Re: sonderrechte kfz behindertenausweis
Zitat
Original geschrieben von tkjever
P.S. Das Internet findet dazu leider kaum etwas, daher hier meine Frage.
Wirklich nicht?
Link Nr. 1
Link Nr. 2
[URL=http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/26/0,1872,2043066,00.html]Link Nr. 3[/URL]
Und das Ganze ist zu finden in nur 0,37 Sekunden hier:
Google Stichwort "Schwerbehindertenausweis +Sonderrechte"
Und für wen das lesen von Links zu aufwendig ist:
"In Deutschland (die Möglichkeiten im Ausland regelt eine eigene Broschüre) ist das Parken im Rahmen des Genehmigungsbescheides unter Beachtung der Bedingungen auch gestattet
* an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot (Zeichen 286 StVO) angeordnet ist, und im Bereich eines Zonenhaltverbotes (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden unter Verwendung einer Parkscheibe
* im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO), in dem durch Zusatzschild das Parken zugelassen ist, wobei die zugelassene Parkdauer überschritten werden darf
* an Stellen, die durch Zeichen "Parkplatz" (Zeichen 314 StVO) oder "Parken auf Gehwegen" (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus
* in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit
* an Parkuhren und Parkscheinautomaten, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
* auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden
* in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern
Diese Sonderrechte dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.
Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.
Die Parkberechtigung ist stets durch den gut lesbar ausgelegten Parkausweis nachzuweisen."
Noch Fragen euer Ehren?
CH