Zitat
Original geschrieben von Cheeseburger
Das ist eine ausgezeichnete Idee. Gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Schwäche sind auch Anwälte auf jeden Mandanten angewiesen! Die Rechtsschutz freut sich allerdings bei der Vorabprüfung des Sachverhaltes auch und wird sich schon mal die Frage stellen, ob eine Kündigung des Vertrages sich langfristig nicht für sie auszahlt.
Ich wünsche bei diesem (waghalsigen) Unterfangen gutes Gelingen und freue mich schon auf die Darstellung des (möglicherweise peinlichen) Schriftverkehrs. Auf das wir bald alle gut zu lachen haben.:D
Cheeseburger
Es geht mir hier nicht um ein Kräftemessen mit O2, sondern lediglich um Klärung des Sachverhaltes. Wie schon erwähnt, war ich durchaus bereit, eine gewisse Summe zu investieren, um den O2-Empfang auch in besagter Wohnung zu realisieren. Leider ist O2 diesbezgl. nicht gerade sehr hilfreich gewesen. Ich hätte zumindest Vorschläge mit Blick auf eine technische Lösung zur Weiterleitung des Signales in die Wohnung gewünscht.
O2 hat es hingegen vorgezogen, uns mehr oder weniger hinzuhalten bzw. das Problem zu bagatellisieren. Es geht mir nicht darum, 2 Handys abzustauben und mich dann aus dem Vertrag herauszustehlen. Meine Absicht lag vielmehr darin, den Festnetzanschluß zu ersetzen und mit dem Nutzer der Partnerkarte zu telefonieren. Dies ist sicherlich als Grundintention eines Genion Duo anzusehen.
@dilldap: Ich denke schon, daß ich das Problem recht klar erkannt und O2 gegenüber klar formuliert habe. Da man mir dort trotz meiner Bereitschaft in eine techn. Lösung zusätzliches Geld zu investieren offenbar nicht weiterhelfen möchte, ist es wohl ein recht normaler Vorgang, anwaltliche Unterstützung einzuholen. Schon aus Zeitgründen sehe ich keinen Anlaß, mich weiter mit der Hotline zu befassen.
Als Spießertum würde ich es eher bezeichnen, wenn Leute wie Du, Muli, etc. lieber in antizipierter Schadenfreude schwelgen, als das Verhalten des Netzbetreibers zu kritisieren. Eurer Meinung nach sollte ich wohl die SIM-Karten in die Schublade legen und die GG 24 Monate lang brav bezahlen, ohne mich zu wehren. Dieses Verhalten würde sicherlich eher zu einem deutschen Spießer in wilhelminisch-unterwürfiger Tradition passen. Herzlichen Glückwunsch.
Vielleicht ist es ja auch gar nicht nötig einen Anwalt zu konsultieren, wenn Viag in gewünschter Weise auf mein Schreiben reagiert.
Cheeseburger: Von einem waghalsigen Unterfangen kann gar keine Rede sein: Deckungszusage der RS-Vers. habe ich schon, und mein Anwalt nimmt das Mandat gerne an.
Nomadd.