Zitat
Original geschrieben von archie83
Ich kenne unter anderem solche Radwege: Direkt links von dir fährt ein Geländewagen mit 50 km/h vorbei, der wegen seiner Breite gerne mal die gestrichelte Linie (...) überfährt. Direkt rechts neben dir parken Autos mit getönten Heckscheiben, damit du nicht sehen kannst, ob da jemand drin sitzt. Offiziell wird dir eine Fahrbahnbreite von 1,25m zugewiesen. Davon musst du aber noch den Platz abziehen, den dir der oben genannte Geländewagen sowie Leute, die nicht richtig einparken können, wegnehmen. Da fahren die Leute lieber verbotenerweise auf dem Gehweg statt zwischen den Autos zerquetscht zu werden.
Der Radfahrer-Schutzstreifen gehört zur Fahrbahn, und soll im Begegnungsverkehr Lkw/Pkw sogar planmäßig befahren werden. Die von Dir genannten 1,25m Schutzstreifenbreite ist das Mindestmaß, die Regelbreite ist 1,50m. Bei Längsparkständen entlang des Schutzstreifens sollte ("muss" aber nicht) der Sicherheitsabstand 1,75m zu parkenden Fahrzeugen betragen, d.h. eine Schutzstreifenbreite von 1,50m vorhanden sein. 1,25m Schutzstreifen unmittelbar an 2,00m breiten Längsparkständen sind also prinzipiell möglich.
Problematisch ist insbesondere bei Ortsdurchfahrten der verfügbare Querschnitt, in dem man alle geforderten oder gewünschten Elemente (Fahrbahn, Gehwege, Parkstände, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen) unterbringen muss. Das ganze ist dann eigentlich immer ein Kompromiss, wo jeder Abstriche bzw. Zugeständnisse machen muss.
Die Gewerbetreibenden fordern (öffentliche) Parkplätze, die Fußgänger ausreichend breite Gehwege (das Regelmaß sind 2,50m, in der Praxis bleibt es häufig beim Mindestmaß von 1,50m), und die Radfahrer einen Radweg. Dass ein Schutzstreifen problematisch sein kann, ist in der Verkehrsplanung (und insbesondere beim ADFC) bekannt. Die Alternative wäre aber in den meisten Fällen, auf den Schutzstreifen ganz zu verzichten, was üblicherweise eine Fahrbahnquerschnittsreduzierung um 1,00m ergibt (6,00m statt 7,00m). Diesen Meter kann man dann gut entweder den Fußgängern zugeben, oder es reicht für eine gegenüberliegende Reihe Längsparkplätze, was wiederum das Gewerbe freut. Es gibt also auch genügend "Gegner" des Schutzstrreifens...
Ferner setzt man voraus, dass der Verkehrsteilnehmer eine gewisse Grundintelligenz mitbringt, d.h. nicht stur auf irgendwelchen Rechten beharrt (leider ist dies in Deutschland stark ausgeprägt...), sondern mit der gebotenen Rücksicht unterwegs ist.
Andersherum muss man immer mit Rücksichtslosigkeit rechnen, z.B. mit auf dem Schutzstreifen parkenden Fahrzeugen, weil eben der Bäcker genau dort ist, und der nächste freie Parkplatz 30 oder 50m entfernt ist.
Dann kann man als Radfahrer entweder den Autofahrer zur Rede stellen, dessen Auto verkratzen oder mit den Fäusten auf dem Dach herumtrommeln. Man kann aber auch kurz nach hinten schauen, auf die Fahrbahn ausweichen und einen Schlenker um das falsch geparkte Auto herumfahren. Dann ist die Situation nach 10 Sekunden vergessen.
Bitte nicht falsch verstehen, ich will das Parken auf Radwegen, Schutzstreifen oder auf den Blindenleitsystemen etc. nicht gutheißen. Aber mit etwas gutem Willen lassen sich viele Konfliktsituationen recht einfach lösen.
Gruß Jörg