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Es sind laut Kundenservice der comdirect eine Vielzahl Kunden von ungerechtfertigten Kontoführungsgebühren für November betroffen, da befreiende Geldeingänge nicht ordnungsgemäß berücksichtigt wurden - u.a. deswegen, weil die Prüfung/Initiierung der Belastung bereits am letzten BAT im Nov. vorgenommen wurde und nicht am ersten BAT des Folgemonats. Zudem wurden die Bedingungen der befreienden Geldeingänge nicht korrekt geprüft. Diversen Kunden wurde im Laufe des Nov. eine Info-Mail ins Postfach gestellt, in welcher die Bedingungen für die Befreiung von Kontoführungsgebühren beschrieben sind. Dort ist z.B. lediglich von einem geforderten pauschalen Mindest-Geldeingang die Rede, also ohne weitere Nebenbedingungen. Bei der o.g. Prüfung seien dann jedoch sehr wohl Nebenbedingungen (welcher Art auch immer) berücksichtigt worden, daher bestehe ggf. ein Anspruch auf Rückerstattung.
Betroffene (wie ich) mögen sich an die comdirect wenden.
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Danke!
Übrigens, eine Information "[ist] bei bereits vor dem 01.12. laufenden VVLs - ein freiwilliges Entgegenkommen von o2 TEF", ohne Belehrungston, hätte auch gereicht 
Ganz offensichtlich reichte genau das ja eben gerade nicht. Nach renitentem Ignorieren von Antworten auf gestellte Fragen muss man sich über einen nur mäßig galanten Tonfall in weiteren Antworten auf dieselben Fragen nicht wundern.
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[...]Das neue Gesetz greift also anscheinen doch zu.
Falsch. Kannst oder willst du nicht verstehen, dass es - bei bereits vor dem 01.12. laufenden VVLs - ein freiwilliges Entgegenkommen von o2 TEF ist?
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[...]ch dachte, es gilt für alle Verträge mit passiver Verlängerung, egal, wann die Verlängerung stattgefunden hat[...]
Falsch gedacht. Sofern bei am 01.12.21 bereits laufenden VVLs die Kündigungsfrist verringert wird, ist das eine rein freiwillige Sache des Anbieters.
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[...]Mir ist unklar, ob diese neue Regelung auch bei Vertrgsverlängerungen greift, die vor dem 1. Dezember 2021 erfolgte[...]
Tut sie nicht, aus Gründen des (beiderseitigen) Bestandsschutzes!
Freiwillig können Anbieter ihren Kunden natürlich verringerte Kündigungsfristen bei bereits bestehenden VVLs anbieten/einräumen.
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[...]Die N26 Leute haben das Riesenproblem, dass sie mit Nullzahler Kunden zu wenig bis kein Geld verdienen und nur auf Wachstum erpicht sind, um ihre Finanziers zu befrieden.[...]
Du bezeichnest das eigentliche, tatsächliche Geschäftsmodell der N26-Macher als Riesenproblem?? Also solche Probleme hätte ich gerne 
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o2 streicht ab dem 1.12 die 24-monatige Vertragslaufzeit.
o2 setzt damit nur dass um was mit der Gesetzesänderung gefordert ist. Das monatliche Tarife in der UVP nicht mehr kosten dürfen wie 24 Monate.
Es ist geradezu unerträglich welchen Stuss ihr hier verbreitet!
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Wenn ich Probleme beim LogIn in meine o2-Accounts auf dem PC habe, was regelmäßig auftritt, lösche ich mittels firefox-addon sämtliche Cookies der o2 Seite und dann funktioniert es wieder.
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[...]die Telekommunikationsverträge fallen unter das neue TKG und [...]daher gelten sie ab dem 1.12. für alle Verträge.[...]
Nach meinem Kenntnisstand ist es wie folgt: In D gilt - zum Glück - immer noch das Prinzip der Rechtssicherheit bestehender Verträge. Eine (passive) Verlängerung wird in diesem Sinne allerdings als Neuvertrag angesehen, weswegen hierfür ab Dez. 2021 die neue Regelung gilt. Für vor dem 01.12.2021 begonnene (passive) Verlängerungen bleibt - bis zum nächsten Verlängerungstermin - hingegen alles beim alten.
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... , so der Chef zum Angestellten, und weiter ...
...30/31 Tagen zu 28 Tage.....sei Mal kein korinten.scheisser....das sind Rundungsverluste ( halt zu deinen Ungunsten )...
..., also mach' dir bloß nicht ins Hemd, nur weil das 13, Monatsgehalt zukünftig gestrichen wird 