellen überzeugen.

    Eigentlich hat nur ein kleiner Teil der Kunden nicht zugestimmt. Aber weil die Sparkasse KölnBonn zu den größten Sparkassen Deutschlands zählt, geht es um etwa 38.000 Menschen. Und denen hat die Sparkasse nun das Konto gekündigt.


    https://www.tagesschau.de/wirt…digung-gebuehren-101.html

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    Gestern vor 20 Jahren | Ich gratuliere mal

  • Interessant, vor allem die "Hintertür"

    Zitat

    Sie kündigt den Kunden zwar, nach Ablauf der Kündigungsfrist will sie die Konten dennoch zunächst noch einen Monat weiterlaufen lassen. "Nutzen die betreffenden Kundinnen und Kunden in diesen vier Wochen ihr Konto aktiv", also beispielsweise durch Bargeldauszahlung, so die Bank, "wird auch dies als sogenannte 'konkludente Zustimmung', also Zustimmung über aktives Handeln gewertet." Das Konto bleibe dann bestehen.

    Vielleicht kommt die DKB auch auf so eine Idee ;)

  • Ich habe dem Mist auch noch nicht zugestimmt, mal schauen, was die Kündigung kommt. Juckt mich auch nicht, will da auch so weg. Habe bestimmt schon die 8. Erinnerung bekommen.

  • Na ja, wenn in der ausgesprochenen Kündigung explizit steht, dass eine Weiternutzung des Kontos einer Zustimmung der Bedingungen entspricht, wäre das für mich okay. So kann man sich immer noch überlegen, ob man bleiben will oder nicht.

    Soweit würde es bei mir aber nie kommen, wenn ich nicht einverstanden bin, gehe ich.

  • Was die Spaßkasse da versucht, ist kompletter Humbug. Das kann sogar der Laie erkennen.


    Eine Kündigung beendet das Vertragsverhältnis unwiderruflich. Sie eine einseitige Willenserklärung, die bei Zugang wirksam wird. Eine Kündigung kann rechtlich gesehen auch nicht "zurückgenommen" werden, auch wenn im Telekommunikationsbereich oft so getan wird als ob, um einen neuen Vertrag zu verhandeln.


    Jegliche "Fortsetzung" der geschäftlichen Beziehung nach einer Kündigung beruht auf dem Abschluß eines neuen Vertrages und dazu bedarf zweier übereinstimmender Willenserklärungen.


    Die Kundin muß also auch irgendwie erklären, daß sie den neuen Girokontovertrag unter den neuen Bedingungen auch will. "Konkludent" passiert da gar nichts. Die Hürden für den Abschluß eines neuen Girokontovertrages sind jetzt nicht gerade niedrig.

  • Na ja, wenn in der ausgesprochenen Kündigung explizit steht, dass eine Weiternutzung des Kontos einer Zustimmung der Bedingungen entspricht, wäre das für mich okay. So kann man sich immer noch überlegen, ob man bleiben will oder nicht.

    Früher hatten die Banken es ja so praktiziert, dass bei Preisänderungen Schweigen als Zustimmung gilt (und das wurde auch explizit so kommuniziert) - das ist gerichtlich gekippt worden mit der Auflage, der Kunde müsse Preisänderungen explizit zustimmen.

    Nun versucht es diese Bank wieder, diesmal soll "z.B. Bargeldauszahlung" als konkludente Zustimmung gelten. Vielleicht gilt dann auch die Überprüfung des Kontostands als konkludente Zustimmung, denn das stellt ja eine "Nutzung" des Kontos dar.


    Ich hoffe sehr auf eine gerichtliche Überprüfung (obwohl ich kein Kunde dort bin) - "konkludente Zustimmung" ist z.B. im Einzelhandel an der Kasse okay, hat imho aber im immer komplizierter werdenden Umfeld von Girokonten und Bedingungen der Banken keinen Platz.

  • Ich hatte auch mit der alten Regelung kein Problem, wer nicht mehr wollte, musste aktiv werden.

    Wie man sieht, hindert es die Banken nicht daran, ihre Produkte zu ändern.

    Nur der Aufwand wurde höher, früher musste die Minderheit aktiv werden und bearbeitet werden, nun muss die Mehrheit aktiv werden.

    Ob man uns damit einen Gefallen getan hat, weiß ich nicht.

    Profitieren tun nur die Anwälte, die alle AGBs anpassen mussten, die Fälle die nicht zustimmen prüfen müssen etc.

    Am Ende zahlen das alle, die bleiben.

  • Ich hatte auch mit der alten Regelung kein Problem, wer nicht mehr wollte, musste aktiv werden.

    Ich fand die "alte Regelung" auch toll. Wenn mir mein Mobilfunkvertrag zu teuer geworden ist, dann habe ich einfach während der Vertragslaufzeit den Anbieter angeschrieben, daß ich ab sofort 50 % weniger zahle und das Schweigen als Zustimmung werte. 🤣


    Kleiner Tip: Die "alte Regelung" existierte nie. Das Vorgehen war schon immer rechtswidrig seit Einführung des BGB anno 1899.

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