ZitatOriginal geschrieben von Dany250
Mit anderen Worten, hab ich keine Chance, oder?
o2 wird das Bestehen des Vertragsverhältnisses natürlich nachweisen können.
Wenn du auf deiner Kündigung bestehst, so solltest du den Eingang dieser Willensbekundung natürlich auch nachweisen können.
Ich verstehe allerdings eines nicht ganz:
Erst schreibst du, o2 behauptet, sie hätten "den Wunsch zu einer Vertragsverlängerung" erhalten.
Später schreibst du, ihr hättet "keine Bestätigung der Kündigung" erhalten.
Um was geht es denn nun eigentlich?
Eine Vertragsverlängerung - oder eine Kündigung?