Bei allem Misstrauen und Vorbehalten, das ich hinsichtlich der Einschränkungen der persönlicher Freiheit auch hege, aber dieser Fall scheint mir nun relativ klar und der Personenkreis recht eindeutig abgegrenzt. Natürlich: Es mag den Einzelfall geben, bei dem die Verkettung unglücklicher Umstände ...
(editiert)
Und was die Rufschädigung betrifft: Ich denke, das hängt stark vom Auftreten der Gesetzeshüter ab. Wenn die mit Blaulicht und Sirene auffahren, kann ich mir das schon vorstellen. Wenn sie in Zivil kommen ohne "Rummel" und nachher einen PC mitnehmen... M.E. weniger ein Problem, wenn nix Strafbares drauf ist.
Und ganz ehrlich: Bei diesem Thema denke ich, dass es zumindest zu 99% die richtigen getroffen hat. Und die gehören richtig bestraft. Wo es keine Nachfrage gibt, gibt es nämlich bald auch kein Angebot mehr.