Glasfaseranschluss teilen mit Mieter?

  • Ich habe im Keller (in BaWü) einen Glasfaseranschluss mit HÜP, kein ONT. Ich würde gerne alle Mieter und eine Kneipe mit Internet versorgen, aber eben alle über einen einzeigen Glasfasertarif. Ist das bei Privattarifen von telekom oder 1&1 generell verboten? Ist es bei Geschäftstarifen erlaubt?

    Z.b. finde ich bei der Telekom nur AGBs zu Festnetz- und Mobilfunk-Anschlüsse, das gilt ja wohl nicht für Glasfaser.

    Einmal editiert, zuletzt von mdiran ()

  • Warum sollten die verlinkten AGB nicht für Glasfaser gelten? Tun sie. Glasfaser = Festnetz.

    Und lt. Ziffer 5.1 der Telekom-ABG ist es dir nicht gestattet, dein beschriebenes Vorhaben (legal) umzusetzen. Auch die Business-AGB verbieten eine Überlassung an Dritte.

    Wenn sie einen Scheißprozess digitalisieren, dann haben sie einen scheiß digitalen Prozess. Thorsten Dirks

  • Es gibt keine grundsätzliche Regelung in dieser Frage. Du musst dir die individuellen Vertragstexte anschauen. Das würde ich aber als das kleinste Problem betrachten. Mach dir Gedanken über Haftung für das, was deine Mitnutzer mit deinem Internetanschluss anstellen. Der "sicherste" Weg der Mitnutzung ist wahrscheinlich, einen quasi-öffentlichen und vor allem unbezahlten WLAN-Hotspot bereitzustellen. Wie sich Betreiber eines solchen Hotspots absichern können, ist ein lang und breit durchdiskutiertes Thema. Dazu findest du genug Lesestoff. Eine Möglichkeit ist, sich einem Verein wie Freifunk anzuschließen, um die Verantwortung auf viele Schultern zu verteilen. Dort findest du auch Unterstützung bei der Frage, welche Internetanschlüsse du nutzen kannst.

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