Beiträge von fantomas

    Wenn gegen den Halter als Betroffenen das Verfahren eingeleitet wird (weil man zunächst unterstellt, der Halter wäre selbst gefahren), ist seine Verjährungsfrist unterbrochen und beginnt von neuem zu laufen. Wenn der Halter aber nicht der Fahrer war und der Fahrer (noch) unbekannt ist, hat das auf dessen Verjährungsfrist keinen Einfluss. Wenn es also gelingt, dass der Fahrer 3 Monate lang nicht ermittelt werden kann, ist Verjährung eingetreten, unabhängig davon, welche Maßnahmen gegen den Halter oder andere Verdächtige getroffen werden.

    Zur Verbesserung der WLAN-Versorgung (speziell zur Erweiterung in den Garten) habe ich mir den Fritz WLAN-Repeater N/G zugelegt. Leider zickt das Ding rum ohne Ende. Wenn er mal eingerichtet ist, funktioniert er zwar zunächst gut, nach ca. 2 Tagen geht dann gar nichts mehr mit WLAN, weder in Nähe des Repeaters noch direkt in der Nähe des Routers. Das WLAN-Netz scheint komplett blockiert, es wird zwar mit hervorragendem Pegel angezeigt, aber eine Verbindung ins Internet ist nicht möglich. Abhilfe schafft nur ein Reset und neue Konfiguration. Hat jemand ähnliche Probleme oder eine Ahnung, was das sein kann? Die AVM-Hotline hat keinen Plan.


    Langsam habe ich die Faxen mit dem Teil dick und ich erwäge, mir einen neuen Router oder Access Point zuzulegen. Die Sendeleistung ist ja limitiert, aber gibt es evtl. trotzdem Unterschiede zwischen den Herstellern hinsichtlich der Reichweite? Welcher Access Point (am liebsten komplett mit Modemrouter, zur Not aber auch standalone) wäre hinsichtlich bester Reichweite empfehlenswert?

    In einem kleinen Hotel in Italien habe ich mal folgendes Verfahren gesehen: Der Gast gibt der Reception die MAC-Adresse seines Computers, diese wird dann im WLAN freigeschaltet. Vermutlich wird dann der Datenverkehr mitprotokolliert und kann über die MAC-Adresse dem jeweiligen Gast zugeordnet werden.
    Da das Netzwerk ansonsten offen war, wäre das natürlich kein Schutz gegen das Abfangen und Faken von MAC-Adressen. Müsste man zusätzlich noch per WPA verschlüssseln.
    Und auf einem Campingplatz, ebenfalls in Italien, gab es ein Verfahren mit Benutzerkennung und Passwort, ähnlich wie in manchen Internetcafes. Da muss es doch eine bezahlbare Software geben, es gibt ja auch kleine Internetcafes, die sich sicher keine mordsmäßig teure Software leisten können,


    BTW: Wie schützen sich eigentlich Betreiber von Internetcafes gegen Missbrauch ihrer Internetzugänge?

    Zitat

    Original geschrieben von Gastroli
    Somit stimme ich dir zu, das wäre in Deutschland sicherlich sinnvoll.

    Btte nicht falsch verstehen, ich habe nur die Situation in Österreich aufgezeigt, es bedeutet keineswegs, dass ich die Halterhaftung befürworte, ganz im Gegenteil.

    Zitat

    Original geschrieben von Gastroli
    Halterhaftung heisst aber das der Halter immer dafür die schuld trägt, egal wer Fährt...

    Nein, das heißt es nicht. Es bedeutet lediglich (am Beispiel Österreich), dass dem Halter eine Geldbuße dafür auferlegt werden kann, dass er sich weigert, den Fahrer zu benennen oder nicht dafür gesorgt hat, dass er nachvollziehen kann, wer der Fahrer war. Für den Verkehrsverstoß selbst kann der Halter nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

    Zitat

    und einer Gesellschaft ein Fahrverbot zu erteilen ist wohl eher schwierig.

    ein Fahrverbot schon, aber eine Geldbuße zu verhängen ist leicht.


    Derartige Geldbußen aus Österreich können übrigens in Deutschland trotz Rechtshilfeabkommen nicht vollstreckt werden, da es in Deutschland die Halterhaftung -außer bei Parkverstößen- nicht gibt. Österreichische Behörden versuchen trotzdem immer wieder und mit unglaublicher Hartnäckigkeit und gezielter Desinformation, Geldbußen vom Halter einzutreiben, bei mir bisher immer ohne Erfolg.

    Ich habe ein Nokia E51, eigentlich ein Handy mit guter Empfangsleistung. UMTS habe ich normalerweise ausgeschaltet. Ich werde es aber demnächst nochmal mit anderen Handys probieren.
    Wie gesagt, Pegel ist voll da, Gesprächsaufbau ist auch problemlos möglich, aber das Gespräch ist so abgehackt, dass man nichts versteht.
    Im konkreten Fall geht es um die beiden Sheraton-Hotels und das Baywa-Hochhaus in München, etwa 3,5 km Luftlinie vom Olympiaturm.

    Es muss schon irgenwie mit der Höhe zu tun haben. An der Abschirmung liegt es nicht, volle Pegelanzeige ist da, und auch auf der Terrasse im 20. Stock ist nur extrem schlechte Gesprächsqualität (nur Gesprächsfetzen kommen an). In der Tiefgarage des selben Gebäudes (logischerweise voll aus Stahlbeton) kann man dagegen (zumindest mit T-Mobile) problemlos telefonieren.