Beiträge von tobmobile

    Hab noch etwas mit der Suche rumgespielt getestet.


    Die SuFu mag nach eigenen Angaben ja keine Suchbegriffe kürzer als 4 Zeichen, aber insbes. in Kombination funktioniert es dann tatsächlich nicht mehr.

    Bsp. die Suche nach "LTE" funktioniert trotz der weniger als 4 Stellen meist dennoch, "LTE Daten" lieferte im Test aber immer exakt dieselben Ergebnise wie "Daten" alleine, oder auch wie "GSM Daten". (Die Anführungszeichen nicht mit eingegeben. Diese hätten die Bedeutung nach dem exakten String zu suchen.)


    Sonderzeichen mag sie auch nicht. Werden meist ignoriert, bzw. wie Leerzeichen behandelt. Auch innerhalb von Anführungszeichen!


    Und bei mehr als 1.000 möglichen Treffern wird nach einer nicht offensichtlichen Regel ausgefiltert.


    Fazit: Die SuFu ist noch "anspruchsvoller" als ich bis gestern dachte.


    Daher kann ich meinen Tipp mit google zu suchen nur wiederholen. Das erspart einem sich auf die Eigenheiten der SuFu einzustellen zu müssen, nur um zu befriedigenden Suchergebnissen zu kommen.

    Eine temporäre Lösung war die Rufweiterleitung auf den privaten Anschluss zu TEF. Kann nicht jeder, denkt auch nicht jeder daran.

    Da habe ich dran gedacht. Die Umleitung lies sich bei mir zwar setzen, funktionierte aber dennoch nicht. Anrufe kamen nicht durch.


    Heute läuft sie dafür tadellos. Das Setzen hat damit (zumindest zeitverzögert) funktioniert.


    Da mein Gerät VoLTE nicht kann, fand das alles im 2G Netz statt. Dem 2G, dem die Telekom ja die Nicht-Betroffenheit von der Störung attestiert hatte.


    Weiß man bei der Telekom nicht mal was in ihren Netzen los ist? Oder streitet man bewusst massive Störungen in 2G ab? So oder so, das lässt mich doch an der Kompetenz der Telekom zweifeln. Nur ist es die technische, oder die kommunkative K., oder gar beide?

    Auf vier Wochen herunter gerechnet 7,70€. Dann lieber ein paar Cent mehr bei Ja oder Penny bezahlen und flexibel bleiben.

    Für die 29 Ct. mehr gibt es statt den rechnerischen 2,77 GB des Halbjahrespakets auch ganze 3 GB je 4 Wochen.


    Das Datenvolumen ist damit rechnerisch billiger: 2,66€/GB (ja/penny Smart) vs. 2,77€/GB (Congstar Halbjahrespaket)

    Wer beispielsweise um die 7-12 GB in 4 Wochen verbraucht wird das anders sehen. Drei mal den Smart für 7,99 € mit 10 GB extra aufgepeppt, und danach erst auf den Smart Max mit 12 GB wechseln: 39 Euronen gespart.


    Wer mit 3 GB hinkommt, dem nützt das natürlich nicht viel. Meist geht es mir so.


    Und wer sich nur 7,99 € leisten kann, der kommt auf den Geschmack und muss sich später in Verzicht üben. Das kann man natürlich negativ sehen, aber ich würde das positiv sehen.

    Das entsprechende Gesetz soll dazu beitragen, dass am Wochenende alles möglichst ruhig ist (dass man gut schlafen kann), und dass Arbeitnehmer am Wochenende da wo das geht nicht arbeiten müssen.

    Nein. - Jedenfalls nicht hier in NRW.


    Für Ruhe (im Sinne von Abwesenheit störenden Lärms) und damit ermöglichtem ruhigem Schlafen, was ja auch innerhalb der Arbeitswoche ein Grundbedürfnis ist, gibt es andere Regelungen.

    U.a. § 9 des Landes-Immissionsschutzgesetz NW (LImschG), aber es kann auch weitergehende Ortssatzungen geben. Diese regeln die gesamte Woche, nicht nur die Feiertage. Dass z.B. keiner um 22.10 Uhr auf die Idee kommt Rasen zu mähen, oder um 6.40 Uhr anfängt Steine zu klopfen... usw. usf.

    Die STVO verbietet sinnloses herumfahren; Fahrzeuglärm ist reguliert, usw.


    Beim Feiertagsgesetz geht es hauptsächlich um religiöse Gefühle, christliche Werte, usw.


    Btw. der Lärm der Kirchenglocken jeden Sonntag Morgen mit über 15 Minuten fortgesetzem Geläute ist sogar lauter als die Warnsirenen der Stadt (Duisburg). An Ausschlafen ist da nicht zu denken. Sogar bei mir nicht, trotz einfacher Schallschutzverglasung. Soviel zum Thema Ruhe und Ausschlafen am Sonntag.


    Konkreter geht es wohl eher u. A. darum, dass der Arbeitnehmer am Sonntag nicht von der Religionsausübung abgehalten oder abgelenkt wird. Am beachte die speziellen Regelungen zu den "Hauptzeiten des Gottesdienstes" im Feiertagsgesetz, exemplarisch für NRW, §5 (1) a), b)

    Es sind Einschränkungen der Grundrechte, hier die Versammlungfreiheit! Die Querdenker gehen ja (u.a.) dagegen seit Corona auf die Strasse, als ob der Staat hier plötzlich eine Linie überschreite; aber ähnliche und teils deutlich schärfere Einschränkungen von Grundrechten sind leider Alltag an jedem Sonntag/Feiertag!


    Wo ich schon das Coronathema gestreift habe, Pandemiebekämpfung, an den Grundrechtseinschränkungen gemessen, scheint da auch unwichtiger zu sein, als der Versuch der Erhaltung traditioneller, institutionalisierter Spiritualität.

    Im direkten Konkurenz miteinander wird das ja noch deutlicher: Ausgangsbeschränkungen, dann aber mit Ausnahmen zur Religionsausübung! Und dazu noch nur für Anhänger anerkannter Vordenker Religionsgemeinschaften.


    Wir leben echt in einer Light-Version eines Religionsstaats.