Das ist eine archivierte Fehlermeldung. Lokale Kopie würd dazu dienen, das Formular an den richtigen Server abschicken zu können. Aber scheint garnicht nötig zu sein; es funktioniert offenbar auch mit method=GET. Setz in folgendem Link einfach mal deine richtige IMEI statt 123456789012345 ein: https://www.vodafone.de/simloc…/sim?imei=123456789012345
Vodafone NetLock entfernen für Nokia 6820a
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Das ist eine archivierte Fehlermeldung. Lokale Kopie würd dazu dienen, das Formular an den richtigen Server abschicken zu können. Aber scheint garnicht nötig zu sein; es funktioniert offenbar auch mit method=GET. Setz in folgendem Link einfach mal deine richtige IMEI statt 123456789012345 ein: https://www.vodafone.de/simloc…/sim?imei=123456789012345
MEGA - Die Seite funktioniert tatsächlich noch
habe es mal testweise mit einem EX VF Nokia 3310 getestet, und einen funktionierenden Code erhalten:
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Krass das die Datenbank noch auf irgendeinem Server existiert, ich habe mit viel gerechnet aber nicht damit

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Kostet nichts und macht den Leuten freude. Auch hat es wohl ggü. VDF mal ein Urteil gegeben, dass gelockte Handys ohne Ablaufdatum entsperrbar sein müssen und sie den Mastercode natürlich nicht rausgeben wollen.
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Das ist eine archivierte Fehlermeldung. Lokale Kopie würd dazu dienen, das Formular an den richtigen Server abschicken zu können. Aber scheint garnicht nötig zu sein; es funktioniert offenbar auch mit method=GET. Setz in folgendem Link einfach mal deine richtige IMEI statt 123456789012345 ein: https://www.vodafone.de/simloc…/sim?imei=123456789012345
Danke für die Unterstützung.
Für die "Seriennummer" des Nokia 6820a erhalte ich leider die Meldung "Kein Entsperrcode gefunden", wenn das Verfahren anderen hilft, dann freue ich mich.
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Kostet nichts und macht den Leuten freude. Auch hat es wohl ggü. VDF mal ein Urteil gegeben, dass gelockte Handys ohne Ablaufdatum entsperrbar sein müssen und sie den Mastercode natürlich nicht rausgeben wollen.
Das meinen Juristen zu dem Thema:
https://www.burhoff.de/asp_wei…chluesse/inhalte/3348.htm
Goggle KI findet folgendes
"In Bezug auf die Entfernung von Netlocks (oder SIM-Locks) gibt es ein zentrales historisches Urteil, das die gängige Praxis der kostenlosen Entsperrung nach 24 Monaten maßgeblich geprägt hat:
BGH-Urteil vom 9. Juni 2004 (Az. III ZR 267/03): Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied damals in einem Verfahren gegen Vodafone (damals Vodafone D2 GmbH), dass Mobilfunkbetreiber berechtigt sind, Handys mit einer Sperre zu versehen, um die Subventionierung der Geräte abzusichern.Kostenlose Entsperrung: Der BGH sah es als zulässig an, dass für eine vorzeitige Entsperrung (vor Ablauf von 24 Monaten) eine Gebühr (damals ca. 100 bis 150 DM / ca. 100 Euro) erhoben wird. Gleichzeitig wurde damit der Industriestandard bestätigt, dass das Gerät nach Ablauf der 24-monatigen Mindestlaufzeit kostenlos durch den Provider entsperrt werden muss."
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Gleichzeitig wurde damit der Industriestandard bestätigt, dass das Gerät nach Ablauf der 24-monatigen Mindestlaufzeit kostenlos durch den Provider entsperrt werden muss."
Wer will kann ja mal versuchen das ganze einzuklagen, ich glaube nicht das man verlangen kann das der Netzbetreiber den Code auch nach 20 Jahren noch vorrätig haben muss.
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Falls es noch nicht verjährt ist, wird zumindest der Schadensersatz, um den es dann geht, nicht mehr so hoch sein. Aber im Prinzip wird die Pflicht wohl nicht enden.
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Aber im Prinzip wird die Pflicht wohl nicht enden.
Natürlich wird Sie das!
In Deutschland unterliegen fast alle zivilrechtlichen Ansprüche der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB.
Fristbeginn laut § 195 BGB, Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist und dann läuft die Frist 3 Jahre.
Und selbst die Handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten für Vertragsunterlagen enden in der Regel nach 10 Jahren.
Ein einklagbarer Rechtsanspruch besteht nach 20 Jahren also definitiv nicht mehr.
Aber das bedeutet ja noch nichts, versuch doch mal Seiten wie https://www.unlockitfree.com/unlocknok4 oder https://nokiafree.org/free-nokia-unlock-codes/
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Davon, dass es nicht mehr einklagbar ist, endet eine Pflicht nicht unbedingt. Und eine Verbraucherzentrale könnte u.U. durchaus trotzdem noch klagen. Relevant für die Verjährung ist in dem Fall wohl auch eher, wann der Käufer von seinem Anspruch erfahren hat. Dann sind es höchstens 10 Jahre ab Entstehung, und die ist möglicherweise erst bei Ende des Vertrags. Aber sie könnten das ja wohl ohne Weiteres vermeiden, wenn sie den Code nach den 24 Monaten von sich aus zuschicken würden; dann wär der Rest wohl bloß noch Kulanz.
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