Das entsprechende Gesetz soll dazu beitragen, dass am Wochenende alles möglichst ruhig ist (dass man gut schlafen kann), und dass Arbeitnehmer am Wochenende da wo das geht nicht arbeiten müssen.
Nein. - Jedenfalls nicht hier in NRW.
Für Ruhe (im Sinne von Abwesenheit störenden Lärms) und damit ermöglichtem ruhigem Schlafen, was ja auch innerhalb der Arbeitswoche ein Grundbedürfnis ist, gibt es andere Regelungen.
U.a. § 9 des Landes-Immissionsschutzgesetz NW (LImschG), aber es kann auch weitergehende Ortssatzungen geben. Diese regeln die gesamte Woche, nicht nur die Feiertage. Dass z.B. keiner um 22.10 Uhr auf die Idee kommt Rasen zu mähen, oder um 6.40 Uhr anfängt Steine zu klopfen... usw. usf.
Die STVO verbietet sinnloses herumfahren; Fahrzeuglärm ist reguliert, usw.
Beim Feiertagsgesetz geht es hauptsächlich um religiöse Gefühle, christliche Werte, usw.
Btw. der Lärm der Kirchenglocken jeden Sonntag Morgen mit über 15 Minuten fortgesetzem Geläute ist sogar lauter als die Warnsirenen der Stadt (Duisburg). An Ausschlafen ist da nicht zu denken. Sogar bei mir nicht, trotz einfacher Schallschutzverglasung. Soviel zum Thema Ruhe und Ausschlafen am Sonntag.
Konkreter geht es wohl eher u. A. darum, dass der Arbeitnehmer am Sonntag nicht von der
Religionsausübung abgehalten oder abgelenkt wird. Am beachte die
speziellen Regelungen zu den "Hauptzeiten des Gottesdienstes" im
Feiertagsgesetz, exemplarisch für NRW, §5 (1) a), b)
Es sind Einschränkungen der Grundrechte, hier die Versammlungfreiheit! Die Querdenker gehen ja (u.a.) dagegen seit Corona auf die Strasse, als ob der Staat hier plötzlich eine Linie überschreite; aber ähnliche und teils deutlich schärfere Einschränkungen von Grundrechten sind leider Alltag an jedem Sonntag/Feiertag!
Wo ich schon das Coronathema gestreift habe, Pandemiebekämpfung, an den Grundrechtseinschränkungen gemessen, scheint da auch unwichtiger zu sein, als der Versuch der Erhaltung traditioneller, institutionalisierter Spiritualität.
Im direkten Konkurenz miteinander wird das ja noch deutlicher: Ausgangsbeschränkungen, dann aber mit Ausnahmen zur Religionsausübung! Und dazu noch nur für Anhänger anerkannter Vordenker Religionsgemeinschaften.
Wir leben echt in einer Light-Version eines Religionsstaats.