Dann hau mal den Turbo für 15€ rein, dann biste bei 0,75% und auscashen statt Amazon-Guthaben ist auch möglich.
Beiträge von zardi77
-
-
Wir drehen uns im Kreis. Ich sagte bereits, dass es schon lange gerichtlich geklärt wäre, wenn die Bepreisung von Buchungsposten grundsätzlich nicht statthaft wäre. Das gibt es schließlich nicht erst seit gestern. Ich würde jetzt mal schätzen, dass es seit mindestens 50 Jahren Buchungspostenentgelte gibt. Okay, manchmal kommen Urteile, die AGB betreffen, die zehn oder 15 Jahre alt sind, aber die dazugehörigen Klagen wurden dann auch schon vor längerer Zeit eingereicht. Wenn die Bepreisung von Buchungsposten kritisch zu sehen wäre, hätte das schon längst eine Verbraucherschutzorganisation aufgegriffen. Etwas anderes anzunehmen, ist lebensfremd ... oder starrköpfig.
-
Aber wie sieht es mit einer deutschen Bank mit Gerichtsstand in Deutschland aus?
Habe ich doch längst in #111 genannt:"Diese Konten, um die es hier geht, bei denen für eingehende (und ausgehende) Überweisungen ein Entgelt verlangt wird, haben im Gegenzug weder eine kostenlose KK noch sonst irgend ein Bonbon, das entgeltfrei draufgepackt wird. Im Gegenteil: Selbst die GiroCard kostet nochmal ca. 5€/Jahr extra.
Das ist i.d.R. bei allen Filialbanken aus dem VR- und Spk.-Verbund bei den Kontomodellen ohne oder mit der geringsten Monatspauschale der Fall."
Es gibt natürlich auch etliche VR-Banken und Sparkassen, die bereits beim Einstiegsmodell einen hohen Grundpreis von 6, 7 oder 8 EUR verlangen und bei dem Modell dann eine gewisse Anzahl kostenfreier Buchungen (z.B. 20 oder 30) inklusive ist. Du darfst also nur nach solchen suchen, die Modelle mit 2 EUR/Monat Grundentgelt oder weniger anbieten.
Wobei es unter denen, die hohe Pauschalen mit Inklusivbuchungen anbieten, auch wieder etliche gibt, die noch eine nicht unbedeutende Anzahl von Altkunden im Bestand haben, die in alten Modellen stecken, wo es keinen Grundpreis gibt und jede Buchung bepreist wird. Die Modelle mit Pauschalen gibt's ja noch nicht so lange. Vor zehn oder 20 Jahren war das noch vollkommen normal, dass pro Buchung bepreist wurde; die Pauschalmodelle mit Inklusivleistungen kamen erst später auf und viele Kunden haben gar nicht in eins der neuen Modelle gewechselt.
PS: Mit VR-Banken meine ich die klassischen Filialbanken mit "Volksbank" im Namen; die Spardas und psds also ausgenommen.
-
Ich habe auch ein Konto bei einer Sparda-Bank. Die Jahresgebühr verlangen sie für die GiroCard. Da ich diese nicht benötige, habe ich sie damals, als sie angefangen haben, dafür ein Entgelt zu verlangen, gekündigt. Für mich ist das Sparda-Konto also weiterhin kostenlos. Das Urteil fand ich ein Witz; niemand wird gezwungen, eine GiroCard zu beantragen, aber die verbraucherfreundlichen Richter meinten halt, ohne GiroCard habe man kein vollwertiges Konto. Verstehe diese Auffassung zwar nicht, aber ich muss ja nicht alles verstehen.
Diese Konten, um die es hier geht, bei denen für eingehende (und ausgehende) Überweisungen ein Entgelt verlangt wird, haben im Gegenzug weder eine kostenlose KK noch sonst irgend ein Bonbon, das entgeltfrei draufgepackt wird. Im Gegenteil: Selbst die GiroCard kostet nochmal ca. 5€/Jahr extra. Das ist i.d.R. bei allen Filialbanken aus dem VR- und Spk.-Verbund bei den Kontomodellen ohne oder mit der geringsten Monatspauschale der Fall und bei Geschäftskonten schon drei mal, weil die das Privatkonten-Geschäft mit subventionieren müssen.
-
Das juckt doch die Banken nicht; dann hat der Kunde halt Pech gehabt. Die Argumentation der Banken geht ja genau in diese Richtung: Würden die Kunden weniger Bargeld mit sich herum tragen und mehr nach Kartenzahlung fragen, würden auch immer mehr Händler Kartenakzeptanzverträge abschließen. Wenn du ab nächster Woche bei allen Bäckerein in Deutschland mit Karte zahlen könntest, würden bei den Banken die Sektkorken knallen.
-
Ausgangspunkt der Diskussion war doch die Frage, ob es rechtens ist, dass einem Kunden für eine eingehende Überweisung, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegt, Kosten entstehen dürfen. Also beispielweise, wenn mir jemand, ohne dass ich es wollte, 1 Cent überweist und die Bank für den Buchungsposten dann 25 Cent verlangt und mir somit ein Schaden von 24 Cent entsteht.
Ob bei dem Kontomodell des Kunden für jeden Buchungsposten Entgelte anfallen, er also auch für ausgehende Überweisungen etwas bezahlen muss, ändert doch an der Fragestellung nichts, auch wenn BartS1975 plötzlich darauf herum reitet, dass es keine Bank gibt, die nur Eingänge aber keine Ausgänge bepreist. Das ist doch vollkommen egal; der Kunde muss für eingehende Überweisungen, die er u.U. nicht beeinflussen kann, ein Entgelt bezahlen, etwas anderes war nie Gegenstand der Diskussion, denn Ausgänge beauftragt der Kunde ja immer aktiv selbst.
Es gibt übrigens nicht wenige Banken, die für die Verbuchung einer eingehenden Überweisungen mehr verlangen als für die Verbuchung einer ausgehenden Überweisung. Dann wäre zumindest das nach der Logik einiger hier nicht korrekt, denn schließlich kann sich der Kunde, während er für abgehende Überweisungen selbst verantwortlich ist, gegen Eingänge nicht wehren. Wenn also BartS1975 schon sophistisch Nebelkerzen wirft und plötzlich zwischen einem generellen Buchungsentgelt und einem auschließlich für Eingänge erhobenen Entgelt unterscheiden will, dann muss nach seiner Logik auf jeden Fall die Differenz des Buchungspostenentgelts rechtswidrig sein.
-
Dass scaleon keine Ahnung hat, wissen wir, aber dass BartS1975 jetzt auch den Ahnungslosen gibt, verwundert mich. Wenn du ein Kontomodell hast, bei dem Buchungen einzeln bepreist werden, betrifft das natürlich auch eingehende Überweisungen. Sparkasse hier bei uns am Ort (Privatkonto): Grundpreis: 2,00€/Mo. Beleglose Buchung (z.B. Zahlungseingang): 0,32 / Buchung im onlineBanking (z.B. Überweisung): 0,22 ... nur ein Beispiel.
scaleon: Warum man Dinge, die sich frei recherchieren lassen, nochmal extra belegen soll, bleibt dein Geheimnis. Außerdem: Wenn ich von einer Sache keine Ahnung habe, verlasse ich mich auf die Aussagen derer, die Ahnung haben, ohne Belege dafür einzufordern.
-
Ich behaupte gar nichts. Ich berichte über Tatsachen. Nur weil du relativ wenig Ahnung von dieser ganzen Materie hast und mir nicht glaubst, muss ich das nicht zu meinem Problem machen. Wenn du Belege willst, kannst du das selbst recherchieren. Ich gebe dir die Chnace, dein Wissen zu erweitern, aber ich bin nicht deine Sekretärin.
-
Woher leitest du das ab?
Das leite ich nicht ab, das weiß ich.ZitatQuelle?
Fast alle deutsche Banken und fast alle Gewerbetreibende in Deutschland mit Geschäftskonten. Es steht dir frei, dort nachzufragen. -
Die Materie ist viel komplexer, als ihr denkt. Die Banken, Acquirer und Kartenunternehmen verdienen mehr als das durch die EU gedeckelte Intercharge. Es gibt noch eine Vielzahl an weiteren Kostenfaktoren: Autorisierungsentgelt, Vorgangsentgelt, Buchungsentgelt bzw. Kosten für cash-pooling und disagio. Geht davon aus, dass ein "normaler" Händler, abhängig von Gesamtumsatz pro Monat, der Umsatzhöhe je Transaktion und der verwendeten Kartenart auf durchschnittliche Kosten von ca. 1,5% je Transaktion kommt, die die beteiligten Unternehmen unter sich aufteilen. Wenn ihr mehr wissen wollt, macht euch kundig; ich kann hier keine Doktorarbeit schreiben.
Wo ich mir widersprechen soll, verstehst nur du scaleon. Ich habe gesagt, die Banken wollen, dass Kunden mit Karte bezahlen und kein Geld am ATM abheben, weil der Einsatz von Karten für sie viel lukrativer ist als das Bereitstellen einer Bargeld-Infrastruktur. Ginge es nach den Banken, gäbs überhaupt kein Bargeld mehr.
Ferner habe ich gesagt, dass es den Banken gerade recht ist, wenn ein Kunde, der keinen Dispo besitzt bzw. nicht einmal gedultet überziehen darf, zur Konkurrenz wechselt, weil keine Bank Kunden haben möchte, die nicht einmal für 500 EUR Dispo gut sind. Wenn sie also schon solche Kunden im Bestand haben, dann sollen diese Kunden wenigstens ihre Karte einsetzen und nicht am Monatsende mit einer Abhebung ihrer restlichen 20 EUR auch noch unnötig Kosten verursachen.