Beiträge von rmol

    Gebühren bei netbank-Mastercard-Abhebung


    Zitat

    Original geschrieben von Hadraniel
    Vor der PIN-Eingabe poppte ein Dialog auf, den man bestätigen musste. Ich weiss nicht mehr genau was da stand, aber von 5 Euro extra oder Strafgebühren stand da nix, sonst hätte ich auch kein Geld abgehoben.
    Vermutlich wars ein verklausulierter Hinweis auf Sondernutzungskonditionen, wo ich mir keine großen Gedanken gemacht habe,


    Vermute auch, dass da so etwas Verklausuliertes stand...
    Von der Abhebung mit Visa kenne ich vor der PIN-Eingabe nur die mehrsprachige Abfrage nach der bevorzugten Sprache.
    Wäre mal interessant zu wissen, ob alle MasterCard-Abhebungen von der Gebühr betroffen sind oder nur die von der netbank bzw. von anderen Direktbanken.

    OTiZ: halb richtig...


    * ja, echtes Prepaid - willst du aber nicht ausschließlich mit Aufladecoupons/Bankautomat aufladen, ist die Angabe einer Bankverbindung notwendig. Diese bekommt man in meincongstar nie wieder weg, kann sie höchstens durch eine andere gültige Bankverbindung ersetzen aber nicht gänzlich löschen


    * selber aufgeladenes Guthaben verfällt nicht und es gibt keine Nutzungspauschale, es sind aber schon viele Kündigungen 12 Monate nach letzter Aufladung bekannt geworden (s. hier im Thread). Ein Muss ist das aber auch nicht, Congstar hält sich da sehr bedeckt.


    * ja, Mailbox ist deaktivierbar

    Zitat

    Original geschrieben von Hadraniel
    Beide Male wurden 5 Euro Gebühren oben drauf geschlagen.


    Wurde am Automaten auf diese Extra-Gebühr hingewiesen?
    Oft steht da nur, "s. Gebührenverzeichnis der die Karte ausgebenden Bank" - dann müsste es in deinem Fall gratis sein.
    AFAIK hat MasterCard vor Kurzem die Gebühren bei Geldautomatenbenutzung freigestellt - im Gegensatz zu Visa, wo noch immer ein Festbetrag gilt.

    Zitat

    Original geschrieben von zardi77
    Die Spardas sind glaube ich ähnlich wie die PSDs gelagert. Wenn ich in einem anderen Bundesland wohne, nehmen die mich nicht.


    richtig, wobei die Grenze zwischen zwei Geschäftsgebieten manchmal mitten durch ein Bundesland läuft (Bayern), manchmal erfasst ein Geschäftsgebiet auch mehrere Länder (Berlin)

    Zitat


    Zumal die wohl auch immer die Eröffnung eines Girokontos mit regelmäßigem Gehaltseingang voraussetzen.


    Ob für die Mitgliedschaft ein Girokonto zwingend vorgeschrieben ist, weiß ich nicht. Umgekehrt ist es allerdings so, d.h. kein Giro ohne Mitgliedschaft. Zumindest bei der Sparda München konnte man mal das Tagesgeldkonto mit externem Referenz-Girokonto eröffnen, denke dann steht einem auch die Mitgliedschaft frei.

    Zitat

    Original geschrieben von zardi77
    Ich bin schon bei allen Genossenschaftsbanken in meinem Umkreis Mitglied und wenn eine mehr als 1000 € zulässt, wäre das eine weitere gute Möglichkeit.


    Sparda München max. 30 Anteile à 52 EUR, KwK möglich

    Man sollte schon wissen, dass solche Miteigentumsanteile im Gegensatz zu Spareinlagen nicht vom Einlagensicherungsfonds abgesichert sind. Geht also die Bank pleite, werden zwar Sparer über den Fonds ausbezahlt, Eigentümer gehen aber bzgl. ihrer Anteile u.U. ganz leer aus.
    Bei Zeichnung von Miteigentumsanteilen der Sparda muss man auch eine entsprechende Unterrichtung unterschreiben.

    Re: Sonderbare Garantieaussage von Aldi


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    Original geschrieben von Boris1968
    Meine Frage an Euch: Kann ich von Aldi ein neues Gerät verlangen oder muß ich mich mit dem Geld zufrieden geben? Kann ich Aldi zwingen, das Gerät woanders zu besorgen?


    Meistens sehen die Garantiebedingungen vor: Reparatur, Neugerät oder geldwerter Ersatz, je nach Ermessen des Garantieleisters. In dem Fall wäre es also rechtens. Ob die Aldi-Garantiebedingungen das auch so vorsehen, weiß ich aber nicht.