Habe das Handy auch bestellt, habe mehrmals bei DT über Ebay direkt gekauft, jetzt die Frage : Wird man benachrichtigt , wenn eine Lieferung nicht möglich ist, denn bei mir steht schon 3 Tage im Status: offen.
Beiträge von meon96
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Mal ne ganz doofe Frage.
Hat jemand schon mal ein Irrtums Schnäppchen von Amazon oder Marktplatz bekommen, wo der Preis irrtümlich zu niedrig ausgezeichnet war?
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Zitat
Original geschrieben von bernbayer
Mindestlöhne sind eben nicht sinnvoll. denn ein Arbeitsplatz, welcher sich wegen er Höhe des Lohnes nicht rechnet, wird erst garnicht angeboten. Da ist ein Kombilohn die bessere Lösung, da er keine Arbeitsplätze vernichtet. Natürlich darf der nur in Bereichen angeboten werden, wo aus Kostengründen keine Löhne gezahlt werden können, von denen man ein ausreichendes Einkommem erzielen kann Mitnahmeeffekte müssen natürlich vermieden werden. Wo durch Tarifverträge entsprechende Löhne vereinbart sind, darf der Kombilohn nicht zur Verfügung stehen.Argument: Niedriglohn und Kombi lohn besser als wenn kein Job entsteht
Im kleinen Rahmen sicherlich, aber siehe dir mal die Situation heute und nach Hartz4 an. Viele Menschen müssen noch ergänzende Lohnersatzleistungen beantragen, weil der Hungerlohn nicht zum Leben reicht, und viele Arbeitgeber das Ausnutzen.
Und wäre es wirklich so schlimm, wenn solche Hungerlohn Jobs dadurch nicht entstehen, weil es ein Mindestlohn gibt. Arbeit ist kein Selbstzweck, sondern sollte dem Lebensunterhalt dienen.
Desweiteren : Wenn ich z.b. etwas unbedingt benötige , kann ich nicht in den Supermarkt gehen und sagen, lieber Händler verkauf mir das Produkt X für die Hälfte , denn ich habe nicht mehr Geld. Der Händler würde mich auslachen.
Umgekehrt ist es leider Anders: Der Unternehmer X sagt es wird die Dienstleistung X benötigt , aber ich will nur wenig dafür bezahlen. Und er findet leider Leute die dann für diesen Lohn arbeiten, oder dafür arbeiten müssen.
Und schau mal einige Tarifverträge an, die Löhne daraus sind jenseits von Gut und Böse.
Deutschland ist im Übrigen eines der wenigen Länder der EU das keinen Mindestlohn besitzt.
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Ein Mindestlohn benötigt man, insbesondere der Tatsache geschuldet, das ein normaler Arbeitnehmer insbesondere wenn er arbeitslos ist , sich leider nicht aussuchen kann, ob er einen Job mit niedrigen Lohn annimmt oder nicht.
Gäbe es in Deutschland, ein Bedingungsloses Bürger einkommen, würde ein Mindestlohn nicht gebraucht, aber aufgrund der schlechten Verhandlungsposition insbesondere bei Arbeitslosen Arbeitnehmern ist der Mindestlohn unverzichtbar.
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Re: Keine Ware erhalten-welche Möglichkeiten?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von jd_cort
Hallo,Strafanzeige wegen Betrug wird aufgrund des geringen Gegenstandswert nicht möglich sein, ich möchte auch unsere Judikative wegen dem Betrag nicht unnötig bemühen, dem Verkäufer, wahrscheinlich mit dem Hintergrundwissen darüber, aber in Zukunft nicht noch weitere Möglichkeiten des Betruges ermöglichen, welche Art von Möglichkeiten gibt es gegen die Person vorzugehen?
Vielen Dank
JD
Betrugsanzeige bei der Polizei, ist kostenfrei, der Streitwert spielt keine Rolle.
Mahnbescheid und Mahnverfahren ( aber Kostenrisiko) -
Zitat
Original geschrieben von mager-man
Naja, soweit ich weiß musst du, wenn du aufgrund einer solchen Aussage zwangsangemeldet wurdest, erst denen das Gegenteil beweisen. Und das ist, gesetzt den Fall du hast Radio, Fernseher und Laptop, dann doch eher schwierig....Failure:
In Deutschland ist es so:
Die GEZ / Rundfunkanstalt muß dir beweisen, das du ein Gebührenpflichtiges Gerät Bereit hältst, die Aussage einer Treppen Knatsche ändert daran gar nichts.
In Österreich ist es anderes. Da muß der Gebührenpflichtige der GIS beweisen, das er kein Gebührenpflichtiges Gerät bereit hält .
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Zitat
Original geschrieben von bernbayer
Wie wär denn die Sache zu sehen, wenn Rechnung mit normaler Post verschickt worden wäre und ich sie Nicht erhalten hätte, weil sie halt verloren ging? Nach Monaten kommt dann ein Mahnbescheid, müßte ich die Kosten dafür tragen? Wer ist in der Beweispflicht daß Rechnung überhaupt zugestellt wurde? Normaler Brief ist doch kein Beweis, oder?Der Zugang der Rechnung muß meines Erachtens von der Firma bewiesen werden.
Im Falle des Thread Erstellers gibt es aber sicherlich Zeugen für den Erhalt der Rechnung . -
Also eine Firma (hier ZA) sollte zu mindestens eine Zahlungserinnerung zusenden , die nicht gratis sein muß) , bevor weitere Schritte unternommen werden.
Wäre ich in einer Situation, einen MB wegen vergessener Zahlung zu erhalten , ohne eine Erinnerung erhalten zu haben, wäre ich längstens Kunde bei dem Händler gewesen. -
Also ich muß mal ergänzend bemerken.
Ware im Intershop war viel teurer als die regulären Preise (C64 etwa 600 DM im Otto Katalog zur gleichen zeit etwa 400 DM )
Die Stereo Recorder der SKR 700XX Reihe (Preis 1400 und 1500 Mark) besaßen ein Kassettenfach mit einem gedämpften Öffnungs Mechanismus.
Allerdings schon nach Kurzer Zeit war von der Dämpfung nichts mehr zu merken.
Ansonsten war die Qualität gut. -
Was lustiges
http://images.google.de/imgres…um%3D1%26hl%3Dde%26sa%3DN
Auch in der DDR gab es ein Computer für knapp 700 Mark.
Aber
Mann bekam nur eine Leiterplatine, eine Folientastatur und ein Handbuch
Die Tastatur musste an die Leiterplatine angelötet werden (selbstständig)
Das Betriebssystem musste jedesmal bei Start abgetippt werden.
Mann musste extra nach Erfurt fahren um ihn zu erstehen, verbunden mit einer Einweisung
Für Normalanwender war der nicht zu gebrauchen, nur für absolute Cracks