Blau Rechnung trotz Widerruf

  • Vielleicht hätte man die Simkarte auch nicht erst aktivieren müssen, wenn man sie doch nicht haben möchte. Ich denke das hier Blau ganz klar im Recht ist. Sonst könnte man die Simkarte ja auch 14 Tage aktiv nutzen, dann wieder kündigen ohne zu bezahlen.

  • Widerrufen, du hast Recht. Ob es dann am Ende 1 Tag ist oder ob es 14 Tage sind, ist dann ja egal. Die Rechnung über 1 Tag Nutzung ist dann berechtigt.

  • Ich denke mal die Anschlussgebühr ist auch berechtigt, denn die hat der Kunde mit der Freischaltung der Simkarte ja ausgelöst. Die Kosten der Anschlussgebühr waren ja sicher vorher bekannt. Ich finde es auch etwas komisch eine Vertragskarte zu aktivieren und den Vertrag am nächsten Tag zu widerrufen. Für einen "Netztest" kann man sich auch eine Prepaid Karte kaufen, die es bei den Discountern immer wieder für 1,99 bis 2,99 Euro im Angebot gibt.

  • Nein, bei einem Widerruf ist die Anschlussgebühr nicht berechtigt. Der Vertrag/Anschluss kommt durch den Widerruf ja gar nicht zustande. Also werden die Kosten zurückerstattet.

  • Mark_Enschuh bist du da sicher? Der Anschluss kommt doch dann zustande wenn die Simkarte aktiviert wurde. Es ist doch auch eine Leistung von Blau erbracht wurden. Blau hat dem Kunden eine Simkarte zugeschickt und diese Simkarte freigeschaltet.

  • Das ist eben der Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung. Bei einem Widerruf wird alles rückgängig gemacht, so als hättest du den Vertrag nie abgeschlossen.

  • Das ist eben der Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung. Bei einem Widerruf wird alles rückgängig gemacht, so als hättest du den Vertrag nie abgeschlossen.

    Solang keine Kosten entstanden sind, die anteilige Berechnung für Nutzung (oder auch Abnutzung bei anderen Dingen) ist üblich. Mit der Anschlussgebühr hätte ich es zumindest ebenfalls erwartet, scheint aber wohl nicht der Fall zu sein.

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