Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Typologe
    Ich hatte mit GLS etw. verschickt hatte mich jedoch in der Hausnr. verschrieben statt 30 habe ich 90 geschrieben das Paket wurde in der Nachbarschaft abgegeben. Wer haftet hierfür wenn es den Namen nicht am Klingelschild gibt bzw. wenn nicht derjenige es angenommen hat an den es Adressiert war.
    tYp.


    Das hängt ganz davon ab, wie der Vertrag, den du mit GLS über die Beförderung geschlossen hast, ausgestaltet ist.


    Da wird mit Sicherheit eine Ersatzzustellungsklausel drinstecken. Ohne deren genauen Inhalt zu kennen, kann man, wenn sie denn überhaupt wirksam ist, über die Folgen nur spekulieren.


    Eine willkürliche Ersatzzustellung ginge zu weit. Bei DHL steht bspw. einschränkend sinngemäß dabei, dass nur an Dritte abgeliefert wird, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind.


    Kann der Zusteller nun den eigentlichen Adressaten schon nicht ausfindig machen (wohl wie im Fall), dann darf er m.E. keinesfalls irgendwo an Nachbarn im Bereich der Hausnummer 90 ersatzzustellen. Ersatzzustellung impliziert ja schon, dass eine Zustellung an den Adressaten vorübergehend nicht möglich ist (Abwesenheit etc.), dazu muss dieser aber auch erst versucht worden sein, was bei falscher Anschrift ja nicht geht.


    Dann liegt eine Pflichtverletzung seitens des Zustellers vor, die der GLS zugerechnet würde. Kann die GLS ein ihr zuzurechnendes Verschulden des Zustellers nicht widerlegen, müsste sie für einen Schaden des Versenders infolge der Pflichtverletzung haften.


    Eine relevante Mitverantwortung des sich verschreibenden Versenders würde ich eher nicht annehmen. Existiert der Name an der Anschrift nicht, muss GLS die Sendung an den Versender zurückleiten, das ist ihr Unternehmerrisiko.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hab gerade von meiner Polizeidienststelle eine Vorladung zur Zeugenverhörung in Sachen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei bekommen. Ich hätte am 3.8. ein Handy für 199,99 gekauft. Hmm... am 2.8. hatte ich für 192,99+7 Euro Versand ein D720 gekauft, wird wohl dieses gemeint sein. Für dieses Handy herrsche ein Veräußerungsverbot. Es war kein deutsches, sondern ein holländisches D720, aber das wird wohl nichts zur Sache tun?
    Ich soll den ganzen Schriftverkehr und das Handy mit zur Polizei bringen.


    Das Handy hab ich aber kurz darauf wieder verkauft...


    Ich nehme mal an, ich hatte ein gestohlenes Handy ge- und verkauft. Wobei da aber eine Rechnung dabei war!


    Das Verhör ist am Sonntag, was erwartet mich?


    Zur Info: Der damalige private Verkäufer (25 positive, 1 negative) ist noch bei eBay angemeldet, also wird er wohl nicht zu besagter Hehlerbande gehören...


    EDIT: Woher hat die Polizei eigentlich meine Adresse? Von eBay oder vom Verkäufer?

    Die Klugheit hat mich verfolgt, aber ich war schneller!

  • Zitat

    Original geschrieben von maddsch
    Das Handy hab ich aber kurz darauf wieder verkauft...


    Du weißt doch hoffentlich noch an wen und kannst das auch nachweisen?
    Ansonsten wird es etwas unschön...


    Man kann an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben und diese auch nicht veräußern. Deshalb solltest Du auch das Handy mitbringen, das hätte die Polizei gleich einkassiert. Dir wäre nur übrig geblieben vom VK auf dem Zivilrechtsweg die Erstattung des Kaufpreises zu erstreiten, was i.d.R. aber aussichtlos ist.


    Wer im Knast sitzt hat eh meist kein Geld mehr.


    Solltest Du jetzt nicht "nachweisen" können, dass Du das Gerät verkauft hast (was nebenbei auch noch als Hehlerei ausgelegt werden könnte (nur bei Kenntnis) wird man von die die Herausgabe des Geräts bzw. die Herausgabe des Vk-Preises fordern...


    CH

  • Verkauf kann ich nachweisen, da auch über eBay.
    Wenn der Käufer nun sein Gerät abgeben muss, wird er ja auch mich zukommen und von mir das Geld wollen. Dann muss ich mich wiederum an meinen Verkäufer wenden und von ihm das Geld fordern und dieser muss wiederum von seinem... usw, oder?

    Die Klugheit hat mich verfolgt, aber ich war schneller!

  • Korrekt, wobei Du Deinen Käufer nicht so lange "vertrösten" kannst, bis Du das Geld selbst von Deinem Vk wieder hast.


    Wenn es nun ganz dumm läuft musst Du Deinem Käufer das Geld erstatten, bekommst aber von Deinem Vk nichts wieder.


    Lass Dir daher am besten schon mal von der Polizei die notwendigen Daten geben um ggf. da nachfassen zu können.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Man kann an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben und diese auch nicht veräußern.


    Das würde ich so nicht behaupten.



    Eigentum kann ich auch an einer gestohlenen Sache erwerben,


    1. wenn die Sache einer anderen Person als dem Eigentümer als unmittelbarem Besitzer oder dem Besitzmittler des Eigentümers als unittelbarem Besitzer gestohlen worden ist, oder


    2. wenn ich gem. den §§ 937ff., 946ff. BGB erwerbe, oder


    3. wenn der Berechtigte die Veäußerung an mich genehmigt oder wenn


    4. der Ausnahmetatbestand des § 935 II BGB gegeben ist.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Soviel zur Rechtstheorie, aber was hat das mit dem hier aufgezeigten Fall zu tun?


    Solltest Du aber einen Fall kennen in denen ein Handy mit einem Grundstück derart verbunden wurde, dass es ein wesentlicher Bestandteil wurde schmeiße ich meine Prüfungschecklist weg ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Soviel zur Rechtstheorie, aber was hat das mit dem hier aufgezeigten Fall zu tun?


    Solltest Du aber einen Fall kennen in denen ein Handy mit einem Grundstück derart verbunden wurde, dass es ein wesentlicher Bestandteil wurde schmeiße ich meine Prüfungschecklist weg ;)



    Also Nummer 1 kann ich mir durchaus auch in der Praxis gut vorstellen, deutlich eher als Nummer 2 :D



    Kann jemand mit Käuferschutzerfahrung hierzu bitte etwas sagen?




    Wenn dieser Bericht auf Tatsachen beruht, wäre das Verhalten von ebay schon ziemlich krass.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hatte ein Produkt verkauft am 1.11. Kunde meldet sich nicht Zahlung bis jetzt noch nicht eingegangen erst nach 4 Tagen nachdem die eBay Meldung wegen eines nichtbezahlten Artikels raus ist meldet er sich das er das Geld sofort heute überweisen will.


    Mein Problem habe das Gerät eben vor 2 h anderweitig verkauft, hätte das selbe Gerät aber in einer anderen Farbe da. Muss ich für Ersatz sorgen, obwohl ich in der Artikelbeschreibung geschrieben habe, dass die Zahlung innerhalb von 7 Werktagen erfolgen muss.


    Bin gewerblicher Händler ...


    tYp.

  • Hallo,


    Wie bereits hier berichtet bin ich fast Opfer eines Ebay Betrugs geworden (Nokia 8800 für 450 Euro). Ich hatte das Geld schon überwiesen, da hat mich ein anderer ebayer gewarnt und ich konnte meine Überweisung noch zurückziehen. Der andere Ebayer hat nun Anzeige wege Betrugs erstattet, da er sein 8800 nicht erhaten hat (das handy gabs vermutlich nie).


    Die Polizei hat mich nun kontaktiert um meinen Schriftverker mit dem Verkäufer zu erhalten und gefragt ob ich Anzeige wegen versuchten Betrugs einreichen will.


    Ich will eigentlich schon das der Typ zur Rechenschaft gezogen wird aber bringt das überhaupt was? Es liegt ja bereits eine ("stärkere") Anzeige wegen Betrugs vor..


    Was meint ihr?

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