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Was für unerwünschte Nebenwirkungen den?
Schwerwiegenste Nebenwirkung: Sofern der Vertrag, auf den das Guthaben umgebucht wurde, als eingetragener KV-Geber fungiert, taucht der KV nicht in der Abrechnung auf, wird also betragsmäßig nicht berücksichtigt. Erst wenn das Guthaben irgendwann abgebaut ist, ändert sich das. Es dürfte sich zwar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um einen Fehler im Abrechnungssystem handeln, jedoch besteht nicht die Absicht diesen Fehler zu korrigieren. Man muss quasi nach jeder Abrechnung seinem Geld hinterherrennen, was entsprechend der KV-Höhe bis zu 20 € je Abrechnung betragen kann. Außerdem wird, ganz grundsätzlich, ein KV als solcher zwar ausgelobt, ist jedoch nirgends als Tarifbestandteil hinterlegt und steht daher in der Natur der Sache liegend immer auf etwas wackeligeren Beinen.
Weitere Nebenwirkung (nur bei mehreren Verträgen auf einer Kundennummer zutreffend): Die Anrechnung des Guthaben erfolgt nicht auf die Gesamtrechnung sondern nur auf den einzelnen Vertrag, auf den das Guthaben gebucht wurde. Es dauert also länger, im Einzelfall sogar sicherlich deutlich länger, bis das Guthaben aufgebraucht ist.
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Genau dieser Auffassung war auch das Gericht in München [... ]
Das Gericht hat nur deshalb eine Auszahlung verfügt, weil der entsprechende Nachweis über die Zusammensetzung/Nutzung des Guthabens von Telefonica zu spät ein-/nachgereicht wurde. Es ist völlig offen, ob das Gericht der Argumentation von Telefonica gefolgt wäre und den EM-Anteil von der Auszahlung ausgenommen hätte.
Ich halte meine paar Easy Money Karten mit 4x1 Euro Überweisung pro Jahr am Leben. Und das seit mehr als 10 Jahren. Was passiert denn nun, wenn o2 kündigt und kein Easy Money Guthaben auszahlen will? Ich kann nicht unterscheiden, wieviel von dem vorhandenen Guthaben auf Easy Money und wieviel auf meine eigenen Zahlungen zurück geht. Wenn ich ein Internet Paket für 10 Euro buche, von welchem Guthaben wird das Geld abgezogen?
Einen Laufzeitvertrag für den Mobilfunk hatte ich vor 15 Jahren zuletzt, und brauche den sicher nicht.
Meine Empfehlung: Mache dir erst dann Gedanken darüber, wenn dir tatsächlich die Kündigung ins Haus flattert.
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Die vorgeschlagene Umbuchung auf einen o2-Laufzeitvertrag kann zu unerwünschten Nebenwirkungen führen, insbesondere bei mehreren Verträgen unter derselben Kundennummer. Umbuchung auf dasjenige Kundenkonto, dem der betreffende Laufzeitvertrag zugeordnet ist, wäre meine klare Empfehlung. Also quasi einfach nur eine Ebene höher.
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Damit bestätigst du aber doch im Grunde genommen die hier im Thread geäußerte Vermutung, dass nur übermäßigen EM-Nutzern gekündigt wird - wenn man mal unterstellt, dass diejenigen Fälle, auf denen der teltarif-Artikel basiert, auch diejenigen sind, die du kennst und auf die du dich hier beziehst.
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Was nach genauem Studium des Artikels auffällt, ist, dass Angaben zur Bestellmöglichkeit (sprich über welche Site) und Angaben zum Ablauf des Bestellzeitraums für die sog. Testkarte, die automatisch nach 30 Tagen ausläuft, fehlen. Diese Angaben werden nur für die "zwei weiteren attraktiven Aktionsangebote für Neukunden" konkret aufgeführt, nämlich das Hinzubuchen der entsprechenden kostenlosen unlimited Fullspeed Option zu einem neuen Free Tarif.
Man sollte also gut drauf achten, was genau man ab dem 1.Juni abschließt.
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Den "Vergleich" gibt es in aufbereiteter Form natürlich nicht im Account, aber die dafür notwendigen Basis-Informationen durchaus. Mit "belesen sein" hat das nichts zu tun.
Im Übrigen behaupte ich vorhersagen zu können, was passiert, wenn dir jemand zu Lösung A oder zu Lösung B rät:
Nach Lösungsvorschlag A kommt die Rückfrage: Aber wäre Lösung B nicht vielleicht doch besser?
Nach Lösungsvorschlag B kommt die Rückfrage: Aber wäre Lösung A nicht vielleicht doch besser?
Ich bin hier raus
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Also dann besser widersprechen, oder? Kommt dann eine Zwangsumstellung?
Du wirst doch wohl in der Lage sein zu beurteilen, ob nun Umstellen auf EU-Standard-Roaming oder Widersprechen und mithin Beibehalten der momentanen Auslandsregelung für dein Nutzungsprofil die bessere Wahl ist. Wer sonst sollte das können??
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[...] Die Minutenpreise dieser Loop SIM liegen bei 86 Cent (1,74 DM) mit 60/60 Taktung (Hauptzeit fremde Netze), ist also praktisch nicht sinnvoll nutzbar. [... ]
Naja, ich, als 2020 Betroffener, hatte seit Einführung der Allnetflat diese für monatlich knapp 15 € genutzt. War nach meiner Wahrnehmung eine ziemlich sinnvolle Nutzung...
Nur mit den eingehenden Telefonaten hatte ich es vermutlich übertrieben, das war in der Tat nicht sinnvoll.
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Du nimmst also an, dass so eine Auflistung nicht zu erstellen ist. Interessant. Laut Urteil existierte sie nämlich und wurde lediglich zu spät beigebracht. Wieviel Aufwand es auch immer gewesen sein mag, sie zu erstellen, es hat sie gegeben. Zu einer qualitativen Bewertung kam es nicht.
Das sind die Fakten.
Die kann man natürlich ignorieren und eigene Mutmaßungen und Behauptungen aufstellen. Inwieweit das weiter hilft ist eine andere Frage.
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Nach meiner Wahrnehmung ist das Urteil bezüglich der Auszahlung nur deswegen so positiv für den Kläger ausgegangen, weil die Beklagte zu spät die Auflistung geliefert hat, woraus genau sich die jeweiligen Guthaben zusammengesetzt haben. Die Frage, ob EM-Guthaben auszuzahlen ist oder nicht, stand überhaupt nicht zur Debatte. Daher wurde sämtliches Guthaben einer monetären Aufladung gleichgestellt. In etwaigen weiteren Prozessen dürfte daher diese Auflistung von vornherein vorliegen, denn tut sie das nicht, kann Telefonica sich den Prozess mangels Erfolgsaussichten ersparen.