Ich find ja Windows XP auf deiner Hardware echt mutig ....
Beiträge von kingpin166
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Re: Winston Zigaretten versendet Gratiszigaretten am Weltnichtrauchertag!
ZitatOriginal geschrieben von Orbitronic
Hallo,vor ein paar Stunden klingelte der Briefträger bei mir an der Tür, weil ein kleines blaues Päckchen nicht in den Briefkastenschlitz passte.
....Der Beitrag wurde um 00:37 verfaßt... Hat euer Briefträger Schlafstörungen ?

Weltnichtrauchertag ist am 31. Mai, jedes Jahr.
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Warum hast du dich überhaupt angemeldet :confused: :flop:
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Ähm soweit ich weiß muss man neuerdings die privaten Sender extra bezahlen pro Monat. Glaube 4,95 € sind es z.B. bei KabelDeutschland. Früher konnte man sich die einmal freischalten lassen. Evtl. gab es bei dir ne Übergangsfrist und nun siehst du bei den privaten "schwarz". Ist nur halt komisch, dass du noch die EPG Infos sehen kannst von Pro7 und Co.
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Danke für den Tipp.. Ich werde dann dieses Mal die Werbungskostenpauschale ansetzen in meiner Steuererklärung (oder macht das das BaföG Amt automatisch :confused: ). Dadurch sollte ich auf jeden Fall wieder runter rutschen..
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Um das ganze mal produktiv zu gestalten:
Hast Du denn alle möglichen Abzugsposten (pausch. Werbekosten etc.) schon abgezogen?Danke fürs BTT

Also das mit den Werbungskosten hatte ich ja schon kurz angeschnitten, aber bisher musste ich mich noch nie damit auseinander setzen, daher weiß ich nicht genau, was ich alles ansetzen kann und ob es meinen Verdienst letztlich auch wirklich schmälert.
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War wieder klar, dass jemand so ein Kommentar losläßt... :flop:
Ich hab hier nicht gefragt, wie tricks ich das BaföG Amt aus, sondern wie berechnet sich das BaföG nun richtig, damit ich weiß ob ich drüber liege oder nicht..

Meine Güte, es sind nicht alles Verbrecher....
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Re: Re: BaföG - Zuviel verdient, nun Rückzahlung ?
ZitatOriginal geschrieben von LordExcalibur
Falls du drüber bist ist das nicht weiter schlimm. Dir wird dann dein EInkommen zum Teil angerechnet. Bei den geringen Überschreitungen sollte das nur eine kleine Rückzahlung zur Folge haben.Dazu muss ich sagen, dass jede Form der Rückzahlung für mich sehr schmerzlich ist. Ich bekomme nur nen sehr geringen BaföG Betrag <100 und somit würde sich diese ganze BaföG Geschichte nicht mehr lohnen. Außerdem hatte ich gerade noch nen Autounfall und das läßt mich mächtig bluten

PS: Wenn ich nach deiner Rechnung gehe muss ich immer noch 200 € zurückzahlen, die ich nicht habe..
@Mod: Sry für den Doppelpost :apaul:
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Nein auffällig bin ich noch nicht geworden.
Aber, zur Not dürfte ich ja sicherlich auch meine Gehaltsnachweise als Beweis anführen, dass im Bewilligungszeitraum nicht mehr als erlaubt verdient wurde. -
Moin,
ich stehe gerade vor meiner Steuererklärung für 2006 und habe meine Einkeinkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit zusammengerechnet. Sprich das Geld für meinen Nebenjob und einen zusätzlichen Werkvertrag, den ich im Jahre 2006 hatte.
Da ich BaföG beziehe habe ich ja eine feste Grenze von 4206,00 €. Diese habe ich jetzt um ca. 300 € überschritten.
Nun bin ich mir im Unklaren darüber, ob das BaföG Amt nun eine Rückzahlung von mir verlangt, wenn ich meine Einkommenssteuererklärung mit den Einnahmen abgebe. Denn eigentlich ist der Bewilligungszeitraum ja nicht von 01.01 bis 31.12 , sondern von 01.10 bis 30.9. des Folgejahres
Wird also jetzt mein Gehalt im konkreten Fall vom 1.10.2005 bis 30.09.2006 für die Berechnung herangezogen, oder das komplette Jahr 2006 ?Würde es eigentlich etwas bringen die Fahrtkosten für den Nebenjob anzusetzen ? Dieser lag außerhalb der Stadt und für mich nur günstig mit dem Auto zu erreichen. Die einfache Strecke lag hier bei ca. 12 km.
Da ich noch nicht selbst krankenversichert bin, sollte sich hier eigentlich nichts verändern oder ?
Edit: Noch eine Ergänzung. Ich habe jetzt meine Einkünfte inkl. Werkvertrag für den Zeitraum 01.10.2005 bis 30.09.2006 aufaddiert und bleibe somit unter der Grenze von 4206,00 €. Wie kann das BaföG Amt das nachvollziehen, wenn sie von mir nur den Jahreswert von 2006 haben und evtl. noch den alten Jahreswert aus 2005 ? Wird dann einfach bei jedem 1/12 genommen und dann anteilig aufgerechnet , also 3/12 * Einkünfte aus 2005 + 9/12 * Einkünfte aus 2006 ?