Beiträge von ChickenHawk

    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    [small]Quellenangabe vergessen?[/small] -> ;)


    Fragt sich nur, wer da von wem klaut ;)
    Das ganze gibt es in ähnlicher Form auch hier:
    http://www.politikforen.de/showthread.php?t=31397


    Ich habe den Text mal vor einiger Zeit von einem Kollegen per Mail erhalten als das Thema auch schon mal durch die Ausgangsmail hochgekocht wurde.


    Hier:


    http://www.frag-einen-anwalt.d…licht-fahren__f18448.html


    gibts noch mal ne "zweite" Meinung.


    Ergebnis:
    Auch wenn es nicht zwangsläufig Amtsanmaßung ist (wobei ich das hier durchaus bejahen würde) teuer wird es auf jeden Fall, also nichts mit Sparfuchs ;)


    CH

    Thema Blaulicht / Martinshorn und Sonder- und Wegerechten.


    Dieses ist in den §§ 35 und 38 StVO geregelt.


    Das mißbräuchliche Benutzen von Martinshorn und Blaulicht (etwa wenn die Streifenwagenbesatzung Pizza holen fährt) kostet ein Verwarngeld von 20 €.


    Das gilt aber ausschließlich für den Fahrer des Streifenwagens, Feuerwehrwehr- oder Notarztfahrzeuges usw.


    Wer sich als Privatmann oder Frau ein Martinshorn und ein Blaulicht ans Auto bastelt und damit Sonder- und Wegerechte einfordert begeht eine Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB.


    § 132 StGB lautet:


    "Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."



    Einschlägig könnte im vorliegenden Fall die zweite Tatbestandsvariante, nämlich die sog. Amtshandlungsanmaßung sein. Nach ständiger Rechtssprechung ist für eine Strafbarkeit gemäß § 132 StGB erforderlich, dass der äußere Anschein einer hoheitlichen Handlung erweckt wird.



    Desweiteren kann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß
    § 315 b StGB in Betracht kommen.


    § 315 b StGB lautet:


    "Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
    1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet oder
    3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,


    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


    Hier kommt insbesondere die dritte Tatbestandsvariante in Frage. Es muß jedoch nachgewiesen werden, dass durch die Handlung eine konkrete Gefährdung darstellte.


    Dafür gibt es keine Punkte, Buß- oder Verwarngelder, dafür kann man in den Knast gehen! Vom Führerscheinentzug ganz zu schweigen.


    Das mit dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr kann einem auch bei der "Nutzung" des Standstreifens und dem rechts überholen passieren.
    Von daher sollten solche "Sparmodell" mal tunlichst unterlassen werden.


    (Abgesehen davon ist der Standstreifen für Notfälle gedacht, was tust Du wenn da dann auf einmal ein LKW steht?)

    Re: Wohnen zur Untermiete...fragen


    Zitat

    Original geschrieben von avalox



    Ich habe schon gesucht, aber bisher nicht wirklich was gefunden. Gibt es irgendwo eine kostenlose vorlange für so einen Mietvertrag? Da muss nichts besonderes drinstehen, einfach standart.


    Also mit den Suchbegriffen "Untermietvertrag Muster" ist der 2te Treffer bei Google der hier:


    http://www.internetratgeber-re…termietvertrag_muster.htm


    Da waren die Suchbemühungen wohl nicht so groß oder? ;)

    Mal weg von der Verteufelung von Spielen und Heavy Metal:


    Hat jemand gestern Günther Jauch/Spiegel TV gesehen? Die haben sich erblödet 2 Jungs vor die Kamera zu zerren die vermeindlich auf der Todesliste des Schützen gestanden haben.


    Auch wenn das jetzt unfair ist, da ich sie auch nur über das TV "kennenlernen" konnte:


    Bei der Frage ob sie sich erklären könnten wie sie auf die Liste kommen haben beide gelogen, dass sich die Balken biegen...
    Das waren (ja ich weiß das das polemisch ist) genau die Kandidaten die den Täter vorher gemobbt und runtergemacht haben, weil er nicht in ihr durchgestyltes Haargel-Weltbild gepasst hat und weil es immer einfacher ist auch vermeindlich Schwache und Außenseiter zu treten.


    Ebenfalls sehr interessant: Die Aussage des anwesenden Kriminalpsychologen:
    "Politiker versuchen Handlungskompetenz demonstrieren..." (scheitern aber kläglich)