Beiträge von rmol

    Re: Re: Re: CortalConsors


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    Original geschrieben von herbert1960
    In D habe ich es mit der Barclays VISA bei der Reisebank getestet und es hat funktioniert. Gebühren wurden keine berechent, ich mußte nur den Pass vorlegen und einen Beleg unterschreiben. Bei denen steht ja auch in Preisverzeichnis, dass Bargeldabhebungen generell kostenfrei sind.

    Lässt sich damit die Grenze von 500€ täglich am Automaten umgehen? Vermutlich nicht, wenn es tatsächlich wie eine ATM-Transaktion gewertet wird.

    Re: Re: Re: Verdachtsmeldungen nach dem Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Das heftigste Problem entstand jedoch durch eine Überweisung von mir auf eine Prepaid Kreditkarte meiner Frau bzw. genauer auf ein Sammelkonto, wobei die Zuordnung zur KK über den Verwendungszweck funktioniert. Hier vermutete die Bank wohl Geldwäsche und schrieb den Betrag erst einmal nicht gut, was sich durch ein Telefonat klären ließ.


    Meine Konsequenzen: Ich überweise auf Broker-/Kreditkartenkonten nur noch von Konten des Depot-/KK-Inhabers.

    Im Fall der Prepaid-Kreditkarte war das aber vermutlich in den AGB auch genau so gefordert. Ein anderes Beispiel ist die Advanzia (keine Prepaid) - da darf ebenfalls nur von einem Konto des Karteninhabers eingezahlt werden (steht sogar auf jeder Rechnung).


    Unproblematisch bezüglich Einzahler - zumindest bei Beträgen im vierstelligen Bereich - sind jedoch Targobank und Barclays Kreditkartenkonten.

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    Original geschrieben von chrisnx
    Da die VW/Audi-Bank dies als Onlineformular anbietet, wundere Dich hier ;)

    Hatte nicht nachgesehen, da selber keinen Bedarf. ;)
    Offensichtlich schätzen sie also Steuer-Rückerstattungen weniger aufwendig ein als taggenaue Bearbeitung von FSA ein - darüber wundere ich mich immer noch.
    Der Zwang zur Rückdatierung auf den 01.01. muss ja nicht mal ein Vorteil für den Kunden sein, falls dieser z.B. taggenaue Aufteilungen des FS-Betrags auf mehrere Institute beabsichtigt.


    Aber wieder was gelernt. :)

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    Original geschrieben von chrisnx
    Ich habe kürzlich bei einigen FSA-Formularen festgestellt, dass nur noch das Jahr des Gültigkeitsbeginns eingetragen wird und der 01.01. bereits vorgedruckt ist. Bei der VW Bank bspw. führt eine unterjährige Erhöhung des Betrages auch zur Erstattung, wenn zuvor auf Grund Überschreitung des bisherigen Betrages ZASt einbehalten wurde.

    Bei den Instituten mit jährlicher Zinszahlung ist Gültigkeitsbeginn ab 01.01. auch kein Problem, weil es nicht zu einer unterjährigen Steuer-Abführung kommt.
    Die VW-Bank zahlt allerdings monatlich Zinsen - da würde mich Vordrucksdatum 01.01. sehr wundern.

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    Original geschrieben von sparfux
    Eine Idee wäre, Prepaid-Telefonkarten über Kreditkarte aufladen und dann kündigen. :-)

    Damit wirst du keine 50k Targo-Umsatz erreichen. Zwar müssen die Prepaid-Anbieter selbst aufgeladenes Guthaben bei Kündigung wieder erstatten, die entsprechenden Urteile stammen aber aus der Zeit, in der Aufladung zur Erhaltung der Kartenaktivität noch notwendig war. Wenn man das Spielchen ohne nennenswert vorhandenen Aufladezwang mit größeren Summen treibt, dann wird es dem Prepaid-Anbieter irgendwann zu bunt und er versagt der Person den Abschluss weiterer Prepaid-Verträge, quasi das Analogon zu den hier berichteten Banken-Sperren.


    Habe in einem anderen Forum mal gelesen, dass jemand durch Begleichung von Google-Anzeigen auf ordentlich hohe KK-Ausgaben kam, trifft freilich nur für Gewerbetreibende zu (für die es normalerweise andere KK-Produkte gibt....)