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[...]ch dachte, es gilt für alle Verträge mit passiver Verlängerung, egal, wann die Verlängerung stattgefunden hat[...]
Falsch gedacht. Sofern bei am 01.12.21 bereits laufenden VVLs die Kündigungsfrist verringert wird, ist das eine rein freiwillige Sache des Anbieters.
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[...]Mir ist unklar, ob diese neue Regelung auch bei Vertrgsverlängerungen greift, die vor dem 1. Dezember 2021 erfolgte[...]
Tut sie nicht, aus Gründen des (beiderseitigen) Bestandsschutzes!
Freiwillig können Anbieter ihren Kunden natürlich verringerte Kündigungsfristen bei bereits bestehenden VVLs anbieten/einräumen.
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[...]Die N26 Leute haben das Riesenproblem, dass sie mit Nullzahler Kunden zu wenig bis kein Geld verdienen und nur auf Wachstum erpicht sind, um ihre Finanziers zu befrieden.[...]
Du bezeichnest das eigentliche, tatsächliche Geschäftsmodell der N26-Macher als Riesenproblem?? Also solche Probleme hätte ich gerne 
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o2 streicht ab dem 1.12 die 24-monatige Vertragslaufzeit.
o2 setzt damit nur dass um was mit der Gesetzesänderung gefordert ist. Das monatliche Tarife in der UVP nicht mehr kosten dürfen wie 24 Monate.
Es ist geradezu unerträglich welchen Stuss ihr hier verbreitet!
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Wenn ich Probleme beim LogIn in meine o2-Accounts auf dem PC habe, was regelmäßig auftritt, lösche ich mittels firefox-addon sämtliche Cookies der o2 Seite und dann funktioniert es wieder.
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[...]die Telekommunikationsverträge fallen unter das neue TKG und [...]daher gelten sie ab dem 1.12. für alle Verträge.[...]
Nach meinem Kenntnisstand ist es wie folgt: In D gilt - zum Glück - immer noch das Prinzip der Rechtssicherheit bestehender Verträge. Eine (passive) Verlängerung wird in diesem Sinne allerdings als Neuvertrag angesehen, weswegen hierfür ab Dez. 2021 die neue Regelung gilt. Für vor dem 01.12.2021 begonnene (passive) Verlängerungen bleibt - bis zum nächsten Verlängerungstermin - hingegen alles beim alten.
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... , so der Chef zum Angestellten, und weiter ...
...30/31 Tagen zu 28 Tage.....sei Mal kein korinten.scheisser....das sind Rundungsverluste ( halt zu deinen Ungunsten )...
..., also mach' dir bloß nicht ins Hemd, nur weil das 13, Monatsgehalt zukünftig gestrichen wird 
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Dass o2 da streng unterscheidet ist bekannt. Ok, wenn das ehemalige EM-Guthaben bei dir schlussendlich auf die Kunden-Nr. portiert wurde, und zudem der "EM-Nachfolge-Vertrag" innerhalb des Vertragskonstruktes unter deiner Kunden-Nr. gar nicht als KV-Nehmer fungiert, sind unsere Fälle wohl grundverschieden und nicht vergleichbar.
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Denkbar ist aber auch, dass es kein Fehler ist, sondern beabsichtigte Panikmache, freilich ohne jede sonstige Änderung zum Staus Quo 

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Ein generelles Problem mit dem Kombivorteil gibt es aber nicht. Ich habe diesen Monat auch Guthaben in Verrechnungsguthaben umgewandelt. Der Kombivorteil wird bei mir ohne Probleme berücksichtigt.
Interessant. Ob das tarifabhängig oder situationsabhängig ist? Mein seinerzeit neu angeschaffter Ersatzvertrag (inkl. Rufnr.-mitnahme des Loop) ist jedenfalls ein Starter Flex online, durch KV reduziert um monatl. 20 €.