Beiträge von Mr.Cool

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    da in so gut jedem Vertrag heute ne Datenflat dabei ist.


    Das glaube ich nicht. Es gibt doch eine Unzahl von Verträgen mit denen nur telefoniert wird. Allenfalls gelegentlich eine SMS. Es gibt auch Leute, die lesen keine SMS. Für die kann ab 1.7. eine böse Überraschung kommen, wenn eine falsche Taste versehentlich gedrückt wird.


    Und man denke an den großen Bereich der Prepaid-Handys, die oft datenfähig sind, aber nur mehr oder weniger für Telefonate verwendet werden. Man darf nicht nur die junge Generation betrachten!

    Keine Kulanz, sondern Widerrufsrecht nach BGB mit ordentlicher Rückabwicklung.


    Allerdings hat der Gesetzgeber nicht an solche Mischverträge Dienstleistung+Hardware gedacht und dafür eine angemessenere Regelung getroffen. Der Provider kann allenfalls eine Einzelabrechnung der "nicht rückgewährbaren Leistungen" ähnlich wie Wertersatz für Verschlechterung versuchen - kann er aber meist technisch nicht! Das ist dann unternehmerisches Risiko.


    Von der moralischen Seite halte ich es aber nicht korrekt Leistungen zu nutzen und dann mit dem Trick des Widerrufes nicht bezahlen zu müssen.

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    Original geschrieben von Timba69
    Wenn der Vertrag genutzt wurde (und dafür reicht die Nutzung einer Einheit, also telefonieren, sms oder Daten) ist ein Widerruf bei der derzeitigen Gesetzeslage faktisch nicht mehr möglich.


    Dem muß ich widersprechen! Der typische Fall ist doch, das ein Vertrag mit Handy verkauft wird. Gibt es Lieferengpässe, wird die SIM oft vorab geschickt. Kommt nach 4 Wochen das Handy, dann beginnt erst ab dann die Widerrufsfrist zu laufen, da dann erst die Warenlieferung vollständig erfolgt ist. Ich kenne daher etliche Fälle, in denen z-B. auch wegen Nichtlieferung des Handy ein Widerruf erfolgreich erfolgt ist. Was dann passiert hängt von den Umständen ab:
    a) die Vertragskosten werden komplett erstattet (bei Nicht-Gebrauch oder minimalem Gebrauch auch ok)
    b) der Kunde trägt die Verbrauchskosten ohne Handyzuschlag


    Der Gesetzgeber verlangt eine Rückgewähr der gegenseitig empfangenen Leistungen, was bei Mischangeboten etwas schwierig ist.


    Geht es um einen Vertrag ohne Handy, dann sieht es etwas anders aus. Da sollte der TE etwas mehr Infos liefern.

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    Original geschrieben von felix81
    Achtung, es sind schon (seltene) Fälle vorgekommen, wo Vodafone die Rechnungsgutschrift nach erneuter Kündigung wieder rückwirkend zurückzieht. So ganz sicher kann man sich da nicht sein.

    Das wäre eine Rechnungskorrektur nach >6 Monaten. Das kann nach eigentlich gar nicht sein! Auch der Kunde kann nur binnen einer Frist (6/8 ? Wochen) reklamieren. Rückwirkend nach Monaten Gutschriften zurückzuziehen wäre sehr fragwürdig.

    Hinzu kommen die Risiken, wenn in Absurdistan ein Taifun durchkommt und die Netzüberwachung dort ausfällt. Und es sind nicht nur die kalkulierbaren Probleme - man denke auch an Identifikation mit dem Unternehmen. Ein Sub-sub-sub-Unternehmensmitarbeiter hat doch ausser seinem Servicelevel keine Beziehung zu dem Unternehmen in Deutschland.

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    Original geschrieben von Mr.Cool
    Ich berichte was passiert nach der 200er-Grenze.


    So, die 200er-Grenze ist gerissen. Subjektiv kommen Internetseiten langsamer rein - also Drosselung? App mit Speedtest habe ich leider nicht. Webradio geht aber noch ohne Aussetzer. Ein Kontrollanruf bei Vodafone ergab: verbrauchte Datenmenge kann man nicht einsehen, aber es gibt ab 200 MB Drosselung und KEINE Berechnung. Aha, geht doch! Warum das jetzt >6 Wochen dauern und ich mich daher langsam im Selbstversuch rantasten musste??? Die Nachfrage beim Händler hat offenbar geholfen.


    Noch ein Pluspunkt: Heute hatte ich einen offenbar vernunftbegabten und der deutschen Sprache mächtigen Mitarbeiter am Telefon. Ich kam mir vor wie bei 6 Richtigen im Lotto :D


    Resumee: alles ok - man sollte sich nur vergewissern, das alle Optionen und Promocodes richtig eingestellt sind.