O2 ungewollte Vertragsverlängerung

  • Zitat

    Original geschrieben von Dany250
    Mit anderen Worten, hab ich keine Chance, oder?


    o2 wird das Bestehen des Vertragsverhältnisses natürlich nachweisen können.
    Wenn du auf deiner Kündigung bestehst, so solltest du den Eingang dieser Willensbekundung natürlich auch nachweisen können.


    Ich verstehe allerdings eines nicht ganz:


    Erst schreibst du, o2 behauptet, sie hätten "den Wunsch zu einer Vertragsverlängerung" erhalten.
    Später schreibst du, ihr hättet "keine Bestätigung der Kündigung" erhalten.


    Um was geht es denn nun eigentlich?
    Eine Vertragsverlängerung - oder eine Kündigung?


  • Zur Kündigung gibt es einen erfolgreichen Faxübermittlungsbericht.


    Tut mir leid, hab mich wohl nicht richtig ausgedrückt.


    Den Wunsch zur Vertragsverlängerung hätte meine Mutter in einem Telefonat im März geäußert, was nicht stimmt. Die fehlende Bestätigung der Kündigung bezieht sich auf unsere schriftliche Kündigung des gesamten Mobilfunkvertrages.


    Es geht also um beides, dass die Verlängerung nicht stimmt und sie uns die eigentliche Kündigung zum Gesamten nie bestätigt haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Die Bestätigungs-E-Mail ist essentiell, denn sie enthält die Widerrufsbelehrung, die den Fristlauf in Gang setzt.


    Daran hatte ich nicht gedacht.
    Widerrufsbelehrung ist ein guter Punkt, das stimmt. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Und dann wird man sehen, ob o2 irgend etwas in der Hand hat (Aufzeichnung der angeblichen Vertragsverlängerung, Beleg über den Versand der Bestätigung der VVL samt Widerrufsbelehrung).


    "Beleg über den Versand der Bestätigung der VVL" ist in meinen Augen noch nichts "in der Hand".
    "Bestätigen" können mir Firmen (als Privatkunde) alles mögliche.
    Wenn ich nicht den Willen geäussert habe, dann...

  • phonefux,
    Danke für deine ausführliche Antwort!


    All das klingt super und genau so würde ich es auch tun wollen, macht es allerdings einen Sinn ohne eine Bestätigung der Kündigung?

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    "Beleg über den Versand der Bestätigung der VVL" ist in meinen Augen noch nichts "in der Hand".
    "Bestätigen" können mir Firmen (als Privatkunde) alles mögliche.
    Wenn ich nicht den Willen geäussert habe, dann...


    Der springende Punkt ist ja, dass der Threadersteller sich sicher ist, sich gar nicht erst mit der Vertragsverlängerung einverstanden erklärt zu haben. Insofern würde ich da auch gar nicht primär auf den Widerruf abstellen.


    Sondern die Vertragsverlängerung an sich bestreiten.
    Der Widerruf ist allenfalls hilfsweise interessant.



    Ansonsten sehe ich es aber auch so wie du:
    - Alternative suchen und Nummer retten.
    - o2 gegenüber den Sachverhalt schildern.
    - Einzugsermächtigung widerrufen und Zahlungen einstellen.


    Zitat

    Original geschrieben von Dany250
    All das klingt super und genau so würde ich es auch tun wollen, macht es allerdings einen Sinn ohne eine Bestätigung der Kündigung?


    Bzgl. der Kündigung käme halt "hart auf hart" die Rechtsprechung zum Fax als Zugangsnachweis zum Tragen.

  • Dany 250:


    Danke Dir sehr für Deinen Beitrag, auch wenn das jetzt nichts hilft. Das ist wirklich kein Geschäftsgebaren.


    Ich muss vermutlich demnächst in der Familie 2 Verträge kündigen, also nur mit Einschreiben/Rückschein.


    Gruß
    Lisa

  • Zitat

    Original geschrieben von lisari Ich muss vermutlich demnächst in der Familie 2 Verträge kündigen, also nur mit Einschreiben/Rückschein.


    Einschreiben/Rückschein ist leider keine rechtssichere Zustellung, weil sonst was in dem Brief stecken kann, z.B. ein Aldi-Prospekt. Rechtssicher ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher und ggf. die dokumentierte Zustellung durch Bote+Zeuge.


    Versuche doch zuerst mal, rechtzeitig wie von O2 gewünscht online zu kündigen, und danach wie von O2 gewünscht die Bestätigungshotline anzurufen. Wenn dann nach 14 Tagen keine schriftliche Bestätigung da ist,kannst Du immer noch eskalieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Lady X
    Nur das man die Schriftliche Bestätigung oft nicht bekommt. Ich rannte einer Kündigungsbestätigung 5 Monate hinterher.


    Nebenbei, vielleicht auch für andere Kündigende:


    Bevor ich mich mit "bockigen" respektive "schlecht organisierten" Firmen monatelang wegen einer ausbleibenden Kündigungsbestätigung herumärgere, bleibt als ultima ratio immer noch die Zustellung per Gerichtsvollzieher, mit der ich dieses Jahr schon Erfahrung sammeln durfte.


    Dauert etwas länger, und ist teurer und komplizierter. Aber auch nicht so viel mehr - und damit ist die Kündigung bruch- und kugelsicher. Würde ich natürlich nicht einfach so rausschmeissen, das Geld, insofern eine eskalierende Strategie verfolgen:


    0. Kündigung telefonisch bzw. per E-Mail oder Online-Kündigungstool, mit Bitte um Bestätigung.
    1. Kündigung per Brief bzw. Fax, mit Bitte um Bestätigung.
    2. Kündigung per Einschreiben, mit Bitte um Bestätigung.
    3. Kündigung per Gerichtsvollzieher, falls erstere Versuche nicht fruchten.



    EDIT: Goyale war ein paar Sekunden schneller ;)


    PS: De facto wird ein Unternehmen sich auch ohne Kündigungsbestätigung in einem Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren "schwer" rausreden können - bzw. selbiges gar nicht erst versuchen - wenn man "mehrkanalig" fristgemäss kündigt. Sprich: "Gleichzeitig" per Brief, Fax und E-Mail/Online-Formular (dort bekommt man ja oft auch eine automatisiert Empfangsbestätigung), und dabei schön auf die jeweils anderen Übertragungswege verweisen ("Wie ich Ihnen auch schon per Fax und E-Mail mitgeteilt habe..."). Alle Mitteilungen sollten natürlich fristgemäss sein.

  • Die Kündigung ist zwar dann bei dem Betreiber aber die Kündigungsbestätigung hast du noch immer nicht in der Hand ;-)


    Wenn man dann noch die Unterschrift des Postbevollmächtigten von O2 hat und seinen Namen ;-)

    Grüße Lady X


    eReader: Tolino Shine 5 mit. Skoobe Kombiflat - Jahresabo :love:

    PK: Telekom, iPhone |  GK: Telekom XLP, iPhone

  • Eine Kündigungsbestätigung brauche ich ja auch nicht ;)



    Es genügt der Nachweis, dass...

    Zitat

    Original geschrieben von Lady X Die Kündigung ist zwar dann bei dem Betreiber

    ...die Kündigung beim Anbieter eingegangen ist.


    Dafür ist eine Kündigungsbestätigung freilich gut geeignet. Wenn, ja, wenn der Anbieter denn auch eine Bestätigung über den Erhalt der Kündigung schickt, wozu er meines Wissens nicht verpflichtet ist. Ansonsten kann man es allerdings auch anders nachweisen, so beispielsweise mit Zeugen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!