Die AGB sollte man sich vor Abschluss unbedingt mal genau durchlesen. Die sind teilweise ziemlich gepfeffert. Zum Beispiel:
Auszug aus den Genialcard-AGB: "3. Lohn/Gehaltsabtretung
Der Kreditnehmer tritt der Bank den pfändbaren Teil seiner
gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche auf Arbeitsent-
gelt jeder Art einschließlich Betriebsrenten, Ruhegeld, Pro-
visionsforderungen, Tantiemen, Gewinnbeteiligungen, Er-
findungsvergütungen, Abfindungen, Pensionen sowie auf
laufende Geldleistungen gem. § 53 Abs. 2, Abs. 3, § 54 Abs.
2, Abs. 4 und Abs. 5 SGB I, nämlich Zahlungen von Arbeitslo-
sengeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Rentenabfindung,
Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld, Leistungen der Kran-
ken-, Unfall- und Rentenversicherung (auch Erwerbsunfähig-
keits-, Witwen- und Waisenrente) einschließlich eventueller
Abfindungen und Beitragsrückerstattungen gegen seinen je-
weiligen Arbeitgeber, Leistungsträger oder Dritte zur Siche-
rung eines aufgrund dieses Kreditvertrages eingeräumten
Kredites ab.
Die Hanseatic Bank nimmt diese Abtretung an.
Die Abtretung ist begrenzt auf den jeweiligen Nettokreditbe-
trag zuzüglich eines Pauschalbetrages von 20 % auf den ge-
nannten Nettokreditbetrag für eventuelle Ansprüche wegen
Zahlungsverzuges, bzw. zusätzlich anfallenden Kosten, ins-
besondere notwendige Kosten der Rechtsverfolgung. Zur
Berechnung des pfändbaren Teils der Gesamteinkünfte wer-
den die abgetretenen Einkünfte des Kreditnehmers entspre-
chend § 850e Nr. 2, 2a ZPO zusammengerechnet.
Der nach
den so festgestellten Gesamteinkünften unpfändbare Betrag
ist in erster Linie dem höchsten Einkommen zu entnehmen.
Kommt der Kreditnehmer mit der Zahlung in Verzug, ist die
Bank berechtigt, die Abtretung gegenüber den Drittschuldnern
offen zu legen und von der Abtretung Gebrauch zu machen,
sofern sie dies gegenüber dem Kreditnehmer mit einer Frist
von einem Monat angedroht hat und der Kreditnehmer nach
Ablauf der Frist noch mit einem Betrag in Höhe von mindes-
tens zwei Monatsraten in Verzug ist.
Die Ansprüche aus der
Abtretung gehen mit vollständiger Tilgung der gesicherten
Forderung auf den Kreditnehmer zurück. Die Hanseatic Bank
ist auf Verlangen des Kreditnehmers zu einer Teilfreigabe der
Abtretung durch entsprechende Herabsetzung des o.a.
Höchstbetrages verpflichtet, falls der Nominalwert aller Si-
cherheiten den jeweiligen Restkredit zuzüglich eines Sicher-
heitszuschlages von 20 % (Deckungsgrenze) nicht nur vorü-
bergehend übersteigt."
:mad: Krass. Ein Wunder, dass man nicht gleich sein ganzes Hab und Gut sicherungsübereignen muss. Ich finde eine solche Abtretungsklausel durchaus überraschend und daher evtl sogar ungültig. Eine solche Klausel habe ich jedenfalls bei der Gebuhrenfrei.com-Mastercard nicht in den AGB stehen.