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Aufforderung zur Bestätigung von AGB- bzw. PLV-Update ist nunmehr auch für Altkunden aktiv.
Girokonten, die ab dem 27.03.2022 eröffnet werden, sind demnach einerseits nur bei einem monatl. Mindesteingang 700 € (oder Kontoinh. unter 28 Jahre alt) befreit von einer KfG von mtl. 4,00 € und andererseits wird die (optionale) Girocard mit mtl. 1,00 € bepreist.
Mal abwarten, ob die Verschlechterungen mittelfristig auch für Altkonten gelten werden.
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Kündigungsrücknahmerabatt wurde mir gewährt direkt bei der telef. Bestätigung der Kündigung nachdem ich das Thema direkt angesprochen hatte, wenngleich nur bis zu einem Endpreis von mtl. 4,99. Interessant fand ich dabei, dass, nachdem man sich einig war, eine Bandaufnahme mit Aufsagen der verabredeten Bedingungen mit einem gewissen Pathos seitens des o2-Mitarbeiters groß und breit angekündigt und (scheinbar) verlesen wurde, es dann aber letztendlich zum Schluss gar nicht um die Kündigungsrücknahme, sondern um eine Werbeerlaubnis ging. Ich wollte schon direkt nach dem "Sind Sie damit einverstanden, dass " und dem schier endlosen Geblubber mein Einverständnis geben um die Sache abzukürzen und war ziemlich erstaunt, als es plötzlich diese unerwartete Wendung nahm. Habe natürlich abgelehnt. Anschließend wurde dann aber doch noch die Kündigungsrücknahme thematisiert, wenngleich wesentlich kürzer und knapper als die Angelegenheit vorher.
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klingt für mich eher nach Anwalt auf Neukundenfang [...]
Wohl wahr! Ohne Mandate ist ein Anwaltsbüro schnell wieder weg vom Markt...
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chicolino Zwei Sim-Karten, beide Basic ohne Option, nahezu ohne Guthaben seit längerem: keine SMS erhalten
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Es gibt eben Mitarbeiter die das wissen und welche die das nicht wissen. Also immer eine Glückssache und verlässlich klappen tut es auf jeden Fall nicht.
Ja, diese Regel scheint es allem Anschein nach nur als Arbeitsanweisung, nicht aber als Plausibilitätsprüfung in der Software zu geben.
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Erklären brauchte !?
Dürfen, tut er alles !?
Wenn man schon klugschei*t, dann aber doch bitte richtig: zu erklären brauchte. Ganz getreu dem Motto: Wer brauchen ohne zu gebraucht, braucht brauchen gar nicht erst zu gebrauchen 
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[...] gestern Kündigung bestätigt an der Hotline( Hamburger Nr)
Direkt die 5 Euro angesprochen, eingebucht fertig[...]
Wann endet denn die Vertragslaufzeit?
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[...]o2 geht da mit gutem Beispiel voran.[...]
Sehe ich nur dann auch so, wenn o2 TEF die nachträglich verkürzte Mindestlaufzeit bei meinen grundgebührfreien Verträgen nicht dazu nutzt, sie mir früher als bisher möglich aufzukündigen.
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Ja der Rabatt war Vertragsbestandteil und in der Rechnung steht drin bis 30.06.23 gültig, hab vorher die 5 Euro auch nie bezahlt und seit dieser Woche ist der Rabatt raus genommen worden.
So wie ich deine Posts verstehe handelt es sich - zumindest zunächst mal - weder um eine auf der letzten Abrechnung erfolgte Herausnahme noch wurde per EMail mitgeteilt, dass sich am Vertrag etwas geändert hat. Mithin ist nicht auszuschließen, dass es sich nur um ein Darstellungsproblem o.dergl. handelt. Ich würde daher dringend anraten die nächste Rechnung abzuwarten, bevor ich von irgendjemandem, die/der möglicherweise nicht weiß was sie/er tut, in den Vertragsdaten herumändern lassen würde.
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Sei bitte so nett und lese richtig, denke erst nach bevor Du etwas schreibst [...]
Auch 2022 lautet der Imperativ singular des Verbs lesen immer noch lies. Insofern löst die anschließende Aufforderung an andere zum Nachdenken vor dem Schreiben sicher bei so manchem geneigten Leser ein verächtliches Kopfschütteln aus 