Ach, und noch etwas:
Wir gehen übrigens davon aus, dass du die sehr gute App "QuickPic" meinst.
Oder redest du tatsächlich von der App "QuickPix" und hattest keinen Schreibfehler?
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Ach, und noch etwas:
Wir gehen übrigens davon aus, dass du die sehr gute App "QuickPic" meinst.
Oder redest du tatsächlich von der App "QuickPix" und hattest keinen Schreibfehler?
Weil du da noch Android 4.2.2 hast.
Edit: Ups, zu langsam ![]()
Es geht um Schreibzugriff. Löschen ist auch ein Schreibzugriff.
So ist es im Prinzip auch.
Mit QuickPic kann man auch in Android 4.4.2 prima verschieben, nur nicht auf die externe SD. Das hat aber absolut nichts mit QuickPic zu tun, was die Kommentatoren im Play Store bei der App leider auch nicht verstehen.
Es betrifft alls Nicht-System-Apps. Diskussionen zu Sinn und Zweck des Ganzen findet man im Netz so einige. Würde mal suchen nach "Kitkat sd gesperrt" oder so. ![]()
Perfect Keyboard
Smart Keyboard
aKeyboard ("Eine Tastatur")
Touchpal
MultiLing
u.a.
Allgemein denke ich, dass man mit einer Tastatur mit vernünftiger Wortvorhersage schneller ist. Aber wenn man unbedingt eine 3x4 Tastatur will, würde ich eine der beiden letztgenannten Tastaturen empfehlen.
ZitatOriginal geschrieben von MarKl
Gibt es eine App, die meine ganzen Aufenthalte aufzeichnent. Also quasi jeden Meter, egal ob Inland oder Ausland. Das wäre der Hammer, wenn ich dann nach Monaten und Jahre nachschauen kann wo ich alles war und es mir einer map angezeigt wird.
Das macht Google übrigens automatisch, wenn Standortübermittlung aktiviert ist. Kannst du dir im Browser anschauen:
https://maps.google.de/locationhistory/
Nein, das LG Köln sagt:
ZitatDie Kammer neigt insoweit der Auffassung zu, dass ein bloßes „Streaming“ einer Video-Datei grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine unerlaubte Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG darstellt, wobei diese Frage bislang noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt ist. Eine solche Handlung dürfte vielmehr bei nur vorübergehender Speicherung aufgrund einer nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten bzw. öffentlich zugänglich gemachten Vorlage regelmäßig durch die Vorschrift des § 44a Nr. 2 UrhG gedeckt sein (vgl. Busch, GRUR 2011, 496; Stolz, MMR 2013, 353).
Sowas geht beispielsweise mit "Tasker" . Mit festen Uhrzeiten geht das fix.
Mit Sonnenaufgang und Sonnenuntergang ist das komplexer, da musst du dir die Daten ja erst mal holen. Hier habe ich eine Anleitung gefunden (auch wenn es da um etwas anderes geht letztendlich) :
http://fotoallerlei.com/powers…wenn-die-sonne-untergeht/
ZitatOriginal geschrieben von flensi
Ich gönne manchen A und E Verkäufern die Marge nicht weil z.B. 89€ und mehr,halte ich für Habgier.
Der optimale Verkaufspreis bei A. liegt bei 35-43€ um nicht "Verluist" zu machen.
Finde ich aber ein teils unlogisch ;).
Wenn es darum geht, Verkäufer bei ebay und Amazon zu ärgern, kann man ja auch hier im Forum verkaufen. Einkaufspreis plus Versandkosten. Jeder, der hier im Forum kauft, kauft dann nicht bei ebay oder Amazon. Und Amazon verdient auch nicht mit.
Und du hast eine bessere Kontrolle darüber, WEM du verkaufst. Du willst ja nicht dein Urlaubspaket an einen Wiederverkäufer für 89 EUR loswerden, wenn du diese Leute ärgern willst... ![]()
Du meinst den zum B2000 / Huawei B593?
http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=558798