Glasfaseranschluss teilen mit Mieter?

  • Zitat

    Wer zieht freiwillig in eine Wohnung und muss sich dann das Netzwerk mit einer unbekannten Anzahl anderer User und einer Kneipe teilen?

    Das "muss" solltest Du erklären...

    Außerdem ist das ganze so, sowieso nicht erlaubt, Freifunk hin oder her.

    Aus welchem Grund soll es nicht erlaubt sein?


    Vor allem wäre dann ein Rätsel, warum Freifunk in so vielen Städten funktioniert...

  • Freifunk leitet seinen Verkehr über ein VPN und Server der lokalen Freifunk-Hood aus. Die IP des Anschlusses ist dadurch im Internet gar nicht zu sehen.

    Für den Anschlussinhaber besteht auch keine Möglichkeit, den Freifunk-Verkehr mitzulesen, der ist ja verschlüsselt. Freifunk ist safe.

  • PC-WELT: Existiert ein grundsätzliches Verbot, den eigenen Internetanschluss mit Mitbewohnern oder Nachbarn zu teilen?

    Professor Niko Härting: Nein, ein solches Verbot gibt es nicht. Es gibt kein Gesetz, das es verbietet, Nachbarn, Freunden oder Mitbewohnern Zugang zum eigenen WLAN zu geben.

    PC-WELT: Können die Zugangsprovider in ihren AGBs die Weitergabe untersagen?

    Härting: Jeder Verbraucher sollte die AGBs seines Providers lesen. Die Deutsche Telekom untersagt beispielsweise die gewerbliche Nutzung eines privaten Internetanschlusses. Dies dürfte AGB-rechtlich auch zulässig sein. Untersagt ist nach den Telekom-AGBs auch die Überlassung des Internetanschlusses an einen anderen „zur alleinigen Nutzung“. Wenn man somit seine Wohnung untervermietet, muss der Untermieter Vertragspartner der Telekom werden.

    Dass Provider in ihren AGBs die Mitnutzung des WLANs durch Nachbarn, Mitbewohner oder Gäste untersagen, ist mir noch nicht zu Ohren gekommen. Eine solche Klausel wäre auch überraschend und unangemessen und daher unwirksam.


    Quelle

  • Ich sehe nicht, wie mdiran durch sein Vorhaben "als Anbieter von Telekommunikationsdiensten" auftritt. Wenn er einen Freifunk-Router anschließt, dann ist der zuständige Freifunk-Verein Telekommunikationsanbieter, aber nicht derjenige, der den Router anschließt. Der Anschlußinhaber selbst tritt ja eben gerade nicht in Erscheinung.

    Im Ausgangspost lese ich nichts von Freifunk, sondern allgemein

    Zitat

    Ich würde gerne alle Mieter und eine Kneipe mit Internet versorgen, aber eben alle über einen einzeigen Glasfasertarif.

    Ich kann anhand der Informationen nicht erkennen, ob dies mit einer Freifunk-Lösung, per (Gäste-)WLAN, kostenfrei oder kostenpflichtig oder wie auch immer realisiert werden soll. Vielleicht kann der TO sein Vorhaben/seine Ideen detaillierter beschreiben.

    Wenn sie einen Scheißprozess digitalisieren, dann haben sie einen scheiß digitalen Prozess. Thorsten Dirks

  • Wer sind Dritte?

    Kinder, Frau, Freund, Verwandter, Nachbar?

    Ich denke das ist nicht so einfach zu beantworten.

    Ganz streng betrachtet dürfte der Anschluß nur von einer Person genutzt werden - aber so ist das wohl nicht gemeint.

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