Beiträge von Applied

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    Original geschrieben von Dany250
    Ich bin es leid meine (Leben-) zeit damit zu verschwenden Ewigkeiten in Warteschleifen zu vergeuden und ein Schreiben nach dem anderen zu verfassen. Ich kann mir durchaus schöneres vorstellen, als permanent nun nach Lösungen zu suchen und ein Thread nach dem anderen im Netz zu veröffentlichen.


    Wenn ein gewisser Punkt überschritten ist, dann sind Telefon-Hotlines schlicht Zeitverschwendung. Das gilt auch für “ein Schreiben nach dem anderen”. Einmal und richtig.


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    Original geschrieben von Dany250
    mussten wir feststellen, dass meine Mutter seit ein paar Monaten keine Rechtschutzversicherung mehr besitzt (Grund auch hier die Scheidung).


    Na und? Das weiterlaufende Abo kostet ein vielfaches der Versicherung. Bzgl. allfälliger Kosten für einen Rechtsstreit habe ich keine Erfahrungen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die so teuer werden.


    PS: Da habe ich mal so Online-Rechner bemüht. Viel teurer als das Abo für zwei Jahre sollte es jedenfalls nicht werden. Nur hast du wohl die besseren Karten in der Hand...


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    Original geschrieben von Dany250
    Ein Freund der bei diesem Telefonat zwar daneben stand schwört mir, dass sie nichts abgeschlossen hat und sie sogar am Telefon gesagt hat, dass diese Dinge alle ihr Sohn macht und sie deshalb nichts machen möchte.


    Du hast noch einen Zeugen, der das Gespräch mitgehört hat?
    Was willst du denn noch mehr!?


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    Original geschrieben von Dany250
    Was meint ihr nach der neuen Erkenntnis? Müssen wir es schlucken und akzeptieren, dass O2 uns weitere 480€ aus den Taschen gezogen hat?


    Nein, wieso auch?


    Zahlungen einstellen, Ermächtigung widerrufen, auf dem Kündigungsdatum bestehen - gleichzeitig kannst du o2 auffordern, einen Nachweis für den behaupteten Tatbestand zu erbringen. Meldungen an Wirtschaftsauskunfteien dürfen sie, wie man liest, für bestrittene Forderungen nicht vornehmen.

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    Original geschrieben von kossy
    Also wozu soll dieses Telekom Message+ gut sein?


    Die Abrechnung erfolgt - zumindest hier bei der Telekom - nicht nach Datenvolumen.
    Das ist im Grunde auch das einzige (halbwegs) Alleinstellungsmerkmal dieses Dienstes, denke ich.


    Die auf dem Papier bestehende "Standardisierung" würde ich dabei nämlich einmal aussen vor lassen. Angesichts der de-facto-Verbreitung von Whatsapp (und mit Einschränkungen vielleicht noch iMessage) ergibt sich daraus kein relevanter relativer Benefit für den Kunden. Im Gegenteil: Whatsapp ist als de-facto-Standard viel weiter verbreitet. Ich meine... RCS-e funktioniert ja nicht einmal bei allen Providern!


    Gemäss Telekom kann man bei Message+ bis zu 20MB bzw. [URL=https://www.t-mobile.de/faq/1,25855,18-_,00.html?c=737]gemäss FAQ 15MB[/URL] (so genau "wissen" sie es offenbar selbst nicht?) versenden, ohne dass das Datenvolumen belastet wird. Das ist natürlich relativ cool - ein Schritt in die richtige Richtung.


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    Original geschrieben von iAcer
    - Übertragung erfolgt verschlüsselt


    Bzgl. Textmitteilungen ist das im Grunde Augenwischerei, finde ich. Die Anbieter werben ja selbst damit, dass es an Kunden, die nicht teilnehmen, automatisch per SMS zugestellt wird.


    Insofern können sie die verschlüsselten Mitteilungen immer selbst "aufmachen".
    Die Verschlüsselung betrifft also allenfalls den Transfer.
    Da kann man im Grunde auch E-Mails schreiben.

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    Original geschrieben von jochenb
    Nur frage ich mich, wie auf einmal alle diese Abschlüsse anerkannt werden.


    Ganz einfach:


    Wir senken die Anforderungen an Fachkenntnisse und zu erbringende Nachweise. Und Sprachkenntnisse sind ohnehin überbewertet. Wo Berufsabschlüsse und deren Anforderungen nicht den deutschen Vorgaben entsprechen, müssen wir die Anforderungen in Deutschland eben einfach anpassen oder einfach neue anzuerkennende Berufsabschlüsse schaffen.


    Alles andere wäre ja irgendwie rassistisch oder xenophob.


    Warum sollte ein Friseur in Deutschland beispielsweise auch Damen- und Herren-Haarschnitte können müssen? In anderen Ländern werden Frisuren nicht wirklich geschnitten, sondern geflechtet!


    Oder warum sollte ein Arzt bzw. Krankenpfleger in Deutschland gut Deutsch sprechen können müssen? Es gibt ja schliesslich auch anderssprachige Menschen in Deutschland, die medizinischer Pflege bedürfen!


    http://heimatkunde.boell.de/20…etz-ein-verkennungsgesetz

    Eine Kündigungsbestätigung brauche ich ja auch nicht ;)



    Es genügt der Nachweis, dass...

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    Original geschrieben von Lady X Die Kündigung ist zwar dann bei dem Betreiber

    ...die Kündigung beim Anbieter eingegangen ist.


    Dafür ist eine Kündigungsbestätigung freilich gut geeignet. Wenn, ja, wenn der Anbieter denn auch eine Bestätigung über den Erhalt der Kündigung schickt, wozu er meines Wissens nicht verpflichtet ist. Ansonsten kann man es allerdings auch anders nachweisen, so beispielsweise mit Zeugen.

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    Original geschrieben von Lady X
    Nur das man die Schriftliche Bestätigung oft nicht bekommt. Ich rannte einer Kündigungsbestätigung 5 Monate hinterher.


    Nebenbei, vielleicht auch für andere Kündigende:


    Bevor ich mich mit "bockigen" respektive "schlecht organisierten" Firmen monatelang wegen einer ausbleibenden Kündigungsbestätigung herumärgere, bleibt als ultima ratio immer noch die Zustellung per Gerichtsvollzieher, mit der ich dieses Jahr schon Erfahrung sammeln durfte.


    Dauert etwas länger, und ist teurer und komplizierter. Aber auch nicht so viel mehr - und damit ist die Kündigung bruch- und kugelsicher. Würde ich natürlich nicht einfach so rausschmeissen, das Geld, insofern eine eskalierende Strategie verfolgen:


    0. Kündigung telefonisch bzw. per E-Mail oder Online-Kündigungstool, mit Bitte um Bestätigung.
    1. Kündigung per Brief bzw. Fax, mit Bitte um Bestätigung.
    2. Kündigung per Einschreiben, mit Bitte um Bestätigung.
    3. Kündigung per Gerichtsvollzieher, falls erstere Versuche nicht fruchten.



    EDIT: Goyale war ein paar Sekunden schneller ;)


    PS: De facto wird ein Unternehmen sich auch ohne Kündigungsbestätigung in einem Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren "schwer" rausreden können - bzw. selbiges gar nicht erst versuchen - wenn man "mehrkanalig" fristgemäss kündigt. Sprich: "Gleichzeitig" per Brief, Fax und E-Mail/Online-Formular (dort bekommt man ja oft auch eine automatisiert Empfangsbestätigung), und dabei schön auf die jeweils anderen Übertragungswege verweisen ("Wie ich Ihnen auch schon per Fax und E-Mail mitgeteilt habe..."). Alle Mitteilungen sollten natürlich fristgemäss sein.

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    Original geschrieben von Applied
    "Beleg über den Versand der Bestätigung der VVL" ist in meinen Augen noch nichts "in der Hand".
    "Bestätigen" können mir Firmen (als Privatkunde) alles mögliche.
    Wenn ich nicht den Willen geäussert habe, dann...


    Der springende Punkt ist ja, dass der Threadersteller sich sicher ist, sich gar nicht erst mit der Vertragsverlängerung einverstanden erklärt zu haben. Insofern würde ich da auch gar nicht primär auf den Widerruf abstellen.


    Sondern die Vertragsverlängerung an sich bestreiten.
    Der Widerruf ist allenfalls hilfsweise interessant.



    Ansonsten sehe ich es aber auch so wie du:
    - Alternative suchen und Nummer retten.
    - o2 gegenüber den Sachverhalt schildern.
    - Einzugsermächtigung widerrufen und Zahlungen einstellen.


    Zitat

    Original geschrieben von Dany250
    All das klingt super und genau so würde ich es auch tun wollen, macht es allerdings einen Sinn ohne eine Bestätigung der Kündigung?


    Bzgl. der Kündigung käme halt "hart auf hart" die Rechtsprechung zum Fax als Zugangsnachweis zum Tragen.

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    Original geschrieben von phonefux
    Die Bestätigungs-E-Mail ist essentiell, denn sie enthält die Widerrufsbelehrung, die den Fristlauf in Gang setzt.


    Daran hatte ich nicht gedacht.
    Widerrufsbelehrung ist ein guter Punkt, das stimmt. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Und dann wird man sehen, ob o2 irgend etwas in der Hand hat (Aufzeichnung der angeblichen Vertragsverlängerung, Beleg über den Versand der Bestätigung der VVL samt Widerrufsbelehrung).


    "Beleg über den Versand der Bestätigung der VVL" ist in meinen Augen noch nichts "in der Hand".
    "Bestätigen" können mir Firmen (als Privatkunde) alles mögliche.
    Wenn ich nicht den Willen geäussert habe, dann...

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    Original geschrieben von Dany250
    Mit anderen Worten, hab ich keine Chance, oder?


    o2 wird das Bestehen des Vertragsverhältnisses natürlich nachweisen können.
    Wenn du auf deiner Kündigung bestehst, so solltest du den Eingang dieser Willensbekundung natürlich auch nachweisen können.


    Ich verstehe allerdings eines nicht ganz:


    Erst schreibst du, o2 behauptet, sie hätten "den Wunsch zu einer Vertragsverlängerung" erhalten.
    Später schreibst du, ihr hättet "keine Bestätigung der Kündigung" erhalten.


    Um was geht es denn nun eigentlich?
    Eine Vertragsverlängerung - oder eine Kündigung?

    Re: O2 ungewollte Vertragsverlängerung


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    Original geschrieben von Dany250
    Weiter behauptet O2, dass einen Tag danach eine Bestätigungsemail rausgegangen ist. Da meine eigene Emailadresse angegeben ist (meine Mutter ist 65 Jahre alt und hat es nicht wirklich mit „modernem“ Zeug), kann ich ganz sicher ausschließen, dass diese Aussage richtig ist. Es gab nie eine Email von O2!


    Bestätigungsemail ist quasi völlig irrelevant.


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    Original geschrieben von Dany250
    Ich bitte euch um Hilfe, vielleicht weiß von euch jemand noch einen Rat wie ich weiter vorgehen soll/kann.


    Vergiss Online-Foren und Support-Hotlines.


    - Brief an die Geschäftsleitung.
    - Bundesnetzagentur als Schlichtungsstelle