Glasfaseranschluss teilen mit Mieter?

  • Ich habe im Keller (in BaWü) einen Glasfaseranschluss mit HÜP, kein ONT. Ich würde gerne alle Mieter und eine Kneipe mit Internet versorgen, aber eben alle über einen einzeigen Glasfasertarif. Ist das bei Privattarifen von telekom oder 1&1 generell verboten? Ist es bei Geschäftstarifen erlaubt?

    Z.b. finde ich bei der Telekom nur AGBs zu Festnetz- und Mobilfunk-Anschlüsse, das gilt ja wohl nicht für Glasfaser.

    Einmal editiert, zuletzt von mdiran ()

  • Warum sollten die verlinkten AGB nicht für Glasfaser gelten? Tun sie. Glasfaser = Festnetz.

    Und lt. Ziffer 5.1 der Telekom-ABG ist es dir nicht gestattet, dein beschriebenes Vorhaben (legal) umzusetzen. Auch die Business-AGB verbieten eine Überlassung an Dritte.

    Wenn sie einen Scheißprozess digitalisieren, dann haben sie einen scheiß digitalen Prozess. Thorsten Dirks

  • Es gibt keine grundsätzliche Regelung in dieser Frage. Du musst dir die individuellen Vertragstexte anschauen. Das würde ich aber als das kleinste Problem betrachten. Mach dir Gedanken über Haftung für das, was deine Mitnutzer mit deinem Internetanschluss anstellen. Der "sicherste" Weg der Mitnutzung ist wahrscheinlich, einen quasi-öffentlichen und vor allem unbezahlten WLAN-Hotspot bereitzustellen. Wie sich Betreiber eines solchen Hotspots absichern können, ist ein lang und breit durchdiskutiertes Thema. Dazu findest du genug Lesestoff. Eine Möglichkeit ist, sich einem Verein wie Freifunk anzuschließen, um die Verantwortung auf viele Schultern zu verteilen. Dort findest du auch Unterstützung bei der Frage, welche Internetanschlüsse du nutzen kannst.

  • Und lt. Ziffer 5.1 der Telekom-ABG ist es dir nicht gestattet, dein beschriebenes Vorhaben (legal) umzusetzen.

    Wo genau siehst Du einen Verstoß?


    Warum sollte es die Telekom erlauben, den Anschluss für Freifunk zu nutzen?

    In den oben verlinkten AGB finde ich nichts, was dagegen spricht.

    Einmal editiert, zuletzt von uwest () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von uwest mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • So wie das im Anfangsbeitrag gefragt wird, ist es sicherlich mit den wenigsten Anschlüssen erlaubt, was nicht heißt, dass es nicht reihenweise einfach gemacht wird, also sich gute Nachbarn im selben Haus einen Anschluss und dessen Kosten teilen. Ob es unter bestimmten Einschränkungen doch erlaubt ist, ist schon weniger eindeutig. Bei Freifunk gibt es eine Auflistung zu dem Thema, konkret auf die Nutzung für Freifunk bezogen. Bitte informiere dich über das, was du selbst im Detail machen möchtest. Ich betone nochmal: Das größere Risiko ist die Haftung für Unerlaubtes auf dem Anschluss, nicht ob dein Provider die Mitnutzung erlaubt oder verbietet und vielleicht toleriert.

  • Wo genau siehst Du einen Verstoß?

    Zitat von Allgemeine Geschäftsbedingungen Festnetz- und Mobilfunk-Anschlüsse

    Ihnen ist es nicht gestattet, selbst als Anbieter von Telekommunikationsdiensten mittels der von der Telekom überlassenen Leistungen

    aufzutreten.

    Telekom hilft hat das in einem ähnlichen Fall bestätigt: https://telekomhilft.telekom.d…/668668094ae73561dac88e07

    Wenn sie einen Scheißprozess digitalisieren, dann haben sie einen scheiß digitalen Prozess. Thorsten Dirks

  • Ich sehe nicht, wie mdiran durch sein Vorhaben "als Anbieter von Telekommunikationsdiensten" auftritt. Wenn er einen Freifunk-Router anschließt, dann ist der zuständige Freifunk-Verein Telekommunikationsanbieter, aber nicht derjenige, der den Router anschließt. Der Anschlußinhaber selbst tritt ja eben gerade nicht in Erscheinung.

  • Wer zieht freiwillig in eine Wohnung und muss sich dann das Netzwerk mit einer unbekannten Anzahl anderer User und einer Kneipe teilen?


    Ne danke!


    Außerdem ist das ganze so, sowieso nicht erlaubt, Freifunk hin oder her.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!