Beiträge von jof

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    Original geschrieben von ibomal
    Aktuell ist bei uns mitten in der Hauptstraße eine Vollsperrung, wir dürfen aber durch die Absperrung fahren, um in unser Wohngebiet zu gelangen.


    Meint ihr, dass die Vollsperrung irgendwen interessiert? :flop: Eben musste ich 5 (!!!) min warten bis ein Spinner mit Wohnanhänger gewendet hatte :rolleyes:


    Ich mache Innerortsbaustellen beruflich. Viele Leute interessieren sich nicht für die Beschilderung, sondern messen dem Navi eine größere Bedeutung zu. Und wenn sie dann merken, dass es nicht mehr weitergeht, oder mit dem Auto über irgendwelche hochstehenden Schieber-/Hydrantenkappen juckeln, werden sie noch pampig.


    Halteverbotsschilder oder Feuerwehrzufahrten jucken die meisten auch nicht. Nur wenn der örtliche Sheriff vorbeikommt und Knöllchen verteilt, werden die Leute sauer. Auf den Sheriff, nicht auf ihre eigene Borniertheit.


    Was hilft ist Ruhe zu bewahren und sich (selbst) nicht aufregen. Ändern kann man es ohnehin nicht. Man stumpft aber auch ab, in all den Jahren...

    Naja, richtig "glatt" dürfen die Steine ja nicht sein, die Griffigkeit muss gewährleistet sein.


    Hier will man eher weg von gepflasterten Radwegen. Wegen des Rollwiderstands ist Asphalt mit einer Körnung 0/5mm die bessere Wahl.


    Die Rotfärbung ist bei Radfahrstreifen (Zeichen 237!) sicherlich sinnvoll, bei Schutzstreifen jedoch nicht.


    Wenn man die Pflasteroberfläche(n) gut auswählt und auf ausreichenden Kontrast achtet, verblasst die Rotfärbung zwar nach einigen Jahren, ist aber immer noch sichtbar. Enttäuscht war ich von farbigem, d.h. durchgefärbtem Asphalt. Sauteuer, und nach 5 Jahren war die (im Einbauzustand recht grelle) Rotfärbung kaum noch vorhanden. Da halte ich das Aufbringen von Reibeplastik auf (schwarzen) Asphalt für besser. Das fährt sich nach und nach ab, und muss turnusmäßig (wie alle anderen Markierungen auch) erneuert werden. Dann ist es aber auch wieder schön hell.


    Gruß Jörg

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    Original geschrieben von Gag Halfrunt Warum muss man an der Vorfahrtsstraße warnen? Reicht es nicht, an der wartepflichtigen Straße zu warnen?


    Berechtigte Frage. Die Antwort lautet wohl: es reicht nicht, da es (statistisch nachweisbar) nachts bei ausgeschalteter LSA tatsächlich zu schweren Kreuzungsunfällen kommt. Daher die Forderung, entsprechende Ampeln auch nachts eingeschaltet zu lassen.


    Mein Vorschlag wäre dann eine Art "Zwischenlösung": das signalisieren von höherer Aufmerksamkeit, aber trotzdem kein Anhaltezwang in der Hauptrichtung (= auf der Vorfahrtstraße).


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    Eine Mischform, also den Schutzstreifen mit gestrichelter Linie und Zeichen 237, den archie83 in seinem Beispiel genannt hat, habe ich noch nicht gesehen – und ist m.W. auch nicht möglich.


    Korrekt, das darf es so nicht geben. Schutzstreifen werden durch Leitlinien (Zeichen 340 StVO) mit Schmalstrichen von 1,0m Länge und 1,0m Breite markiert. Die Zweckbestimmung von Schutzstreifen soll durch Radfahrerpiktogramme verdeutlicht werden. (RASt 06, Ziffer 6.1.7.3)


    Man sollte auch vermeiden, die Schutzstreifen rot einzufärben (auch nicht in Kreuzungsbereichen), da durch die rote Farbe eine Sicherheit suggeriert wird ("das ist mein Bereich nur für Radfahrer"), die nicht vorhanden ist.


    Gruß Jörg

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    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Verstehe ich nicht. An einer normalen Vorfahrtsstraße ohne Ampel blinkt ja schließlich auch nichts.


    Das Argument für das nächtliche Nicht-Ausschalten der Ampeln sind ja statistisch nachweisbare schwere Kreuzungsunfälle. Einen Artikel zum Thema hatte ich bereits verlinkt. Auszug:


    „Ohne Ampeln ist die Unsicherheit an Kreuzung nachts doppelt so hoch”, sagt Brockmann, der für die Unfallforschung der Versicherer (UDV) arbeitet. In einer Studie untersuchte der UDV bereits 2007 in Dresden die Auswirkungen von nachts abgeschalteten Ampeln auf die Unfallstatistik: 300 Verkehrsunfälle pro Jahr, mehr als 100 Verletzte. „Diese Statistiken lassen sich ohne weiteres auf andere Großstädte wie Duisburg, Düsseldorf oder Köln übertragen”, sagt Brockmann."


    M.E. sorgt das "gelb Blinken" für eine erhöhte Aufmerksamkeit auf der Vorfahrtstraße, das "rot Blinken" (mit Anhaltegebot = Stoppschild) für das eindeutige Signal "ich habe hier definitiv keine Vorfahrt".


    Der Vergleich mit "nicht beampelten Kreuzungen" hinkt hier etwas, da "Kreuzungen mit Ampel" (im Fachjargon heißt es "lichtsignalgeregelte Knotenpunkte") sind komplizierter betreffend die Abbiegebeziehungen, Spuraufteilung, Verkehrsstärken, etc.


    Gruß Jörg

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    Original geschrieben von archie83
    Ich kenne unter anderem solche Radwege: Direkt links von dir fährt ein Geländewagen mit 50 km/h vorbei, der wegen seiner Breite gerne mal die gestrichelte Linie (...) überfährt. Direkt rechts neben dir parken Autos mit getönten Heckscheiben, damit du nicht sehen kannst, ob da jemand drin sitzt. Offiziell wird dir eine Fahrbahnbreite von 1,25m zugewiesen. Davon musst du aber noch den Platz abziehen, den dir der oben genannte Geländewagen sowie Leute, die nicht richtig einparken können, wegnehmen. Da fahren die Leute lieber verbotenerweise auf dem Gehweg statt zwischen den Autos zerquetscht zu werden.


    Der Radfahrer-Schutzstreifen gehört zur Fahrbahn, und soll im Begegnungsverkehr Lkw/Pkw sogar planmäßig befahren werden. Die von Dir genannten 1,25m Schutzstreifenbreite ist das Mindestmaß, die Regelbreite ist 1,50m. Bei Längsparkständen entlang des Schutzstreifens sollte ("muss" aber nicht) der Sicherheitsabstand 1,75m zu parkenden Fahrzeugen betragen, d.h. eine Schutzstreifenbreite von 1,50m vorhanden sein. 1,25m Schutzstreifen unmittelbar an 2,00m breiten Längsparkständen sind also prinzipiell möglich.


    Problematisch ist insbesondere bei Ortsdurchfahrten der verfügbare Querschnitt, in dem man alle geforderten oder gewünschten Elemente (Fahrbahn, Gehwege, Parkstände, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen) unterbringen muss. Das ganze ist dann eigentlich immer ein Kompromiss, wo jeder Abstriche bzw. Zugeständnisse machen muss.


    Die Gewerbetreibenden fordern (öffentliche) Parkplätze, die Fußgänger ausreichend breite Gehwege (das Regelmaß sind 2,50m, in der Praxis bleibt es häufig beim Mindestmaß von 1,50m), und die Radfahrer einen Radweg. Dass ein Schutzstreifen problematisch sein kann, ist in der Verkehrsplanung (und insbesondere beim ADFC) bekannt. Die Alternative wäre aber in den meisten Fällen, auf den Schutzstreifen ganz zu verzichten, was üblicherweise eine Fahrbahnquerschnittsreduzierung um 1,00m ergibt (6,00m statt 7,00m). Diesen Meter kann man dann gut entweder den Fußgängern zugeben, oder es reicht für eine gegenüberliegende Reihe Längsparkplätze, was wiederum das Gewerbe freut. Es gibt also auch genügend "Gegner" des Schutzstrreifens...


    Ferner setzt man voraus, dass der Verkehrsteilnehmer eine gewisse Grundintelligenz mitbringt, d.h. nicht stur auf irgendwelchen Rechten beharrt (leider ist dies in Deutschland stark ausgeprägt...), sondern mit der gebotenen Rücksicht unterwegs ist.


    Andersherum muss man immer mit Rücksichtslosigkeit rechnen, z.B. mit auf dem Schutzstreifen parkenden Fahrzeugen, weil eben der Bäcker genau dort ist, und der nächste freie Parkplatz 30 oder 50m entfernt ist.


    Dann kann man als Radfahrer entweder den Autofahrer zur Rede stellen, dessen Auto verkratzen oder mit den Fäusten auf dem Dach herumtrommeln. Man kann aber auch kurz nach hinten schauen, auf die Fahrbahn ausweichen und einen Schlenker um das falsch geparkte Auto herumfahren. Dann ist die Situation nach 10 Sekunden vergessen.


    Bitte nicht falsch verstehen, ich will das Parken auf Radwegen, Schutzstreifen oder auf den Blindenleitsystemen etc. nicht gutheißen. Aber mit etwas gutem Willen lassen sich viele Konfliktsituationen recht einfach lösen.


    Gruß Jörg

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    Original geschrieben von Gag Halfrunt Das ist nichts anderes als bei uns. Hier ist die Ampel an der Vorfahrtstraße aus und die an der wartepflichtigen blinkt gelb. Die Vorfahrt wird über die neben der Ampel angebrachten Schilder geregelt.


    Der kleine aber feine Unterschied ist, dass Sie in den USA auf der Vorfahrtstraße "gelb" blinken, während es bei uns dort "dunkel" ist. Ich halte die US-Regelung für sicherer in Bezug auf Kreuzungsunfälle.


    Gruß Jörg

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    Original geschrieben von Braindead Einige sollen wohl auch absichtlich ausbremsen

    Korrekt. Zudem gibt es Pförtnerampeln, die nur eine bestimmte Menge Fahrzeuge passieren lassen, um den Streckenabschnitt nicht zu überlasten.


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    andere haben erst gar keinen Anforderungskontakt

    Schleifen und die zugehörigen Leerrohre, Kabel, Steuerung, etc. sind teu(r)er.


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    ...und zeigen auch Nachts wenn nichts los ist ihre programmieren Rot und Grünphasen.

    Ein umstrittenes Thema. Die einen sind für das nächstliche Abschalten, die anderen strikt dagegen. Siehe beispielhaft folgenden Artikel:


    http://www.aachener-zeitung.de…n-ist-umstritten-1.365901


    In den USA habe ich schon vor 30 Jahren folgendes sinnvolles System erleben dürfen: Nachts werden die Ampeln an wenig befahrenen Kreuzungen nicht komplett ausgeschaltet, sondern sie blinken entweder gelb = ich habe Vorfahrt, jedoch trotzdem Achtung oder sie blinken rot = ich muss Anhalten und Vorfahrt gewähren ("Stoppschild").


    Die Kommunen sparen so zwar kaum Strom, man wartet aber nicht unnötigerweise mit laufendem Motor 20...40 Sekunden auf die nächste Grünphase.



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    Neben den vielen Straßenschäden ist ein funktionierendes und vor allem Intelligentes Ampelsystem enorm wichtig.

    Zur Beseitigung der Straßenschäden ist schlichtweg kein Geld da. Das wird lieber für die Bankenrettung und andere "wichtige Dinge" ausgegeben.


    In Großstädten ist die Verkehrsdichte häufig so hoch, dass ein "intelligentes Ampelsystem" (mit möglichst vielen "grünen Wellen" o.ä.) gar nicht mehr geschaltet werden kann.


    Für viel wichtiger halte ich ein funktionierendes und bezahlbares (sprich "billiges" und demnach stark subventioniertes) ÖPNV-Netz. Am Wochenende kostete mich hier eine Fahrt für 2 Personen vom Stadtrand in die Innenstadt hin und zurück 6,80 Euro. Da kommt man schon ins Grübeln, warum man sich Wartezeit und verschwitzte Mitfahrer antut, und nicht einfach das Auto nimmt (was sowieso vor der Haustür steht)...


    Ich würde den Liter Sprit so besteuern, dass er 3...5 Euro kostet, und dafür den ÖPNV so subventionieren, dass die Bahn-/Busverbindungen besser, häufiger und billiger (z.B. pauschal 50 Cent je Fahrt, egal wo hin innerhalb der Stadt) werden.


    Meine Meinung.


    Gruß Jörg

    Mal die Hausratversicherungspolice geprüft? Wenn da Überspannungsschäden mitversichert sind, sind die betroffenen Geräte (meist) zum (damaligen!) Neuwert versichert.


    Gruß Jörg

    Heutzutage ist bei Versicherungen alles "verhandelbar", z.B. die Anrechnung der unfallfreien Jahre mit einem Fremd-PKW auf die eigene SF-Klasse, oder ein Beitragsrabatt auf den Tarif der eigenen SF-Klasse (so funktionieren häufig Rabattretter, das "böse Erwachen" kommt dann beim Wechsel zu einer anderen Gesellschaft.


    "Verhandelnbar" heißt aber auch, dass "vieles kann" aber "nichts muss". Irgendeinen Hansel einmalig billig oder vergünstigt haftpflichtversichern ist aus Sicht einer Versicherung nicht so der Brüller.


    Ich empfehle daher den Gang zum örtlichen Versicherungsvertreter, wo auch andere Versicherungen (Hausrat, Privathaftpflicht, Gebäude, Rechtsschutz, usw.) abgeschlossen wurden. Da bekommt man persönliche Beratung und entsprechenden Service.


    Alternativ kann man den eigenen PKW auch auf andere Personen versichern, z.B. auf Eltern oder Großeltern. Vielleicht schlummert da noch ein ungenutzter Rabatt? Meines Wissens kann man aktuell die "eingefahrenen Prozente" bis zu 7 Jahre lang ungenutzt parken.


    Saisonkennzeichen scheitert bei Sparbrötchen häufig daran, dass während der Nicht-Zulassungszeit kein geeigneter Unterstellplatz (Garage, Abstellplatz) zur Verfügung steht. Laternenparken auf öffentlichem Grund mit Saisonkennzeichen ist nicht erlaubt.


    Gruß Jörg