Beiträge von privatlehrer

    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Ja, könnt ihr. Ich verzichte darauf, da ich die Formulierung für absolut eindeutig halte. Damit werden Onlineshops 100prozentig ausgeschlossen.


    Na wenn Du Dir soooo sicher bist können wir ja auch wetten... :D


    Aber selbst wenn, es gibt ja immer mehr Onlineshops, die auch Ladengeschäfte haben/eröffnen: Atelco, KM-Elektronic, Conrad, Pearl, Computer-Universe, etc. etc. .


    Also ich verstehe diesen Absatz keineswegs als allgemeinen Ausschluss des Internethandels. Ich verstehe das mehr als Ausschluss von Hinterzimmergeschäften, Mitarbeiterverkäufen etc. .
    Ich würde z.B. Amazon.de durchaus als eine "der breiten Öffentlichkeit zugängliche Verkaufsstelle" interpretieren. Da steht ja nichts von "Ladengeschäft" oder von "regionaler Verkaufsstelle" oder von "örtlichem Einzelhandel".


    Letzlich käme es da wohl auf eine schriftliche Anfrage z.B. bzgl. Amazon.de bzw. in letzter Konsequenz auf einen Rechtsstreit an, um das abschliessend zu klären.

    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Also so viele Einschränkungen sind das, wenn man berücksichtigt, dass der Internethandel außen vor bleibt, m.E. gar nicht - in den AGB sind vor allem (eher seltene) Einzelfälle aufgeführt.


    Das findest Du "wenig" oder "selten"? Ich kann zwar vieles davon nachvollziehen, finde es aber dennoch viel. Da muss man immer die Liste dabei haben.



    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Also so viele Einschränkungen sind das, wenn man berücksichtigt, dass der Internethandel außen vor bleibt, m.E. gar nicht


    Diese Aussage verstehe ich nicht. Wieso sollte der Internethandel aussen vor bleiben? Wo steht das?

    Die AGB sollte man sich vor Abschluss unbedingt mal genau durchlesen. Die sind teilweise ziemlich gepfeffert. Zum Beispiel:


    Auszug aus den Genialcard-AGB: "3. Lohn/Gehaltsabtretung
    Der Kreditnehmer tritt der Bank den pfändbaren Teil seiner
    gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche auf Arbeitsent-
    gelt jeder Art einschließlich Betriebsrenten, Ruhegeld, Pro-
    visionsforderungen, Tantiemen, Gewinnbeteiligungen, Er-
    findungsvergütungen, Abfindungen, Pensionen sowie auf
    laufende Geldleistungen gem. § 53 Abs. 2, Abs. 3, § 54 Abs.
    2, Abs. 4 und Abs. 5 SGB I, nämlich Zahlungen von Arbeitslo-
    sengeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Rentenabfindung,
    Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld, Leistungen der Kran-
    ken-, Unfall- und Rentenversicherung (auch Erwerbsunfähig-
    keits-, Witwen- und Waisenrente) einschließlich eventueller
    Abfindungen und Beitragsrückerstattungen gegen seinen je-
    weiligen Arbeitgeber, Leistungsträger oder Dritte zur Siche-
    rung eines aufgrund dieses Kreditvertrages eingeräumten
    Kredites ab.
    Die Hanseatic Bank nimmt diese Abtretung an.
    Die Abtretung ist begrenzt auf den jeweiligen Nettokreditbe-
    trag zuzüglich eines Pauschalbetrages von 20 % auf den ge-
    nannten Nettokreditbetrag für eventuelle Ansprüche wegen
    Zahlungsverzuges, bzw. zusätzlich anfallenden Kosten, ins-
    besondere notwendige Kosten der Rechtsverfolgung. Zur
    Berechnung des pfändbaren Teils der Gesamteinkünfte wer-
    den die abgetretenen Einkünfte des Kreditnehmers entspre-
    chend § 850e Nr. 2, 2a ZPO zusammengerechnet.
    Der nach
    den so festgestellten Gesamteinkünften unpfändbare Betrag
    ist in erster Linie dem höchsten Einkommen zu entnehmen.
    Kommt der Kreditnehmer mit der Zahlung in Verzug, ist die
    Bank berechtigt, die Abtretung gegenüber den Drittschuldnern
    offen zu legen und von der Abtretung Gebrauch zu machen,
    sofern sie dies gegenüber dem Kreditnehmer mit einer Frist
    von einem Monat angedroht hat und der Kreditnehmer nach
    Ablauf der Frist noch mit einem Betrag in Höhe von mindes-
    tens zwei Monatsraten in Verzug ist.
    Die Ansprüche aus der
    Abtretung gehen mit vollständiger Tilgung der gesicherten
    Forderung auf den Kreditnehmer zurück. Die Hanseatic Bank
    ist auf Verlangen des Kreditnehmers zu einer Teilfreigabe der
    Abtretung durch entsprechende Herabsetzung des o.a.
    Höchstbetrages verpflichtet, falls der Nominalwert aller Si-
    cherheiten den jeweiligen Restkredit zuzüglich eines Sicher-
    heitszuschlages von 20 % (Deckungsgrenze) nicht nur vorü-
    bergehend übersteigt."


    :mad: Krass. Ein Wunder, dass man nicht gleich sein ganzes Hab und Gut sicherungsübereignen muss. Ich finde eine solche Abtretungsklausel durchaus überraschend und daher evtl sogar ungültig. Eine solche Klausel habe ich jedenfalls bei der Gebuhrenfrei.com-Mastercard nicht in den AGB stehen.

    Nach meiner Einschätzung (ich habe die Karte aber nicht!) gibt es wohl folgende Vor und Nachteile:


    PROS:
    - Jahresgebühr: kostenlos
    - Visa-Karte mit EMV-Chip (also Frankreich-tauglich)
    - Best-Price-Garantie (aber mit vielen Einschränkungen)
    - Online-Antrag
    - bis zu 45 Tage kostenloses Zahlungsziel
    - Ratenzahlung (kostenpflichtig) möglich
    - angenehmes Design


    CONS:
    - Bargeldabhebungen an ATM innerhalb der Eurozone 3% vom abgehobenen Betrag (mind. 5 EUR)
    - Bargeldabhebungen an ATM außerhalb der Eurozone 3% vom abgehobenen Betrag (mind. 5 EUR)
    - Kursaufschlag für Karteneinsätze außerhalb der Euro Zone 1,75%
    - Nominalzins 15,68%
    - Effektiver Jahreszins 16,90%
    - Ersatzkarte 9 Euro
    - Hotline: 01805 / 122 700 (14 Cent/Min. im dt. Festnetz) (Mo. - Sa. von 9:00 bis 18:00)
    - optionale kostenpflichtige Ausfallversicherung erhältlich (https://www.genialcard.de/index.php?id=37)
    - kein Guthabenführung möglich


    Links:
    https://www.genialcard.de
    http://www.freenet.de/freenet/…dit/genialcard/index.html
    http://www.gomopa.net/Finanzfo…ialcard&quot-p235849.html
    http://news.iff-hh.de/index.php?id=1976&viewid=42373