Thema Blaulicht / Martinshorn und Sonder- und Wegerechten.
Dieses ist in den §§ 35 und 38 StVO geregelt.
Das mißbräuchliche Benutzen von Martinshorn und Blaulicht (etwa wenn die Streifenwagenbesatzung Pizza holen fährt) kostet ein Verwarngeld von 20 €.
Das gilt aber ausschließlich für den Fahrer des Streifenwagens, Feuerwehrwehr- oder Notarztfahrzeuges usw.
Wer sich als Privatmann oder Frau ein Martinshorn und ein Blaulicht ans Auto bastelt und damit Sonder- und Wegerechte einfordert begeht eine Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB.
§ 132 StGB lautet:
"Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Einschlägig könnte im vorliegenden Fall die zweite Tatbestandsvariante, nämlich die sog. Amtshandlungsanmaßung sein. Nach ständiger Rechtssprechung ist für eine Strafbarkeit gemäß § 132 StGB erforderlich, dass der äußere Anschein einer hoheitlichen Handlung erweckt wird.
Desweiteren kann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß
§ 315 b StGB in Betracht kommen.
§ 315 b StGB lautet:
"Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Hier kommt insbesondere die dritte Tatbestandsvariante in Frage. Es muß jedoch nachgewiesen werden, dass durch die Handlung eine konkrete Gefährdung darstellte.
Dafür gibt es keine Punkte, Buß- oder Verwarngelder, dafür kann man in den Knast gehen! Vom Führerscheinentzug ganz zu schweigen.
Das mit dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr kann einem auch bei der "Nutzung" des Standstreifens und dem rechts überholen passieren.
Von daher sollten solche "Sparmodell" mal tunlichst unterlassen werden.
(Abgesehen davon ist der Standstreifen für Notfälle gedacht, was tust Du wenn da dann auf einmal ein LKW steht?)