Wechseltermin und Grundgebühr bei DSL-Anbieterwechsel

  • Ein Bekannter hat bei der Telekom DSL50; der Vertrag läuft noch bis zum 11.12. einschließlich.

    Nun ist er zu Vodafone gewechselt, weil die ihm DSL100 angeboten haben. Vodafone hat in seinem Auftrag den Telekom-Vertrag gekündigt (wie das halt so bei Providerwechsel üblich ist), Telekom hat das bestätigt. Anschalttermin von Vodafone sollte 12.12. sein. Soweit alles normal.

    Dann ein paar Tage später meldet sich Vodafone, dass die Telekom als Anschlussbetreiber ihnen mitgeteilt habe, dass an dem Anschluss max. DSL 50 ginge (und das obwohl die Verfügbarkeitsabfrage der Telekom selbst sogar DSL 250 als verfügbar angibt für die Adresse. Aber gut, muss im Einzelfall ja auf die spezifische Leitung ja nicht zutreffen).

    Vodafone fragte meinen Bekannten, ob auch DSL 50 in Ordnung sei, und der willigte dann ein (was sollte er auch machen, wenn nicht mehr geht). Angeblich würde Vodafone auch 5 € weniger pro Monat berechnen als für DSL 100; mal sehen, ob sie sich daran noch entsinnen später...

    Dann kam am 11.11. von Vodafone die Bestätigung für DSL 50, allerdings mit Wechseltermin 15.12.

    Ein paar Tage später kam auch von der Telekom ein Schreiben mit Vertragsendetermin 15.12.

    Offenbar haben sich die beiden auf den 15.12. verständigt.

    Weiß jemand, wieso?

    Und nun meine Frage: muss mein Bekannter für die drei Tage 12. bis 15.12. bei der Telekom den vollen (anteiligen) Grundpreis bezahlen?

  • geos

    Hat den Titel des Themas von „Wechseltermin bei DSL-Anbieterwechsel“ zu „Wechseltermin und Grundgebühr bei DSL-Anbieterwechsel“ geändert.
  • Und nun meine Frage: muss mein Bekannter für die drei Tage 12. bis 15.12. bei der Telekom den vollen (anteiligen) Grundpreis bezahlen?

    Wer soll das denn sonst bezahlen?


    Der Termin hat sich geändert, weil im System ja nun offenbar ein anderer Tarif gebucht wurde. Der erste Wechseltermin kam ja auch vom Providerwechselauftrag...

  • Und nun meine Frage: muss mein Bekannter für die drei Tage 12. bis 15.12. bei der Telekom den vollen (anteiligen) Grundpreis bezahlen?


    Hallo,


    ja das muss der Kunde zahlen.

    Der alte Anbieter muss bis zum Wechseltermin die Leistung weiter liefern. Wäre ja auch schlimm wenn die Telekom am 12.12 abschalten wurde und dann die Leitung erst wieder am 15.12. geschaltet wird. In dem Fall sind es nur 3 Tage aber es könnten ja auch Wochen sein.

    Kann nicht 100% sagen ob das auch passieren würde wenn der Kunden selber kündigt.


    Gruß

    Thomas

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