Beiträge von ChickenHawk

    Schau Dir mal im BGB §985 an:


    "Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen."


    Eigentümer ist hier der Altmieter welche die Sache vergessen hat.


    Besitzer ist der Neumieter.


    Geht aber nur solange der Altmieter das Eigentum an der Sache nicht aufgegeben hat. (§959 BGB)


    Gruß
    CH

    Im Endeffekt gilt zuparken als Nötigung, auch wenn der Falschparker ohne Ausweis auf einem Behindertenparkplatz steht. Erlaubt wäre nur die Polizei zu holen um den Stellplatz räumen zu lassen.


    Aber kurz halten um jemanden austeigen zu lassen sollte ohne Probleme möglich sein


    CH

    Re: Kann der mir was?


    Zitat

    Original geschrieben von Spindrifter
    , und ich hab jetzt mal genauso höflich geantwortet und ihm Links genannt, unter denen er sich über das Linux-Update auf der D-Box II informieren kann und auch wichtige Tools downloaden kann - muss er sich damit zufrieden geben oder kann er begründet meckern?


    Ja das muss ihm genügen. Du hast explizit einen Lieferumfang mit reingeschrieben, in dem nichts über eine Software-CD steht.
    Da hätte er vorher fragen können/müssen ob da noch ne CD bei ist.


    Anders würde es aussehen, wenn Du z.B. was von Serienzubehör geschrieben hättest, da man in diesem Fall hätte erwarten können, dass die CD dabei ist.


    Gruß
    CH

    Re: sonderrechte kfz behindertenausweis


    Zitat

    Original geschrieben von tkjever


    P.S. Das Internet findet dazu leider kaum etwas, daher hier meine Frage.


    Wirklich nicht?


    Link Nr. 1


    Link Nr. 2


    [URL=http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/26/0,1872,2043066,00.html]Link Nr. 3[/URL]


    Und das Ganze ist zu finden in nur 0,37 Sekunden hier:


    Google Stichwort "Schwerbehindertenausweis +Sonderrechte"


    Und für wen das lesen von Links zu aufwendig ist:


    "In Deutschland (die Möglichkeiten im Ausland regelt eine eigene Broschüre) ist das Parken im Rahmen des Genehmigungsbescheides unter Beachtung der Bedingungen auch gestattet


    * an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot (Zeichen 286 StVO) angeordnet ist, und im Bereich eines Zonenhaltverbotes (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden unter Verwendung einer Parkscheibe
    * im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO), in dem durch Zusatzschild das Parken zugelassen ist, wobei die zugelassene Parkdauer überschritten werden darf
    * an Stellen, die durch Zeichen "Parkplatz" (Zeichen 314 StVO) oder "Parken auf Gehwegen" (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus
    * in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit
    * an Parkuhren und Parkscheinautomaten, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
    * auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden
    * in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern


    Diese Sonderrechte dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.


    Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.


    Die Parkberechtigung ist stets durch den gut lesbar ausgelegten Parkausweis nachzuweisen."


    Noch Fragen euer Ehren?


    CH

    Halllo,


    ich habe 2 *.wad Dateien auf dem Speicherstick im Ordner Documtens/Unfiled.


    Diese weigern sich hartnäckig sich verschieben oder löschen zu lassen.
    Wenn ich sie über den Dateimanger anwähle sagt das Gerät es sei kein Viewer installiert der diese Datei anzeigen könne und bietet an die Datei intern oder extern zu speichern. Auch wenn man dies einmalig getan hat, kommt immer nur wieder diese Anzeige und die Option zu speichern.


    Vom PC aus kommt beim Versuch des verschiebens oder löschens die Meldung:
    "Löschen nicht möglich - Datei wird benutzt oder ist schreibgeschützt."


    oder


    "Löschen nicht möglich - Nicht genügend Speicher im Telefon."


    Auch ein Aus/Einschalten des Geräts brachte keine Besserung.


    Was kann ich da noch tun?


    Gruß
    CH

    Ja steinigt mich aber ich finde ein derartiges Verhalten assozial.


    Wer länger als 6 Monate weggeht hat keinen Anspruch auf Kindergeld und Punkt.


    Jede Art von Umgehung ist nichts anderes als Beschiss (wenn nicht sogar Betrug) am Sozialstaat.


    Wir haben hier diverse andere Threads in denen gerade wieder nach Herzenlust gejault wird wie sozialungerecht und fies doch die Einsparungen im Sozialsystem sind.


    Und wieso muss der Staat sparen?


    Unter anderem auch weil einige die nicht anspruchsberechtigt oder hilfebedürftigt sind den Staat ausnutzen wo sie nur können.


    Daher für eine nicht legale Umgehung von Geldansprüchen ein dreifaches:


    :flop: :flop: :flop:


    CH