Beiträge von ChickenHawk

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    Original geschrieben von Andreas525
    Bei Bols ne Schneekanone mieten....


    Ist sicher nicht ernst gemeint, aber bevor jemand noch auf falsche Ideen kommt - aus den Bedingungen:


    "•Bedingung: Meteorologen im Auftrag des ZAMG bestätigen vor dem Rathaus der jeweiligen Landeshauptstadt am 24.12.2011 um 12 Uhr Mittags Schneefall. (Die Definition des Schneefalls wird von den Wetterexperten des ZAMG vorgenommen)"


    da fallen Schneekanonen bestimmt nicht drunter, davon ab dürften die Kosten für die Anmietung die potentielle Ersparnis sicherlich auffressen...

    Zitat

    Original geschrieben von noksie
    Kurze Frage: Hat jemand die entsprechenden Paragrafen?


    Zum einen greift hier der § 6 b des BDSG und darüber hinaus muss man hier (wie auch in den verlinkten Texten bzw. den dort zitierten Urteilen) über den Umkehrschluss der Persönlichkeitsrechte gehen.


    "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) ist ein absolutes umfassendes Recht auf Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit. Es wurde 1954 vom Bundesgerichtshof entwickelt und wird auf Art. 2 Abs. 1 GG (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (Schutz der Menschenwürde) gestützt. " Quelle: Wikipedia


    Das APR schützt eben auch in gewissen Bereichen davor, dass im öffentlichen Raum jeder nach Lust und Laune Kameras aufstellen darf und mich damit überwacht. Insofern steht mir dann ggf. eine Unterlassungsanspruch zu woraus sich letztendlich die Unzulässigkeit derartiger Überwachungen ergibt.



    § 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen


    (1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
    1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
    2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
    3.zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
    erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.


    An einem öffentlichen Parkplatz habe ich kein Hausrecht, auch die anderen Varianten scheiden aus - ergo ist die Überwachung zum Zwecke der Personenfeststellung nicht zulässig.


    Die Polizei hat entsprechende Ermächtigungsgrundlagen in den Landespolizeigesetzen, Städte können sich auf die Aufgabenerfüllung (Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit) berufen, Burger King und Co. nehmen damit ihr Hausrecht wahr, bei Banken ist es z.T. sogar durch andere Vorschriften - z.B. den UVV - Unfallverhütungsvorschriften BGV C 9 § 6:


    § 6
    Optische Raumüberwachungsanlagen
    (1) Öffentlich zugängliche Bereiche, in denen Banknoten von Versicherten ausgegeben oder angenommen werden, müssen mit einer optischen Raumüberwachungsanlage ausgerüstet sein.


    vorgeschrieben.

    Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Kauf Dir einen Geigerzähler, lerne damit Umzugehen und die Angaben zu Verstehen und DANN rede weiter.


    Wenn Du Dich im Gegenzug dafür dann über die Abfertigungsmodalitäten beim Zoll informierst - Deal.


    Fakt ist:
    Der Zoll wird die Sendung/das Paket nur dann überprüfen wenn es einen Hinweis auf enthaltene Lebensmittel gibt oder wenn er sonst irgendwelche Anhaltspunkte auf eine erhöhte Strahlenbelastung hat. (Eine 100% Prüfung aller Brief- und Postsendungen aus Japan wäre logistisch schlicht unmöglich ohne das gesamte System zum erliegen zu bringen.)


    Aber selbst wenn dort jemand mit einem Geigerzähler durch die Gegend läuft (kann man ja nur hoffen das derjenige sich dann so gut mit der Technik und dem Thema auskennt wie Du) wird er max. einmal über einen Stapel von Paketen fuchteln und somit auch wirklich nur dann stutzig werden wenn in einem der Pakete Waren drin sind die eine hohe Belastung haben und das Messgerät anschlägt. Wenn die dort so genau messen würden dass sie die angsprochenen Uhren etc. pp. rausfiltern könnten müssten die im Prinzip jedes 2te Paket aufmachen oder aus dem Verkehr ziehen weil irgendwas gepiepst hat (und sei es nur die Neonröhre).


    Insofern kann sich der TE nicht 100%ig sicher sein, dass
    a) das Paket auch gecheckt ist und b) ob nicht doch eine geringfügig erhöhte Strahlenbelastung vorliegt.


    Ob man sich deswegen jetzt verrückt machen muss steht auf einem anderen Blatt. Es wäre aber schlicht falsch sich hier hinzustellen und zu behaupten das das Zeug 100%ig frei von irgendwelchen Belastungen ist - unabhängig davon ob wir da von gesundheitsgefährdenen Dosierungen oder dem "allgemeinen" Strahlungslevel sprechen. Und somit bleibt letztendlich nur die Aussage:


    Wenn der TE sich über sowas schon Gedanken macht, dann muss er unterm Strich selbst entscheiden ob er hier eine potentielle Gefährdung für sein Kind sieht oder nicht. Und das alles ohne Geigerzähler

    Re: Re: Re: Re: Ware aus Suita/Osaka bestellt - Gefahr aufgrund Radioaktivität?


    Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Das ist jetzt nicht wirklich eine Beruhigung, im Gegenteil. Angenommen der Geigerzähler mißt keine erhöhte Strahlung, dann kann doch nichts sein, oder seh ich das verkehrt?


    Nur weil ein Zähler ggf. keine erhöhten Strahlenwerte misst heißt das deswegen nicht, dass das Teil nicht etwa doch schwach strahlend ist. Ist in etwa vergleichbar mit den strahlenden Fliesen aus Italien in den 80er Jahren oder der grünen Leucht-Ziffernblättern alter Uhren.


    Und ob man nun ein Kind ggf. dem Risiko aussetzen will es permanent neben schwach strahlende Teile zu legen - das ist eben die Entscheidung die jeder selber treffen muss. Ob es langfristig sich negativ auswirkt - keine Ahnung aber das hat wohl auch noch niemand wirklich ausprobiert.

    Re: Re: Ware aus Suita/Osaka bestellt - Gefahr aufgrund Radioaktivität?


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Es wäre mir neu, dass der Zoll mit Geigerzählern ausgestattet wäre ...


    Der Zoll überprüft nur ob die Einfuhr erlaubt ist und ob Gebühren oder Steuern zu erheben sind, ob das Zeugs gesundheitsschädlich ist, sein könnte, oder sein wird, überprüft der Zoll nicht.


    Dann hast Du die jüngste Entwicklung verschlafen ;)


    Der Zoll überprüft auch die Einhaltung von sog. VuB (Verbote und Beschränkungen) und natürlich gehören da auch Dinge zu wie Lieferungen ex Japan ggf. auf Strahlenbelastung zu überprüfen bevor die Ware abgefertigt wird.


    http://www.zoll.de/DE/Fachthem…e/radioaktive-stoffe.html


    http://www.bmu.de/atomenergie_sicherheit/doc/47094.php


    Man kann den TE aber soweit erstmal beruhigen:
    Wenn das Paket beim Zoll als verdächtig eingeschätzt wird hält da schon einer den Geigerzähler ran.
    Dann besteht zumindest keine unmittelbare Gefahr - ob man sowas dann aber wirklich neben das Bett eines Kindes stellen will muss jeder mit sich selbst ausmachen.

    Bin gerade für ne Woche in einem Hotel mit eigenem WLAN-Spot und habe meine Zugangsdaten bekommen, allerdings muss ich mich jedes mal wieder einlochen wenn das IP und den Stand By geht.


    Gibt es ne Möglichkeit oder App mit der man sich das dauernde wiedereinloggen sparen kann?

    Zitat

    Original geschrieben von erbes
    Dass man nach vier Jahren nicht mehr dafür zur Verantwortung gezogen werden kann, finde ich schon traurig.
    Es handelt sich nicht um irgendeinen Ring, sondern um den Ehering meiner Frau.
    Der ideele Wert ist niemals zu ersetzen und die kommen einem so blöde und Stellen uns schon fast als die "Betrüger " da indem sie behaupten, dass ein anderer Ring verkleinert wurde.


    Ganz ehrlich:
    Wer soviel ideelen Wert an den Ehering hängt, der sollte sich immer einen in Reserve in der Vitrine zu Hause oder im Bankschließfach haben. Eine Versicherung zahlt einem bei einem KFZ Schaden auch immer nur den (Markt-)Wert des Autos - auch wenn man das Fahrzeug vom verstorbenen Großvater geerbt hat und viel damit verbindet.


    Und was habt Ihr denn für die Verkleinerung des Rings bezahlt? 50 oder 80 Euro?
    Und dann erwartest Du für eine Dienstleistung welche entsprechend günstig ist eine "lebenslange" Garantie (oder zumindest deutlich über 4 Jahre) für einen Gebrauchsgegenstand welcher täglicher entsprechender Belastung und Abnutzung unterworfen ist? Sorry das ist in meinen Augen weltfremd.


    Man bleibt immer mal mit dem Ring hängen, stößt irgendwo an und hakt sich unter, Deine Frau scheint ja auch den Verlust nicht sofort bemerkt zu haben, also wer sagt euch, dass die Steine wirklich "einfach so" rausgefallen sind und nicht durch eine mechanische Belastung aus der Fassung geholt wurden? Und wer sagt Dir, dass die Steine aufgrund der Verkleinerung und/oder Aufbereitung verloren gegangen sind und nicht auch im normalen Leben einfach abgegangen wären?


    Ja das Verhalten des 2ten Juweliers ist Sch**** keine Frage, aber wärst Du mit Deinem Anliegen bei mir aufgekreuzt hätte ich das freundlicher verpackt (es spielt hier eigentlich ja gar keine Rolle ob der Ring tatsächlich dort mal in Bearbeitung war oder nicht) - das Ergebnis wäre aber letztendlich dasselbe gewesen: Der Verlust der Steine gehört zum persönlichen Lebensrisiko und ist nicht dem Juwelier anzulasten.

    Das so etwas überaus ärgerlich ist kann sicherlich jeder verstehen, insbesondere wenn der Laden bzw. dessen Personal einem dann noch so richtig blöd kommen.


    Allerdings jetzt hier mit der RSV ums Eck zu kommen ist mal wieder typisch deutsch...
    Fehler passieren immer nur anderen und wenn etwas schief geht sollen eben auch andere dafür zahlen.


    Jeder RSV würde - sofern der Sachverhalt korrekt dargestellt wird - hier keine Deckungszusage geben einfach weil hier kein schlicht und ergreifend kein Rechtsschutzfall vorliegt der von irgendeiner RSV abgedeckt ist.


    Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Laden (egal ob der nun selbst den Ring verkleinert hat oder es hat woanders machen lassen) bestehen nach dieser Zeit nicht mehr.


    Eine rechtliche Verpflichtung eines Goldschmieds seine Kunde darauf hin zu weisen, dass man bei mit Steinen eingefassten Ringen die Fassung regelmäßig überprüfen sollte besteht nicht (man kann ja auch nicht den Autoverkäufer heranziehen weil dieser einem ja nicht gesagt hat, dass man regelmäßig Öl nachfüllen muss...).


    Wo zum Geier ist dann also hier bitte der Anknüpfungspunkt um in eine wie auch immer geartete rechtliche Auseinandersetzung mit dem Laden einzutreten? Jeder der sich auch nur ein wenig mit Jura auskennt (inkl. der Versicherung) würde hier nur müde abwinken, insbesondere macht man sich mit etwaigen Drohungen gegenüber dem Laden ala "Dann verklage ich Sie..." nur lächerlich.


    Das man gegenüber dem Laden und der GF seinen Unmut über die nicht sehr kulante Behandlung kund tut - ok das geht i.O.. Das man ggf. auch noch verlauten lässt, dass man dort mit Sicherheit nie wieder etwas kaufen wird - wer sich danach besser fühlt soll auch dies noch tun. Dann ist aber wirklich schon Ende der Fahnenstange.


    Kein Juwielier würde in diesem Fall sagen: "Oh tut uns leid, wir ersetzen Ihnen die Steine natürlich kostenfrei..." dazu ist die Sache einfach zu eindeutig. (Kulanz ala "Das tut uns leid, wir können Ihnen bei der Neubeschaffung der Steine aber preislich entgegenkommen" könnte man bei einem guten und serviceorientierten Laden allerdings schon erwarten.)

    Zitat

    Original geschrieben von erbes
    Der Ring wurde 03.2006 gekauft und 03.2007 verkleinert.
    Jetzt sind die Steine rausgefallen.


    "Haftbar" nach über 4,5 Jahren für einen "Gebrauchsgegenstand" mit entsprechender Abnutzung?


    Um es kurz zu machen: Nein - das ist persönliches Pech.


    Man könnte jetzt noch vortrefflich drüber streiten um was für eine Vertragsart es sich bei der Verkleinerung gehandelt hat (was aber eher rechtsdogmatischen Charakter hätte) aber egal zu welchem Ergebnis man kommt: Die Gewährleistung ist auf 2 Jahre beschränkt (Bauwerke mal ausgenommen).