Beiträge von Eldschi

    @ANATAK : Was ich noch nicht ganz verstanden habe: Wenn in beiden Konstellationen innerhalb der Zone 1 "Roam-like-home" gilt, worin liegt für dich der Grund des Switchens von der EU Roaming Flat in die Basic Flat? Du beraubst dich doch nur selber der 1 GB für Zone 2 oder habe ich etwas übersehen?

    Wenn dir a) tariflich die EU Roaming Flat 1GB Option und b) gesetzlich die EU Basic Option zusteht, und es technisch noch möglich ist, erstere auf 5GB aufzubohren, würdest du ja selbst bei einem - aus welchem Grund auch immer - durchgeführten Switch zurück auf die Basic Option nicht das Recht verlieren, erneut in die 1 GB Option zu wechseln. Also quasi risikolos machbar.

    Genau, so isses, wie von 7650w beschrieben, das komplette Datenvolumen deines Vertrags steht in der EU zur Verfügung, 5GB z.B. in der Schweiz 👍🏻😉[...]

    Ist dem wirklich so? Die Beschreibung der Options-Details in der App wäre demnach falsch. Dort heißt es 5 GB für Zone 1. Und zudem wäre dann doch - mal abgesehen von SMS-Kosten - die seinerzeitige zwangsweise Umstellung auf die Option gemäß EU Regulierung, nebst notwendigem Widerspruch dagegen, völlig absurd.

    Noch zwei Details zum 35GB Tarif:


    SIM-Karte einmalig 4,99 Euro
    Drei Monate Zeit für die Freischaltung: bis zum 23. August 2025 [...]

    Zu beachten ist, dass der Tarif bis zum 25.05.2025 gebucht sein muss:


    Gilt bei Kauf einer Aktions-Smart SIM-Karte (€ 4,99), Zubuchung des Smart-Tarifs L 30GB + 5 GB bis 25.05.2025 und Freischaltung bis 23.08.2025.

    Das klappt bei Kaufland-mobil nicht! Da müssen die Angaben von Alt- und Neukunden exakt übereinstimmen.[...]

    Das ist so nicht richtig. Die KM-Kundenbetreuung kann bei gescheiterter RNM im Ablehnungsfall eingreifen, abweichende Daten korrigieren und dann die Portierung erneut anstoßen. Eigene Erfahrung - statt wilder Behauptung!!!
    Freilich tut sie das nur dann, wenn erkennbar ist, dass es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um die gleiche Person handelt.