Beiträge von Eldschi

    Dass o2 da streng unterscheidet ist bekannt. Ok, wenn das ehemalige EM-Guthaben bei dir schlussendlich auf die Kunden-Nr. portiert wurde, und zudem der "EM-Nachfolge-Vertrag" innerhalb des Vertragskonstruktes unter deiner Kunden-Nr. gar nicht als KV-Nehmer fungiert, sind unsere Fälle wohl grundverschieden und nicht vergleichbar.

    Ein generelles Problem mit dem Kombivorteil gibt es aber nicht. Ich habe diesen Monat auch Guthaben in Verrechnungsguthaben umgewandelt. Der Kombivorteil wird bei mir ohne Probleme berücksichtigt.

    Interessant. Ob das tarifabhängig oder situationsabhängig ist? Mein seinerzeit neu angeschaffter Ersatzvertrag (inkl. Rufnr.-mitnahme des Loop) ist jedenfalls ein Starter Flex online, durch KV reduziert um monatl. 20 €.

    Deshalb hatte ich ja nochmal gefragt....ich hätte da 2,2 Prozent im Ausland gelesen....aber mit hatte auch ziemlich der Kopf gescheitert...deshalb ja meine Nachfrage.

    Die Aussage von HavilandTuf bezweifle ich nicht, du hattest allerdings explizit nach gebührenfreien Verfügungen mit der Kreditkarte gefragt. Und Kreditkarten sind nun mal etwas völlig anderes als Debitkarten, weswegen es also beileibe keine Haarspalterei von mir ist, wenn ich dich da beim Wort nehme.

    [...]Da ich [...] Aktivkunde bin, sollte es dann für mich ( mit der [...] Kreditkarte ) weiterhin erstmal möglich sein Geld ohne Gebühr ziehen zu können.

    Ja, "erstmal" schon, aber: So wie ich es verstanden habe, wird die Kreditkarte auch für Bestandskunden in absehbarer Zeit nicht mehr kostenlos sein. Ohne aktive Beauftragung seitens des Kunden wird sie einige Wochen nach Auslieferung der Debitkarte autom. von der Bank gekündigt. Eine aktive Beauftragung wiederum führt zu einer monatlichen Gebühr von 2,49 €.

    Ich habe auch das Schreiben bekommen. Aber es wird ja explizit von der CardCard/OnlineCard und Cashback in Form von Punkten gesprochen. Interessanter sind doch die 2% Cashback in Euro. Hat jemand eine Information, wie es da weitergeht?

    Über die Formulierung "Bis zum 31.12.2021 haben Sie jetzt noch die Möglichkeit, Ihre gesammelten CashBack-Punkte komplett oder in Teilen einzulösen." in dem entsprechenden Post bin ich auch gestolpert. Diese Möglichkeit trifft auf die ehemalige BonPrix-Karte mE nicht zu.

    Und ganz nebenbei kann man sich bei der Formulierung durchaus fragen, was denn nun gilt, "jetzt" oder "bis zum 31.12.2021" ? ^^