Beiträge von Eldschi

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    Original geschrieben von jonasm
    haben gestern den Scheck über 45€ von der Audio-Video-Foto-Bild Aktion im Briefkasten gehabt, allerdings noch keine Spur von der Zeitschrift...

    Die Reihenfolge kann ich bestätigen. Sind extrem fix mit der Prämienversendung dort :top:

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    Original geschrieben von spunk_007
    ...Nach Überprüfung Ihres Kartenkontos freuen wir uns, Ihnen Ihre Super MasterCard auch in Zukunft kostenlos anbieten zu können...

    Daraus könnte man ableiten, dass die Konto-Überprüfung auch zu einem anderen Resultat hätte führen können. Wie hast Du denn das KK-Konto überwiegend geführt, a) immer im Haben oder b) im Soll mit monatl. Mindestausgleich oder c) im Soll mit monatlichem Komplettausgleich, also ohne Sollzinszahlung. Und wie hast Du die Karte eingesetzt? Damit meine ich, wieviel % der Umsätze entfiel etwa auf Tankvorgänge?

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    Original geschrieben von conzi
    Hat jemand von euch in der ursprünglich Buhl Aktion die Visa Gold nicht erhalten und zwischnezeitlich versucht sie zu gleich Konditionen zu beantragen?


    Ich möchte mein das Buhl Giro jetzt als Gehaltskonto nutzen. Damals hatte ich keinen Gehaltsnachweis eingereicht und deshalb nur den zinsfreien Dispo eingerichtet bekommen.
    Auf meine Anfrage wurde mir mitgeteilt, dass die kostenlose Visa Gold nachträglich nicht mehr benatragt werden könne.


    Hat jemand gegenteilige Erfahrungen gemacht?
    Kann ich die Postbank mit Androhung einer Kündigung überreden?

    Kündigungsandrohung bringt dich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht weiter. Du könntest folgenden Weg versuchen: Des öfteren kommen doch Flyer ins Haus, wo die VISA Gold beworben wird; als Goodie gibt es Kostenfreiheit im ersten Jahr. Mit einem solchen Flyer die VISA Gold zusätzlich zur bestehenden KK beantragen. Dann fleißig das Girokonto als Gehaltskonto nutzen und auch die KKs nutzen. Wenn sich dann das erste beitragsfreie Jahr dem Ende nähert, bei der PoBa vorstellig werden und vorschlagen, die normale VISA zu kündigen und durch die Gold-VISA zu ersetzen - bei dauerhafter Kostenfreiheit versteht sich. Die können das definitiv umschlüsseln, wenn sie wollen, und als (wirklich) guter Kunde hat man auch die besten Argumente.

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    Original geschrieben von mager-man
    dann lass uns bitte sofort wissen wenn du eine Antwort von Santander hast - sollte das funktionieren werde ich mich nämlich ebenfalls beschweren; hab das bisher noch nicht gemacht, da ich glaube, dass dies alles nichts bringen wird...

    Es besteht, wenn überhaupt, nur dann eine Chance, dass es im konkreten Fall etwas bringt, wenn sich möglichst alle, die das Schreiben der Santander erhalten haben, umgehend bei LIDL als Vermarkter/Verkäufer beschweren und hinweisen auf die nicht eingehaltene, jedoch zugesagte Produkteigenschaft der dauerhaften Kostenlosigkeit. Wie ich das sehe, wird das Informationsschreiben ganz bewusst scheibchenweise versandt, um etwaige Proteste über einen längeren Zeitraum zu verteilen und damit abzufedern. Und selbst wenn es im konkreten Fall nichts für einen selbst bringt, wird es vermutlich/hoffentlich dazu führen, dass sich die Santander künftig andere Vermarktungspartner wird suchen müssen.

    Re: Re: Kündigung


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    Original geschrieben von tkleyman
    ...Ansonsten könnte man sich nach diesem Schema ja auch hohe Zinsen für langjähriges Festgeld sichern und dann nach Belieben kündigen.

    Das ist imo kein Argument, denn bei einem Festgeldvertrag ist die vorzeitige Kündigung explizit ausgeschlossen.
    Weißt Du das, was Du bezüglich des Sparkontos schriebst, tatsächlich, oder hast Du es Dir aus der Festgeldüberlegung nur hergeleitet?

    Kündigung


    Mal 'ne spezielle Frage zur Konto- bzw. Geschäftsbeziehungskündigung: Es hat ja kürzlich wegen der krassen Zinssenkung auf dem Cronbank Sparkonto ziemlichen Unmut gegeben. Vor allem bei denen, die erst kurz zuvor höhere Beträge auf das Sparkonto eingezahlt haben und nun - mit Ausnahme des monatl. frei verfügbaren Betrages - wegen der gesetzl. Kündigungsfrist mind. 3 Monate gebunden sind. Wenn nun das Konto oder die komplette Geschäftsbeziehung gekündigt wird, fallen ja bekanntlich etwaig aufgelaufene Zinsen - unabhängig vom urprünglichen Zinstermin - sofort an. Wie ist das aber mit der Vorfälligkeitsentschädigung, wenn zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kontokündigung Strafzins hätte gezahlt werden müssen, wenn einfach so über den jeweiligen Betrag verfügt worden wäre? M.a.W.: Ist die Kontokündigung eine Möglichkeit, den Strafzins zu umgehen?