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Original geschrieben von little-endian
Aber auch gleich, wie die Kurse im Detail in diesem Fall von MasterCard ermittelt werden - es müsste ja zumindest irgendeiner passen, tut es eben jedoch nicht.
Die Kurse für bargeldlose Zahlungen basieren auf Tageskursen.
Nochmal meine Frage:
Warum sollten die für Bargeldtransaktionen auch Tageskurse nehmen?
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Original geschrieben von little-endian
23.04.2015: eine Bargeldabhebung über 50000 ¥ wurde umgerechnet zu 387,39 €, was einem effektiven Wechselkurs von "nur" 129,0689 entspricht. Den Wechselkurs vom 24.04. oder spätestens 25.04. unterstellt, hätten daraus 386,65 € bzw. 386,10 € werden müssen, was umgekehrt einem Zuschlag von rund 0,2 % bis 0,3 % entspricht.
Den Wechselkurs vom Abhebungstag selbst angesehen ist es ein sehr fairer Kurs.
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Re: Re: DAB: Portokosten für Jahressteuerbescheinigung
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Original geschrieben von herbert1960
Ich bezweifle, ob das rechtmäßig ist, denn der Kunde hat keine Möglichkeit, die Steuerbescheinigung am Schalter abzuholen. Naja, wegen 0,62€ wird keiner klagen
War es nicht so, dass Portokosten auf den Kunden abgewälzt werden dürfen - nicht jedoch eine darüber hinaus gehende Gebühr verlangt werden darf?
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Original geschrieben von skyrimimi
Muss man nicht, aber wenn man absichtlich die Annahme verweigert um den Zugang des Widerrufs eines Kunden zu verhindern kann trotz der Nichtannahme ein Zugang fingiert werden.
Das stimmt vermutlich. Ich hätte vielleicht besser formulieren sollen: Man "kann ja unabsichtlich nicht da sein", um das Einschreiben anzunehmen. Da diese Firma in einem sogenannten "Business Park" ("Büroflächenvermietung", "Virtual Offices") domiziliert ist, halte ich diese Wahrscheinlichkeit sogar hier im Falle für erheblich.
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Original geschrieben von beesdo77
Zugangsnachweis durch Einwurfeinschreiben
Bundesgerichtshof lässt den Nachweis des Einwurfes durch die Deutsche Post genügen
"...für den Fall (...), dass die Zustellung ordnungsgemäß erfolgt." (ebenda)
Darauf würde ich mich jetzt gerade in diesem Falle einer Adresse mit sehr "vielfältiger und flexibler" Nutzer-, Mieter- und Empfängerstruktur nicht drauf verlassen wollen. Selbst dann, wenn man manche Verhältnisse vor Ort dem Empfänger "zurechnen" darf...
Klar, wenn man glaubwürdig emailt und danach gleich mehrere Briefe/Einschreiben nicht empfangen worden sind, wird de facto wohl auch dann der Empfänger das zu verantworten haben.
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Original geschrieben von Gag Halfrunt
Das ist auch korrekt. Das wurde kürzlich geändert.
Frage mich da bloss, wie Otto-Normalverbraucher da im Härtefalle fristgemäss widerrufen kann.
Einschreiben muss man ja nicht annehmen, Einwurfeinschreiben wurden m.R. nach nicht immer als "gerichtsfest" angesehen. Und eine Zustellung per Gerichtsvollzieher kann dauern und kostet.
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Original geschrieben von rmol
Ich meine ja, denn das kommt imho einem Widerruf gleich und ist günstiger für dich.
Ich fand allerdings die Aussage, dass Annahmeverweigerung wie auch kommentarloses Zurückschicken KEINEN wirksamen fristgemässen Widerruf darstellen:
http://www.it-recht-kanzlei.de…-verbraucherwiderruf.html
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Original geschrieben von skyrimimi
Hattest du den Widerruf zunächst auf anderem Weg versucht, oder direkt per Einschreiben?
9. April per Mail an die im "Formular" angegebene Mailadresse.
20. April per Einschreiben
Wie es der Zufall* will, hat der Händler die Ware am 21. April an mich versendet.
Möglicherweise hat ihn das Einschreiben nicht persönlich erreicht, da er gerade auf der Post war. 
* Bestellt und auch schon bezahlt hatte ich die Artikel bereits am 18. Februar.
Da war zwar ein Artikel nicht an Lager, aber im Webshop angeboten. Ich gehe dann davon aus, dass dieser beim Lieferanten bestellt wird - auch davon, dass dieses eine Weile dauern kann. Aber 2 Monate ohne jegliche Kommunikation fand' ich dann doch etwas lang, zumal es ja nichts speziell für mich gefertigtes war.
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Original geschrieben von skyrimimi
Reicht das dann zeitlich überhaupt noch innerhalb der Frist?
Ich habe die Waren noch nicht erhalten.
Paket ist noch bei der Post.
Bin noch am Überlegen, ob eine explizite Annahmeverweigerung oder ein stillschweigendes "Nicht-Abholen" schlauer ist.
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Mutmasslich nicht - da mein bereits letzten Montag verschicktes Einschreiben noch nicht abgeholt wurde.
Und es könnte ja auch ein "leeres" Papier drin sein.
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Hallo
Ich möchte eine Internetbestellung widerrufen und diese per Gerichtsvollzieher dem Verkäufer zustellen lassen. Nachdem ich recherchiert habe, habe ich den zuständigen Gerichtsvollzieher beim zuständigen Amtsgericht herausgefunden.
Kann ich dem mein Schreiben jetzt einfach formlos mit der Bitte um Zustellung schicken?
Oder muss ich irgendwelche Formvorschriften beachten?
Und: Muss ich an die Gerichtsvollzieher-Verteilstelle des zuständigen Amtsgerichts schicken?
Oder kann ich das dem für den Bezirk zuständigen Gerichtsvollzieher direkt schicken?
Hat einer eine solche Zustellung schon mal in Auftrag gegeben (nicht: "erhalten")?
Wäre um Tips dankbar.
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Original geschrieben von little-endian
Während die Wechselkurse bei bargeldlosen Zahlungen genau hinkommen, auch wenn das Buchungsdatum ein Ratespiel bleibt, passt keiner der Wechselkurse auf die Beträge, die Advanzia bei Bargeldverfügungen letztlich in Rechnung stellt
Ist jetzt nur eine Idee/mögliche Erklärung, aber:
Könnte es sein, dass Bargeldtransaktionen am Bankomaten mehr als einmal am Tag bzw. sogar (nahezu?) in Echtzeit gebucht werden? Ich meine... online müssen die ja sein, und wenn die Kohle raus ist, ist die Kohle raus. Da gibt es keine nachträglichen Trinkgelder, Währungsauswahlen, Stornos, Chargebacks etc...