Beiträge von Eldschi
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[...]Scheck ist [...] nur durch den Berechtigten einlösbar.[...]
Ist dem wirklich immer so? Bei Orderschecks bzw. Verrechnungsschecks dürfte das so sein, aber bei Barschecks? Wenngleich ich zugeben muss, seit ewigen Zeiten keinen mehr in den Händen gehabt zu haben. Von daher mag es durchaus sein, dass es sie gar nicht mehr gibt.
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Natürlich setze ich hier bei den Kennern ein (oder gar mehrere) Extra Plus voraus

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[...]Werde ja dann Morgen sehen ob das auch so umgesetzt wurde,wenn nicht habe ich ja noch 14 Tage Widerrufsrecht.[...]
Das Recht hat du natürlich, nur ist vermutlich nach dessen Ausübung nicht wirklich alles 100%ig so wie vorher. Frank erwähnte mal, dass damit Nachteile bei einem erneuten VVL-Versuch verbunden sind.
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Bei der DKB kostet es glaube nur die Briefmarke.
Bei der Postbank noch nicht einmal das, sofern man noch gehortete Giro-Umschläge von früher hat

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Bei mir hat CoFi gleich gestern gemacht, heute aber schon die Dezember-Abrechnung, wo aber drin kein Spur von Cashback mehr steht.
dito
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Mir wurde heute von CoFi statt der Dezember-Abrechnung erneut die November-Abrechnung ins Postfach gestellt

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[...]Schlechtes Marketing.
Nö, ganz im Gegenteil. Es geht darum, neue Kunden DAS ERSTE MAL in die Märkte zu bekommen. Und als Gewohnheitstier, das die Scheu vor dem Unbekannten überwunden hat, bleibt es nicht bei diesem einem Mal - so das Kalkül, behaupte ich.
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[...]Am Ende bleiben etwas über 30€ bei der DKB liegen, damit kann ich leben.[...]
Damit leben könnte ich zur Not wohl auch, aber wurmen täte es mich schon ziemlich.
Wäre es nicht eine Möglichkeit, den jeweiigen Font, zB mittels vorher kalkulierten Kurzzeit-Sparplan so aufzustocken, dass er auf knapp über einen vollen Anteil kommt? Klar muss man je nach Votilität einen kleinen Puffer einbauen, aber solange die Ausführung des Plans nur marginale Kosten verursacht und es auch keinen AA gibt, könnte man doch drüber nachdenken, oder?
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Es sind laut Kundenservice der comdirect eine Vielzahl Kunden von ungerechtfertigten Kontoführungsgebühren für November betroffen, da befreiende Geldeingänge nicht ordnungsgemäß berücksichtigt wurden - u.a. deswegen, weil die Prüfung/Initiierung der Belastung bereits am letzten BAT im Nov. vorgenommen wurde und nicht am ersten BAT des Folgemonats. Zudem wurden die Bedingungen der befreienden Geldeingänge nicht korrekt geprüft. Diversen Kunden wurde im Laufe des Nov. eine Info-Mail ins Postfach gestellt, in welcher die Bedingungen für die Befreiung von Kontoführungsgebühren beschrieben sind. Dort ist z.B. lediglich von einem geforderten pauschalen Mindest-Geldeingang die Rede, also ohne weitere Nebenbedingungen. Bei der o.g. Prüfung seien dann jedoch sehr wohl Nebenbedingungen (welcher Art auch immer) berücksichtigt worden, daher bestehe ggf. ein Anspruch auf Rückerstattung.
Betroffene (wie ich) mögen sich an die comdirect wenden.